13.07.2017

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

Wegen des aktuellen Zinsumfelds werden alternativen Anlageformen immer beliebeter. Für Gründer kann der Verkauf ihres Unternehmens eine attraktive Vorgangsweise sein. Dabei gilt es aber, ein paar rechtliche Belange zu beachten.
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(c) elnur-fotolia.com: Auf der Suche nach der richtigen Exit-Strategie.

Der österreichische M&A-(Mergers and Acquisitions) Markt wächst und wird internationaler. Einschlägige Branchendatenbanken sprechen zum Teil von zweistelligen Wachstumsraten in den letzten Jahren. Innovative österreichische Tech-Unternehmern werden dabei von strategischen oder finanziellen Investoren umworben. Im aktuellen Zinsumfeld ist der Drang nach alternativen Anlageformen hoch. Für Gründer und Unternehmer mag daher der Unternehmensverkauf eine attraktive Exit-Strategie sein. Dabei sind rechtliche Belange ein wesentlicher Erfolgstreiber. Unstrukturierte oder unvollständige Offenlegung oder ungenügende rechtliche Dokumentation können beispielsweise den angebotenen Kaufpreis schmerzlich drücken oder gar den potenziellen Käufer vergrämen. Wie läuft nun ein Verkaufsprozess typischerweise ab? Worauf ist besonders zu achten?

Tipps für potenzielle Verkäufer

Ein Unternehmenskauf hat typischerweise die folgenden Phasen:

 

Erstes Abtasten – welcher Vereinbarungen bedarf es? Wie verbindlich soll es sein?

Bereits am Anfang der Transaktion – es werden gerade die ersten Gespräche geführt, sich ein möglicher Zeitplan überlegt, Konzepte ausgetauscht – stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Dokumentation. In der Praxis sind Absichtserklärungen häufig. Darin werden bestimmte grundlegende Vorhaben und die Transaktionsstruktur festgehalten. Ebenso häufig anzutreffen sind Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen. Diese Vereinbarungen müssen nicht zwingend in separaten Dokumenten enthalten, sondern können in einem Vertrag zusammengefasst sein.

Aus Verkäufersicht sind insbesondere Geheimhaltungsverpflichtungen des Käufers geboten, um die zweckmäßige und vertrauliche Verwendung der dem potenziellen Käufer offen gelegten Informationen sicherzustellen. Trotz Geheimhaltungsvereinbarung ist bei besonders sensiblen Informationen (z.B. Geschäftsbeziehungen, Know How, etc.) auch daran zu denken, diese erst in einer späteren Phase der Transaktion offenzulegen (z.B. bei Vorliegen eines konkreten Kaufangebotes). Alternativ könnte die Offenlegung auch unter Einhaltung besonderer Verfahren erfolgen (z.B. Offenlegung nur gegenüber bestimmten zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern, die lediglich bestimmte Informationen oder in anonymisierter oder aggregierter Weise an den potenziellen Käufer weitergeben).

Oftmals möchte zu diesem Zeitpunkt keine der Parteien an die Durchführung der Transaktion gebunden sein (zu viel ist noch unsicher oder noch nicht ausverhandelt, andere Verkaufs- bzw. Kaufoptionen werden noch erwogen, die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt, etc.). Allenfalls ist lediglich ein gegenseitiges Bemühen, auf den Transaktionsabschluss hinzuwirken, beabsichtigt. Andere Abmachungen (z.B. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Exklusivität, Gerichtsstand, Rechtswahl) sollten aber natürlich Handschlagqualität haben. In der Vertragsgestaltung gilt es daher, auf unterschiedliche Grade der Rechtsverbindlichkeit zu achten.

Vorbereitung und Begleitung der Due Diligence – Better save, than sorry!

Es ist mittlerweile Industriestandard, dass professionelle Käufer eine Due Diligence-Prüfung des Unternehmens durchführen. Für den Käufer ist es elementar, damit die Investmenthypothese zu bestätigen und allfällige Risiken aufzudecken und abzuschätzen. Aufgrund dieser Zielsetzung hat das Ergebnis einer DD-Prüfung auch für den Verkäufer wesentliche Bedeutung. Sollte sich die Investmenthypothese nicht bestätigen, wird die Transaktion nicht oder nur zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen zustande kommen. Werden hingegen (vertretbare) Risiken identifiziert, wird der Käufer – für den Verkäufer potenziell schmerzliche – Absicherungen suchen, wie beispielsweise durch Haftungen des Verkäufers oder Reduktion, Zurückbehaltung oder treuhändige Hinterlegung des Kaufpreises bzw. eines Teiles davon. Bereits eine ungenügende Offenlegung im Rahmen der DD wird vom Käufer als potenzielles Risiko eingestuft.

