23.03.2023

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

Tipp der Redaktion

Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Die Kurstafel:

🔨 US-Börsenaufsicht genehmigt Ethereum-ETFs endgültig

Es war letztlich nur mehr eine Formalität: Denn dass die US-Börsenaufsicht Ethereum-Spot-ETFs zulassen würde, war schon im Mai klar (siehe Crypto Weekly #141). Damals war die Entscheidung eine Überraschung, denn die meisten Beobachter:innen hatten frühestens mit einer Zulassung im Herbst gerechnet. Bitcoin-Spot-ETFs hatte die Börsenaufsicht einige Monate zuvor, Anfang Jänner, erstmals zum Handel zugelassen.

Im Mai folgte dann die Entscheidung zu den Ethereum-ETFs. Rein formal betrachtet, hatte die Behörde aber “nur” Änderungen von den Antragstellern auf diese ETFs verlangt. Die endgültige Zulassung war noch ausständig. Es hatte aber niemand mehr Zweifel, dass dies geschehen würde.

Diese Woche war es nun so weit. Am Montag erteilte die Börsenaufsicht die entsprechenden Genehmigungen. Und damit waren die Fonds, wie in den USA üblich, bereits am folgenden Handelstag verfügbar und konnten an der Börse gehandelt werden. Eine ganze Reihe an Ethereum-Fonds starteten dann am Dienstag in den Handel - und zwar von BlackRock, Grayscale, 21Shares, Fidelity, VanEck, Franklin Templeton, Bitwise und von Invesco/Galaxy Digital.

📈 Ethereum-Spot-ETFs starten in den Handel

Mit Dienstag waren somit erstmals ETFs in den USA handelbar, die direkt in Ether-Token investieren. Bisher mussten Anleger:innen auf sogenannte Ethereum-Futures-ETFs ausweichen. Diese investieren indirekt in Ether - indem sie Finanzprodukte (Futures) kaufen, die den Ether-Kurs nachbilden. Von den im Jänner zugelassenen Bitcoin-ETFs gab es schon gewisse Erfahrungswerte: Sie werden gemeinhin als sehr erfolgreich betrachtet. 

Unmittelbare Rückschlüsse auf die Ethereum-ETFs lassen sich dadurch aber nicht notwendigerweise ziehen. Allerdings: Dass die großen Vermögensverwalter, die im Jänner ihre Bitcoin-ETFs gestartet hatten, nun auch bei den Ethereum-ETFs dabei waren, lässt schon einmal vermuten, dass sie auch hier eine entsprechende Nachfrage wahrnehmen.

Der erste Handelstag verlief dann auch tatsächlich gut: Abzüglich Abflüssen wurden 107 Mio. US-Dollar in Ethereum-ETFs investiert. “Ein sehr solider erster Tag”, kommentierte Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart in einem Posting auf X. Am meisten Kapital floss dabei in die ETFs von BlackRock (rund 266 Mio. Dollar) und Bitwise (204 Mio. Dollar).

🧐 Der Grayscale-Effekt - jetzt auch bei Ethereum

Bei der Gesamtsumme zu berücksichtigen ist aber der Sonderfall Grayscale: Der Vermögensverwalter unterhielt bisher einen “Ethereum Trust”, den er nun in einen ETF umwandelte. Dadurch wurde es für Anleger:innen viel einfacher, Geld abzuziehen: Ein ETF kann jederzeit an der Börse verkauft werden, beim Grayscale Ethereum Trust war es deutlich komplexer, das eingesetzte Kapital wieder herauszunehmen. 

Gerade solche Anleger:innen, die bereits länger investiert waren, hatten somit einen Anreiz, nach dem Handelsstart der ETFs zu verkaufen. Daher verzeichnete der Grayscale-ETF tatsächlich Abflüsse in Höhe von 484 Mio. Dollar und lastete somit auch auf der Gesamt-Statistik. Überraschend ist dies nicht. Ganz ähnlich war es auch zu Jahresbeginn gelaufen, als Grayscale seinen Bitcoin-Trust in einen ETF umgewandelt hatte.

🤔 Was die ersten Zahlen bedeuten 

Was bedeuten diese ersten Zahlen nun? Sie sind sicherlich ein positives Signal. Gleichzeitig sollte man sie jedoch nicht überbewerten. Über den Erfolg der Ethereum-ETFs entscheiden nicht die ersten paar Tage. Ein klares Bild wird man erst über die nächsten Monate erhalten. 

Wie schon bei den Bitcoin-ETFs hoffen in der Krypto-Branche auch hier viele, dass die Ethereum-ETFs es professionellen Großanlegern einfacher machen, in Ether zu investieren. Deren Kapital, so die Hoffnung, treibt dann langfristig auch den Kurs an. Ob und in welchem Ausmaß dies eintreten wird, wird sich aber erst in Monaten und vielleicht sogar Jahren zeigen. 

Und der Ether-Kurs? Unmittelbar auf die Zulassungen oder auch auf den Handelsstart reagierte er kaum. Was durchaus Sinn ergibt, da die Genehmigungen eben nur mehr eine Formalität waren. Im weiteren Wochenverlauf ging es dann sogar abwärts, weshalb Ether mit einem Minus von fünf Prozent gegenüber den anderen großen Krypto-Assets eine Underperformance aufweist. 

Gut möglich, dass die Investor:innen vermuten, dass nach der Genehmigung der Ethereum-ETFs beim Ether-Kurs nun vorerst die Luft draußen ist - und ein nächster Impuls noch nicht erkennbar ist. Doch auch hier gilt: Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Marktbewegungen in der eher kurzen Frist. Über die langfristigen Erfolgsaussichten der Ethereum-ETFs sagt es dagegen nichts aus.


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