14.09.2017

Regeln, Verbote, Warnungen: Ist die wilde Zeit von Bitcoin bald vorbei?

Die Arena ist eröffnet: Was Banken, Zentralbanken und Staaten mit Bitcoin und Blockchain vorhaben
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Jamie Dimon ist CEO von JP Morgan.

Nun also auch Jamie Dimon. Der Präsident von JP Morgan, einer der größten Banken der Welt, hält nichts von Bitcoin. Die Kryptowährung sei ein „Betrug“, so Dimon. Die entstehende Blase sei „schlimmer als die Tulpenmanie“. Hinter Bitcoin stehe nichts, so Dimon. Sollte ein Trader von JP Morgan mit Bitcoin handeln, würde er ihn sofort feuern.

Seine Begründung leuchtet auch ein: Die Regierungen würden dem Treiben an den bisher weitgehend unregulierten Märkten für Bitcoin und Co. nicht mehr lange zusehen. „Staaten wollen die Geldmenge und die Währung selbst kontrollieren.“ Freilich könne auch er nicht wissen, wie hoch Bitcoin steigt, bevor die Blase platzt. Selbst ein Preis von 100.000 Dollar pro Bitcoin sei nicht auszuschließen.

Buffet, Faber, Nowotny und Shiller sind Bitcoin-Gegner

Dimon ist nicht der erste prominente Name an der Wall Street, der sich gegen Bitcoin ausspricht. Warren Buffet hat sich auch schon kritisch gezeigt. Der legendäre Investor fragt sich, warum Bitcoin so viel wert seien, wenn es sich dabei doch nur um ein Zahlungssystem handelt. „Schecks sind ja auch nicht wertvoll“, so Buffet. Auch der berühmte Ökonom Robert Shiller, der Investor Marc Faber und der oesterreichische Notenbankchef Ewald Nowotny haben ausdrücklich vor einer Blase gewarnt und von einem Bitcoin-Investment abgeraten.

Trotz – oder gerade wegen – der wachsenden Euphorie rund um Bitcoin macht es für Interessierte und Anleger Sinn, diese Warnungen sehr ernst zu nehmen. So befindet sich der Preis für Bitcoin und andere Kryptowährungen bereits seit Tagen auf einer Talfahrt. Das ist einerseits eine normale Korrektur. Aber andererseits auch eine Reaktion auf das Eingreifen der chinesischen Behörden. Peking hat zuletzt die Praxis der ICOs („Initial Coin Offerings“) verboten und macht sich nun daran, eine Reihe von chinesischen Bitcoin-Börsen zu schließen.

Sogar Mario Draghi muss sich äußern

Für die Bitcoin-Community ist das erratische Verhalten der chinesischen Regierung zwar nicht neu. Aber die Gelder aus China machen einen bedeutenden Teil der Investments in Kryptowährungen aus. Wenn chinesische Anleger jetzt nervös werden, könnte der Abverkauf noch lange weiter gehen. Außerdem sind die Kommunisten in Peking nicht die einzigen, die ein strenges Auge auf den Bitcoin-Markt werfen.

In Europa musste sich zuletzt der EZB-Chef Mario Draghi erstmals indirekt zu Bitcoin äußern, als in Estland der Plan aufkam, vielleicht eine eigene Landeswährung auf Blockchain-Basis zu etablieren. „Der Euro ist und bleibt die einzige Währung in den Ländern der Eurozone“, sagte Draghi. Auch Ewald Nowotny hat im Interview mit der „Presse“ bereits klargestellt, dass Bitcoin nie zur „legalen Währung“ in Europa werden könne.

Finnland und England finden Bitcoin irgendwie gut

Fast scheint es, als wären sich die Notenbanken in Sachen Bitcoin nicht ganz einig. So hat die Bank of England bereits mehrmals ihre Faszination mit der Technologie durchblicken lassen. Und erst kürzlich wurde ein Paper von Ökonomen der finnischen Notenbank veröffentlicht, die Bitcoin als „revolutionär“ bezeichneten. Interessant auch ihr Fazit: Bitcoin müsse vom Staat nicht reguliert werden, da es sich durch die eigene Architektur und das Protokoll selbst reguliere. Das russische Finanzministerium hat wiederum eine andere Meinung: Bitcoin zu verbieten sei zwar sinnlos, regulieren müsse man die Märkte für Kryptowährungen aber sehr wohl.

Zumindest in diesem letzten Punkt dürften sich die meisten staatlichen Finanzinstitutionen einig sein: Die Tage des unregulierten Wilden Westens in der Kryptoszene dürften bald der Vergangenheit angehören. Neben China bereiten auch Südkorea und die USA strengere Regeln für ICOs vor. Für die breite Akzeptanz von Kryptoassets im Vergleich zu traditionellen Finanzinstrumenten ist eine derartige Regulierung freilich notwendig.

Redaktionstipps

Die Achterbahn schließt vielleicht für immer

Während das gängige Argument, Kriminelle und Terroristen würden sich Bitcoin zu Nutze machen, genauso für jede herkömmliche Währung gelten kann, ist es kein Geheimnis, dass auf den Kryptomärkten wild manipuliert wird und Kleinanleger jeden Tag zu Schaden kommen. Wer an der Wall Street beim Insiderhandel erwischt wird, wandert ins Gefängnis. An den Kryptomärkten ist es an der Tagesordnung.

Es steht außer Zweifel, dass diese Regulierung auch zu einer geringeren Volatilität führen wird. Soll heißen: Gewaltige Achterbahnfahrten der Kurse, wie wir sie gewohnt sind, könnte es in Zukunft seltener geben. Das Ende der wilden Bitcoin-Zeit. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

Manche Staaten sind betont freundlich

Es gibt freilich auch den anderen Zugang: So wie sich die Schweiz und Singapur durch besonders angenehme rechtliche Rahmenbedingungen zu internationalen Zentren der Bitcoin- und Blockchainszene mausern konnten, öffnen auch andere Staaten ihre Arme zuerst und fragen dann nach den möglicherweise negativen Konsequenzen. So will die britische Kanalinsel Isle of Man sich als Zufluchtsort für Firmen anbieten, die ICOs nach dem bisher praktizierten, unregulierten Muster durchführen wollen.

Zentralbanken haben eigene Blockchain-Pläne

Andere Länder, so wie Vietnam oder Thailand arbeiten an Gesetzen zur Legalisierung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Auch in Australien gibt es Bewegung in diese Richtung. Und in Japan, immerhin eine der größten Volkswirtschaften der Welt, ist Bitcoin sogar schon legales Zahlungsmittel.

Die kritischen Töne seitens der Zentralbanken sind freilich auch nicht ganz uneigennützig. So arbeiten einige schon an ihrer eigenen Form von Blockchain-Währung, die einmal gegen Bitcoin antreten soll. Fast will man sagen: Die Arena ist eröffnet.

Zum Autor:

Nikolaus Jilch ist seit 2011 Redakteur im „Economist“ der Tageszeitung „Die Presse“. Als Experte für Geldpolitik, Währungen und Edelmetalle beschäftigt er sich seit 2012 auch mit Bitcoin und der Blockchain. Seine Kolumne „Wertsachen“ erscheint jeden Samstag in der „Presse“. Twitter: @JilNik

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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