Redaktionstipps

Aus diesen Gründen ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer die DD-Prüfung profund vorbereitet und aktiv begleitet. Die offenzulegenden Unterlagen werden häufig in einem elektronischen Datenraum dem Käufer zugänglich gemacht. Je vollständiger und strukturierter die Offenlegung, desto zügiger und reibungsloser kann die DD-Prüfung erfolgen und desto eher können mögliche Bedenken des Käufers aus dem Weg geräumt werden. Das Einbinden von fachkundigem Personal oder Beratern steigert Effizienz und Qualität. Nach Offenlegung der Unterlagen gestaltet sich die DD typischerweise als dynamischer Prozess in welchem Verkäufer und Käufer sich über den Fortschritt regelmäßig austauschen und der Käufer bzw. deren Berater weiterführende Fragen oder Dokumentenanforderungen stellen. Entsprechend bedarf es einer fortlaufenden Begleitung der DD durch die Verkäuferseite.

Antizipation des Eigentümerwechsels

Erfolgt die Transaktion durch Verkauf der Gesellschaft, bleibt der Unternehmensträger unverändert. Anknüpfungspunkt für die Geschäftstätigkeit (also z.B. Vertragspartner bei den Kunden- und Lieferantenverträgen, Träger allfälliger öffentlicher Berechtigungen) bleibt weiterhin die Gesellschaft. Lediglich der Eigentümer ändert sich. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass ein Eigentümerwechsel regelmäßig auch Auswirkungen auf Rechtspositionen der Gesellschaft selbst hat. Beispielsweise gibt das Mietrechtsgesetz dem Vermieter das Recht, den Mietzins auf ein angemessenes Niveau zu heben, sofern beim Mieter ein Kontrollwechsel eintritt. Dies kann zu einer signifikanten Steigerung der Mietkosten des Unternehmens führen. Auch ist es nicht untypisch, dass in kommerziellen Verträgen Kontrollwechselklauseln enthalten sind. Bei öffentlichen Förderungen löst ein Kontrollwechsel beim Förderungsempfänger regelmäßig Informationspflichten und manchmal Rücktrittsrechte aus. Deshalb wird ein potenzieller Käufer besonders auf derartige Konstellationen achten. Umso wichtiger ist es, schon im Vorfeld mögliche Knackpunkte zu kennen und gegebenenfalls bereits einer Lösung zuzuführen.

Ein neuer Trend in der Vertragsverhandlung: Garantieversicherung

Es ist marktüblich, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer bestimmte Zusicherung hinsichtlich des Kaufgegenstandes (z.B. Garantie des Eigentums, der Bilanz, wesentlicher Verträge, Einhaltung der Steuervorschriften, etc.) abgibt. Die Verjährungsfristen dieser Zusicherungen erstrecken sich über mehrere Jahre nach Vollzug der Transaktion. Üblich ist deshalb auch die Besicherung der Zusicherungen, beispielsweise durch eine treuhändige Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises (beim aktuellen Zinsniveau eine wirtschaftlich oftmals unattraktive Variante).

Der Themenkreis der Zusicherungen samt deren Besicherung – also im Wesentlichen eine Risikoallokation zwischen den Parteien – ist oftmals der am hartnäckigsten verhandelte Bestandteil des Kaufvertrages. Die Verhandlungspositionen können mitunter so verfahren sein, dass es zu einem Stillstand oder gar Scheitern der Vertragsverhandlungen kommt. Ein in Österreich verhältnismäßig junges Konzept kann hier eine Lösungsvariante darstellen: die Garantieversicherung („W&I Insurance“), also die Übernahme von Haftungsrisiken durch eine Versicherung. Versicherungsnehmer kann dabei sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Durch die Risikoüberwälzung auf die Versicherung kann eine Bestellung von Sicherheiten vermieden werden. Der Verkäufer kann damit rascher über den (vollen) Kaufpreis verfügen.

Am österreichischen Markt sind bereits mehrere internationale Anbieter von Garantieversicherungen aktiv. Wird eine Versicherung an Bord geholt, bedarf es einer engen Verzahnung mit den Vertragsverhandlern und den betroffenen Beratern.

Der Autor

Dr. Hermann Schneeweiss, LL.M. (Harvard), ist auf Corporate / M&A und Private Clients & Entrepreneurs spezialisiert. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen in Wien, New York und England und Wales und arbeitet bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Schneeweiss berät insbesondere bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen.

