04.11.2020

ready2order: Startup launcht mobile Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion

Der Anbieter für modulare POS- und Payment-Lösungen ready2order bringt mit dem readyP2 sein erstes mobiles Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion auf den Markt. Damit soll es Händlern, Gastronomen und Dienstleistern ermöglicht werden, ihre Prozesse effizienter zu gestalten.
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(c) ready2order - Mit dem mobilen Kassensystem readyP2 von ready2order soll Händlern kontaktloses Bezahlen ermöglicht werden.

Der readyP2 von ready2order adressiert Händler, Gastronome und Dienstleister, die ihre Prozesse effizienter gestalten wollen. Um etwa alle Zahlungsarten zu akzeptieren und so der steigenden Nachfrage nach kontaktlosem Bezahlen gerecht zu werden.

„Anschaffungskosten sparen“

„Mit dem readyP2 haben wir die Vorteile eines schnellen, schlanken und mobilen Payment-Geräts mit den Vorteilen eines vollwertigen Kassensystems kombiniert. Im Gegensatz zu anderen Produkten auf dem Markt müssen sich Händler und Gastronomen jetzt nur noch ein Gerät zulegen und sparen sich teure Anschaffungskosten“, sagt Markus Bernhart, CEO von ready2order.

ready2order mit Hygienekonzept

Das mobile Kassensystem akzeptiert dabei alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten. Zudem trägt die integrierte Payment-Funktion des readyP2 zum Hygienekonzept von Händlern, Gastronomen und Dienstleistern bei, wie das Unternehmen mitteilt: Laut einer aktuellen Studie der australischen Wissenschaftsbehörde Csiro kann das Corona-Virus auf glatten Oberflächen wie Geldscheinen oder Smartphones bis zu vier Wochen überleben. Dank NFC-Funktion können Kunden mit dem readyP2 kontaktlos bezahlen und so das Berühren des Gerätes vermeiden, heißt es. Zudem würden mobile Zahlungsvorgänge wie Apple Pay in weniger statt der sonst üblichen 20 Sekunden oder mehr abgewickelt.

Durch den integrierten 58mm High-Speed-Thermodrucker entfalle nebenbei die Anschaffung eines Zusatzgeräts zur Erfüllung der Belegpflicht und damit das oft mühsame Koppeln verschiedener Hardware. Das soll vor allem am Point of Sale wertvollen Platz einsparen.

Bis zu acht Stunden Laufzeit

Der readyP2 ist WLAN-tauglich und dank der integrierten LTE SIM-Karte müssten sich Unternehmer keine Gedanken mehr um eine stabile Internetverbindung machen, sondern könnten das Payment-Gerät jederzeit auch mobil nutzen. Insbesondere in der Gastronomie soll das unnötige Laufwege minimieren, da der Vorgang des Bestellens und Bezahlens – egal ob in Bar oder mit Karte – direkt am Tisch ausgeführt werden kann. Ein leistungsstarker Akku ermögliche einen Einsatz von bis zu acht Stunden.

ready2order-Kampagne: „Mach Dein Ding“

ready2order hatte bei der Entwicklung des readyP2 die Bedürfnisse seiner Kunden im Fokus, wie Bernhart betont. Das zeige sich auch in der begleitenden Launchkampagne: „Mach dein Ding. Wir erledigen den Rest.“ Hier werden Bestandskunden als Testimonials eingesetzt. „Das schönste Kundenfeedback bislang ist, dass unsere Kunden uns stark die Treue halten: Sie verlassen uns im Wettbewerbsvergleich nur ganz selten”, ergänzt der Gründer.

Kostenloser Test möglich

Um den Wechsel für Gastronomen, Händler und Dienstleister leichter zu machen, bietet ready2order die Software 15 Tage kostenlos zum Test an. Nach Ablauf der Testphase kostet eine Lizenz ab 19 Euro pro Monat, mit erweiterten Funktionen, wie Tischübersicht und Menügangauswahl kommt man auf 29 Euro im Monat.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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ready2order: Startup launcht mobile Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion

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