26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Das Cubilog-Founderteam (c) Cubilog

Das EduTech-Startup Cubilog hat eine Lernwürfel-App-Kombination entwickelt, mit der Kindern im Alter von fünf bis acht Jahren interaktiv, analog und digital-unterstützt lernen können.

Bei Cubilog handelt es sich also um eine Kombination aus Soft- und Hardware: Interaktive eBooks können über die Cubilog-App für Android und iOS heruntergeladen und an mobilen Endgeräten verwendet werden.

Würfel-App-Kombi aus dem Burgenland

Gegründet wird Cubilog als FlexCo von Andreas Gradinger, Daniel Stojnic und Carina Fröhlich. Aktuell sitzt das Startup im burgenländischen Neufeld an der Leitha. Co-Founderin Fröhlich ist die Elementarpädagogin im Team, während sich Gradinger und Stojnic um die Software- und Firmenentwicklung kümmern.

Hinzu kommt eine Hardware-Lösung, der sogenannte Sense-Cube – ein mit Sensoren ausgestatteter Würfe. Dieser kann via Bluetooth mit der Cubilog-App verbunden werden und ermöglicht es Kindern, über verschiedene Sensoren spielerisch zu interagieren. Auf dem Würfel finden sich unter anderem ein Drehknopf, ein Mikrofon, ein Bewegungssensor und Taster.

Wissen, Geschicklichkeit, Grob- und Feinmotorik

Fördern will man mit den interaktiven Elementen sowohl die Grob- und Feinmotorik, als auch die Geschicklichkeit und Visuomotorik der Kinder. Durch die Taster sollen auch das Navigieren und Begreifen von Raumrichtungen unterstützt werden. Über das Mikrofon sei es Kindern zudem möglich, durch Sprechen und Pusten Zunge und Mundmuskulatur zu stärken.

“Der Sense-Cube ermöglicht Kindern eine neue Form der Interaktivität, da sie in den eBooks Aufgaben erhalten, die sie durch das bewusste Bedienen der Sensoren lösen können”, heißt es von Carina Fröhlich, Co-Gründerin von Cubilog.

Die in der App erhältlichen eBooks werden vom Gründerteam selbst geschrieben. Mittlerweile arbeitet man bereits mit einer Volksschule zusammen, in der sich das Team mit Absprache von Lehrer:innen inhaltliche Inputs holt. Aktuell sei beispielsweise eine Geschichte mit Fokus auf Sachunterrichtsthemen in Arbeit. Im Zuge der Geschichten werden regelmäßig interaktive Aufgaben an die Kinder gestellt, die sie am Sense-Cube motorisch lösen können.

Multisensorisches Lernen für MINKT

Das Gründerteam verfolgt mit der App-Würfel-Kombi das Ziel, multisensorisches Lernen zu fördern und durch die Inhalte der bereitgestellten eBooks Inklusion erlebbar zu machen.

“Die Kinder sammeln durch Cubilog auf spielerische und interaktive Art und Weise neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Inhaltlich richten wir unseren Fokus primär auf den MINKT-Bereich, also in der Mathematik, Informatik, in den Naturwissenschaften sowie in der Kunst und Technik.”

Kindergarten und Volksschule im Visier

Vorerst richtet sich Cubilog mit seinen Inhalten an Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorbereitung auf die Schule sowie an die erste und zweite Volksschulklasse. In puncto Vertrieb will man sich primär an Eltern richten und den privaten Gebrauch des Sense-Cubes fördern. Aber auch weitere Kooperationen mit Bildungseinrichtungen seien in Arbeit.

Bis dato erhält sich das EduTech-Startup aus der aws First Incubator Förderung sowie aus Eigenmitteln. Mittlerweile sei man auch auf Investorensuche. Auch ein eigener Webshop sei aktuell im Aufbau. Und die Geschichten soll es bald nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch geben.

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