19.03.2020

Die Produkt Markt Matrix nach Ansoff

Unternehmen sind in der Regel auf Wachstum ausgerichtet. Das unterstreichen auch die Ziele der meisten Start-Ups: Vergrößerung des Marktanteils, Gewinnmaximierung, Steigerung der Verkaufszahlen usw.
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(c) envato

Um bei der Planung von Wachstumsstrategien die Übersicht zu behalten, entwickelte der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Harry Igor Ansoff die Produkt Markt Matrix oder auch Ansoff Matrix genannt. In der Produkt Markt Matrix nach Ansoff werden die vier Kernstrategien, die sich aus der Kombination von alten und neuen Märkten bzw. Produkten ergeben, auf einfache und verständliche Weise dargestellt.

Die 4 Kernstrategien der Produkt Markt Matrix nach Ansoff:

  • Marktdurchdringung
  • Produktentwicklung/Produktmodifikation
  • Marktentwicklung 
  • Diversifikation/Innovation

1. Marktdurchdringung: Alter Markt, altes Produkt

Die Produkt Markt Matrix nach Ansoff behandelt als erstes die Strategie der Marktdurchdringung. Sie ist die am meisten verwendete Wachstumsstrategie. Also die Gewinnung neuer Marktanteile mit einem bereits bestehenden Produkt. Das unternehmerische Ziel, welches sich hinter der Marktdurchdringung verbirgt, ist die Erhöhung des Marktanteils. Erreicht kann dies werden durch eine stärkere Positionierung des Produktes am Markt durch marketinginstrumentelle Maßnahmen wie:

  • Erhöhung des Werbeaufwandes 
  • Preissenkungen 
  • Verkäuferschulungen 

Die Strategie der Marktdurchdringung ist mit relativ wenig Risiko aber auch kleineren Wachstumschancen verbunden.

2. Marktentwicklung: Neuer Markt, altes Produkt

Erobern Sie mit einem bereits bestehenden Produkt einen neuen Markt, spricht man in der Ansoff Matrix von der Marktentwicklung. Neue Märkte können sein:

  • neue Länder
  • neue Zielgruppen 

Bei der Marktentwicklung werden meist kleine Veränderungen am bestehenden Produkt vorgenommen, um es auf die Bedürfnisse der Kunden und die rechtlichen Gegebenheiten des neuen Marktes anzupassen. Ein Beispiel für eine durchgeführte Marktentwicklung ist der Internet-Streaming-Dienst Netflix, der 2014 aus den USA nach Deutschland expandierte.

3. Produktentwicklung/Produktmodifikation: Alter Markt, neues Produkt

Die dritte Strategie der Produkt Markt Matrix nach Ansoff ist die Produktentwicklung, die sich ergibt, wenn ein neues Produkt auf einem bereits bestehenden Markt eingeführt wird. Unterschieden werden kann zwischen zwei Arten der Produktentwicklung:

  • Sortimentserweiterung
  • Produktsubstitution 

Von Sortimentserweiterung spricht man, wenn zu bereits vertriebenen Produkten zusätzlich neue Produkte eingeführt werden. Bei der Produktsubstitution verdrängen neue Produkte die alten. Als gutes Beispiel dient der Markt für Mobiltelefone. Dort erweitern Anbieter durch ständig neue Produkte ihr Sortiment, und es kommt auch zu Verdrängungen wie es bei Smartphones und Tastengeräten der Fall ist. Der Vorteil der Produktentwicklung ist, dass Ihnen der Markt und alle damit verbundenen Faktoren wie Vertriebskanäle oder Logistik bereits bekannt sind.

4. Diversifikation/Innovation: Neuer Markt, neues Produkt

Die für Gründer wohl interessanteste Wachstumsstrategie ist laut Produkt Markt Matrix die Diversifikation bzw. Innovation. Diese wird erreicht, wenn ein Unternehmen auf völlig neuen Märkten völlig neue Produkte anbietet. Beispielsweise war der finnische Telekommunikationskonzern Nokia, früher ein Fahrradreifenfabrikant. Nachdem man sich dort umorientierte und die Chancen eines neuen Marktes mit neuen Produkten erkannte, verbesserten sich die Zahlen um das Vielfache.

Die in der Ansoff Matrix dargestellte Diversifikation ist immer mit einem enorm großen Wachstumspotential aber auch mit äußerst großen Risiken verbunden.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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