26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Digicust, Zoll, Zollabwicklung
(c) Digicust

Traditionelle Zollverfahren sind häufig zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, immer komplexere Vorschriften und Regularien einzuhalten, während sie gleichzeitig den Wunsch nach schnellen Lieferzeiten erfüllen müssen. Abhilfe möchte das 2020 gegründete niederösterreichische Startup Digicust schaffen. Das Unternehmen hat eine Software-Suite entwickelt, die Spediteure und Logistiker bei der Zollabwicklung unterstützt. Mit Hilfe der Technologie lassen sich beispielsweise Zollanmeldungen automatisch ausfüllen.

Kooperation zwischen Digicust und Eazy Customs

Erst im März diesen Jahres gab das Unternehmen die Expansion nach Deutschland bekannt (brutkasten berichtete). Rund ein halbes Jahr nach dieser Ankündigung geht Digicust nun eine strategische Kooperation mit Eazy Customs aus Hamburg ein. Das Unternehmen bietet eine Plattform, die traditionelle Kommunikationsmethoden wie E-Mail durch eine sichere und automatisierte Kommunikation in Echtzeit ersetzt.

“Unsere Plattform bietet eine sichere und effiziente Alternative zur herkömmlichen E-Mail-Kommunikation, die perfekt mit den Automatisierungslösungen von Digicust harmoniert. Gemeinsam schaffen wir einen Mehrwert, der weit über die Summe unserer einzelnen Angebote hinausgeht”, so Thorsten Porath, Gründer von Eazy Customs.

Kommunikationsbarrieren minimieren

Kunden sollen künftig von einem geschlossenen Kreislauf strukturierter und qualitativer Daten profitieren. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente und Daten werden automatisch erkannt und angefordert, sodass die Zollanmeldung laut Digicust mit minimalem Aufwand abgeschlossen werden kann.

Sobald die notwendige Datenbasis für eine vollständige Zollanmeldung in strukturierter Form vorliegt, wird der generierte Datensatz an eine integrierte Zollsoftware wie dbh, Dakosy, AEB, MIC oder SAP übermittelt. Sofern die jeweilige Zollsoftware keine Warnmeldungen ausgibt, kann die Zollanmeldung beim Zollamt abgegeben werden. 

“Gemeinsam bieten wir eine Lösung an, die nicht nur die operativen Prozesse unserer Kunden vereinfacht, sondern auch die Kommunikationsbarrieren zwischen den Beteiligten minimiert“, sagt Borisav Parmakovic, CEO und Mitbegründer von Digicust.

Ende letzten Jahres gab Digicust den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Damals stieg mit Rudolf Reisdorf der Chef des Schweizer Logistikkonzerns Fracht AG privat als zweitgrößter Anteilseigner nach Gründer Borisav Parmacovic ein (brutkasten berichtete).


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