 

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Der Schritt an den Kapitalmarkt fußt prinzipiell auf drei Säulen, erklärt Henriette Lininger, Director Issuers bei der Wiener Börse, im brutkasten-IPO-Talk: Kapital, Sichtbarkeit und Struktur. Denn ein Initial Public Offering (IPO), zu Deutsch: ein Börsengang, sei weit mehr als eine Kapitalbeschaffungsmaßnahme: „Es bringt unglaubliche Sichtbarkeit für das Unternehmen, nicht nur am Finanzmarkt, sondern weit darüber hinaus, etwa bei Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Lieferant:innen.“

„Täglich ein Zeugnis“

Das Welser Scaleup Reploid Group AG absolvierte seinen Börsengang im Einstiegssegment direct market plus der Wiener Börse vergangenes Jahr (brutkasten berichtete). Für CEO Philip Pauer stand bei der Entscheidung vor allem der Aspekt der Professionalisierung im Vordergrund, wie er erzählt. Für das Unternehmen diene die Börse als striktes Disziplinierungsinstrument, um Wachstumsziele zu erreichen. Pauer vergleicht: „Es ist im Endeffekt wie in der Schule, nur kriegst du in der Schule einmal im Jahr ein Zeugnis, an der Börse kriegst du es täglich.“

Echte Aktien für Mitarbeiter:innen

Ein weiterer Erfolgsfaktor für das Unternehmenswachstum, der sich durch den Börsengang ergebe, sei die direkte Mitarbeiterbeteiligung, meint Pauer. Die Vergabe echter Aktien anstelle von „Phantom Shares“ steigere die Motivation der Belegschaft immens, da die Mitarbeiter:innen „ein Stück weit zu Unternehmerinnen und Unternehmern“ werden.

Lokaler Marktplatz?

Doch ist Wien für alle der richtige Börsenplatz? Oftmals bestehe laut Henriette Lininger die unbegründete Sorge, dass ein lokales Listing im Widerspruch zu globalen Expansionsplänen stehe. Sie widerspricht deutlich: „Man geht an die Börse, um international zu wachsen, um zu skalieren“. Die Wiener Börse sei ein „zutiefst international vernetzter Markt“, an dem über 90 Prozent der Investor:innen aus dem Ausland stammen. Er gewährleiste eine hohe Liquidität und damit eine sehr gute Handelbarkeit der gelisteten Aktien. Ein weiterer Standortvorteil: Die Wahrscheinlichkeit in einen Leitindex wie den ATX aufgenommen zu werden besteht ausschließlich über eine Notierung am Heimmarkt – ein Faktor, der für Sichtbarkeit und institutionelles Interesse von großer Bedeutung sei.

Der brutkasten-IPO-Talk

Auch Pauer sieht keinen Anlass, für einen Börsengang ins Ausland zu gehen und betont die Erreichbarkeit in Wien, die er schätze: „Ich frage mich, was kriegen wir in Wien nicht, was wir woanders bekommen würden?“. Harald Kröger, Group Head Structured Finance & Investment Banking bei der RBI, pflichtet dem bei. Die Bundeshauptstadt sei für internationales Kapital sehr wohl attraktiv: „Wien zieht Investor:innen an“. Kröger identifiziert jedoch eine andere Herausforderung für den Standort: „Die größere Herausforderung ist es, österreichisches Geld in relevanten Größen anzuziehen“.

Vorteil bei alternativer Finanzierung

Dabei muss Kapital – auch für ein börsennotiertes Unternehmen – nicht nur über die Börse kommen. So erhielt Reploid kürzlich eine Venture-Debt-Finanzierung in zweistelliger Millionenhöhe über das RBI Growth Financing Program. Die hohe Transparenz und „Readiness“ durch die Börsennotierung sei dabei maßgeblich für die schnelle Abwicklung verantwortlich gewesen, meint Philip Pauer. Kröger sieht einen strategischen Vorteil des Instruments für Wachstumsunternehmen: „Unser Fokus liegt nicht darauf, im Fall eines großen Erfolges die Cap Table massiv zu verwässern.“

„Börsen-Peergroups sind überbewertet“

Bei solchen strategischen Entscheidungen geht es letztlich natürlich auch um den Vergleich mit der Konkurrenz. Dieser spielt auch bei der Börsen-Standortwahl mitunter eine Rolle – Stichwort: „Peergroups“. Vergleichbare Unternehmen am selben Börsenplatz sollen konkretes Benchmarking ermöglichen, so die These hinter dem Begriff. Kröger schätzt deren Bedeutung jedoch als gering ein: „Börsen-Peergroups sind überbewertet.“ Denn Analyst:innen seien fachlich problemlos in der Lage dazu, Vergleichswerte über verschiedene Börsen hinweg zu berechnen.

Was es aber jedenfalls brauche, sei ein generelles Umdenken in Österreich, um die Wirtschaft nachhaltig zu stärken, meint Kröger: „Ein funktionierender Kapitalmarkt ist nicht die Ursache, sondern Teil der Lösung. Und das ist etwas, was wir beginnen müssen zu verinnerlichen“.

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