15.06.2020

Regierungsklausur: Investitionsprämie und Verlustrücktrag geplant

Im Vorfeld der heute und morgen im Bundeskanzleramt stattfindenden Regierungsklausur wurden von der Regierung bereits mehrere angedachte Maßnahmen zur Linderung der Wirtschaftskrise kommuniziert.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der durch die Coronakrise hervorgerufenen Wirtschaftskrise gehen jetzt in die nächste Runde – das ist die Message, die bereits vor der heute und morgen stattfindenden Regierungsklausur im Bundeskanzleramt von der Bundesregierung vermittelt wurde. Mehrere im Rahmen des bereits seit einiger Zeit angekündigten Konjunkturpakets geplante Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld der Klausur kommuniziert. In der gestrigen ORF-Pressestunde gab Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch einen ersten Einblick, was im Rahmen des Pakets für Unternehmen geplant ist. Konkret sprach sie von einer Investitionsprämie und der Möglichkeit zum Verlustrücktrag.

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Investitionsprämie: 7 Prozent für alle, weitere 7 Prozent in bestimmten Bereichen

Die Investitionsprämie soll von der Unternehmensgröße unabhängig sein und jenen Firmen gewährt werden, die sich “in den nächsten sechs Monaten zu Investitionen bekennen”. Dabei dürfte es eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science oder Gesundheitswesen geben. Die insgesamt möglichen 14 Prozent scheinen aber noch nicht in Stein gemeißelt zu sein: “Ideal wäre eine Investitionsprämie von 20 Prozent”, meint Schramböck.

Verlustrücktrag: Steuern aus den Vorjahren zurückholen

Mit dem geplanten Verlustrücktrag sollen sich Unternehmen Steuern aus den beiden Vorjahren zurückholen können. Demnach sollen Verluste aus diesem Jahr steuerlich mit Einnahmen aus 2018 und 2019 gegengerechnet werden können. Zu den Details äußerte sich die Ministerin noch nicht. Weitere – nicht Unternehmens-bezogene – geplante Konjunktur-Maßnahmen, die nun bei der Regierungsklausur besprochen werden sollen, sind etwa eine mit 1. Jänner rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent sowie eine Einmalzahlung für Arbeitslose über 450 Euro mit eigenem “Familienbonus” über einmalig 360 Euro pro Kind.

Applaus von der Wirtschaftskammer, Kritik von den NEOS

Applaus für die Investitionsprämie und Verlustrücktrag gibt es von der Wirtschaftskammer (WKÖ), die eigene Forderungen umgesetzt sieht. WKÖ-Präsident Harald Mahrer schreibt in einer Aussendung: “Die Investitionsprämie bringt uns ein weiteres Stück vorwärts. Unternehmen aller Größen sind durch die Corona-Krise massiv unter Druck geraten. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt aber auch Nachfrage am angespannten Markt und schafft Arbeitsplätze. Eine verstärkte Investitionstätigkeit ist der sicherste, nachhaltigste Weg aus der Krise”.

NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn kann in einer Aussendung den bisher von der Regierung gesetzten Maßnahmen und der Investitionsprämie nichts abgewinnen: “Schramböck hat heute einmal mehr gezeigt, dass sie das Hauptproblem immer noch nicht verstanden hat. Es ist die fehlende Liquidität, die den Unternehmen das Genick bricht”. Die Krise habe “das Eigenkapital in den Betrieben aufgefressen”, bei vielen reiche es oft nicht einmal mehr, um an einen Hilfskredit zu kommen. “Steuerstundungen und Kredite verschaffen den Unternehmerinnen und Unternehmern nur vorübergehend etwas Luft, jedoch nicht die so dringend notwendige Liquidität – aufgeschobene Steuern und Kredite müssen schließlich bald einmal auch zurückgezahlt werden”, so Schellhorn. “Und wie soll man Geld investieren, um in den Genuss einer Investitionsprämie zu kommen, wenn man kein Geld mehr hat? Betriebe brauchen Eigenkapital, wir müssen den Konsum ankurbeln, die Lohnnebenkosten senken, die Gewerbeordnung liberalisieren – kurzum: Wir müssen alles tun, um Unternehmerinnen und Unternehmern die Arbeit zu erleichtern”.

⇒ Margarete Schramböck in der ORF-Pressestunde

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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