26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als „zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich“ geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: „schlichtweg absurd“

„In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen“, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. „Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen“, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten „sonstigen Schlüsselkräften“. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der „ortsüblichen Unterkunft“ bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden „sonstige Konstrukte“ gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei „sonstigen Schlüsselkräften“

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den „sonstigen Schlüsselkräften“ zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das „Projekt AnNA“, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit „auf Knopfdruck“ digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Moritz Plassnig
© zVg - Moritz Plassnig.

CloudBees zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Software-Delivery und wird von namhaften Investoren wie Goldman Sachs Asset Management, Morgan Stanley Expansion Capital und HSBC unterstützt. 2018 übernahm das milliardenbewertete US-Unternehmen das Wiener Startup Codeship, das Gründer Moritz Plassnig ab 2011 aufgebaut hatte. Nach mehreren Führungspositionen in der Softwarebranche kehrt Plassnig nun zu CloudBees zurück und übernimmt dort die Rolle des CEO sowie einen Sitz im Board of Directors.

Zuletzt war Plassnig als Chief Product Officer bei Immuta tätig, einer Plattform für Datensicherheit und -governance, wo er die Bereiche Produktentwicklung, Technik und Kundenerfolg leitete.

Plassnig: „Softwareentwicklung im Umbruch“

„Die Softwareentwicklung befindet sich erneut in einem Umbruch“, sagt Plassnig. „Unternehmen stehen unter dem Druck, Agentic Coding einzuführen, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das erfordert Aufsicht, Nachvollziehbarkeit und menschliche Beteiligung. CloudBees hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, das Vertrauen der weltweit größten und am stärksten regulierten Engineering-Organisationen zu gewinnen. Die Frage jedes CIOs lautet derzeit: Wie kann ich mithalten, ohne die Kontrolle zu verlieren? Wir sind mit der richtigen Lösung zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“

Unter Plassnigs neuer Führung möchte CloudBees ein AI-first-Unternehmen werden, sowohl bei den entwickelten Produkten als auch intern. KI-Agenten sind bei CloudBees aktuell in den Bereichen Engineering, Marketing und Kundenbetreuung eingebettet.

„Kurs nicht beibehalten“

Die Plattform hilft Unternehmen dabei, Regeln festzulegen, Risiken zu kontrollieren und den Überblick über die Softwareentwicklung zu behalten. Änderungen durch Menschen oder KI sind jederzeit sichtbar und nachvollziehbar. So können große Unternehmen KI sicher nutzen, ohne ihre bisherigen Tools und Arbeitsweisen auszutauschen. Plassnig spricht bereits mit Kunden und wird dies auch in den nächsten Wochen weiter vorantreiben.

„Wir sind Anuj dankbar, dass er CloudBees profitabel und fokussiert hinterlassen hat. Aber der Vorstand hat Moritz nicht an Bord geholt, um den bisherigen Kurs beizubehalten“, kommentiert Sacha Labourey, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von CloudBees, die Bestellung. „Agentic Coding verändert gerade grundlegend, was Unternehmen von uns erwarten, und CloudBees wird sich ebenso radikal wandeln. Moritz weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, Software mittels Agentic Coding zu entwickeln. Das verändert seine Sichtweise auf die Governance, die sowohl Unternehmen als auch Entwicklerteams benötigen. Er hat das nötige Gespür, um diese Transformation anzuführen.“

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