26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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KI-Omnibus, digitaler Omninus, Omnibus, KI, IV
© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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