26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Das Recup-Gründerteam - Fabian Eckert und Florian Pachaly (c) Recup

Die globale Klimakrise und Ressourcenknappheit hat mehrere Sorgenkinder. Eines davon ist unnützer Verpackungsmüll. Schwer verhindern lässt sich dieser unter Umständen in der Gastronomie: Wer satt ist und nicht mehr fertig essen kann, nimmt Essen einfach mit. Lebensmittelreste werden so zwar nicht weggeworfen, aber meist in Einwegverpackungen mit nach Hause genommen. Und verursachen dann wieder Müll, der eigentlich nicht sein müsste.

Pfand statt Verpackungsmüll

Auch dem Lebensmitteleinzelhandel sind Einwegverpackungen ein Dorn im Auge. Laut Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden hierzulande pro Jahr rund 680 Millionen Einwegverpackungen verbraucht. Umgerechnet sind das 77.625 Verpackungen pro Stunde.

Ein Münchner Startup will der Ressourcenverschwendung nun auch hierzulande Abhilfe schaffen: Recup, der Mehrweganbieter für Gastronomie, startet nämlich in Österreich. Gegründet wurde die reCup GmbH im Jahr 2016 von Fabian Eckert und Florian Pachaly.

Partner-Supermarkt in Österreich

Mit seinem Pfandsystem für Getränke- und Speisenverpackungen will er das Prinzip der To-Go-Verpackungen in der Gastronomie neu denken. Nun stehe das Mehrwegsystem von Recup für Gastronomiebetriebe und Endverbraucher:innen zur Verfügung. Die Recup-Becher und reBowl-Schalen sind in mehreren Größen erhältlich und nach Angaben des Startups zur Gänze recyclebar. Verbraucher:innen können sie bei Partnerbetrieben gegen einen Pfand erwerben und wieder zurück bringen.

In Österreich zählt Recup bereits einen repräsentativen Partner, nämlich Denns BioMarkt. Seit dem ersten April 2024 können Kund:innen in den 35 österreichweiten Denns-Filialen Getränke-to-go gegen einen Euro Pfand in einem Recup Mehrwegbecher mitnehmen. Für fünf Euro Pfand gilt dies für die reBowl-Mehrwegschale des Startups. Nach Gebrauch können Becher und Schalen bei allen Denns BioMarkt Filialen in Österreich wieder zurückgegeben werden. Eine Kartenübersicht über Partnerbetriebe und -märkte erhalten Verbraucher:innen in der downloadbaren Recup-App.

Ziel des Münchner Startups sei es indes, die Ressourcen zu schonen und die Zahl der weggeworfenen Verpackungen zu senken. Bislang soll das Münchner Startup bereits mit 20.000 Partnerbetrieben in Deutschland kooperieren – darunter Burger King, Shell, Ikea, AlNatura sowie diverse Bäckereien, Cafés und Restaurants.

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