13.05.2020

Die größten Irrtümer rund um Insolvenz

Nicht als Angstmache, sondern zum Schutz der Unternehmer bzw. Selbständigen räumen wir mit verbreiteten Fehlannahmen rund um das Thema Insolvenz auf.
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Wiener Mobile Marketing-Startup Geolad schlittert wegen Corona in den Konkurs Frux Insolvenz
(c) envato

Allein im Einzelhandel geht man von bis zu 50.000 Insolvenzen infolge der Corona-Krise aus. Rechnet man die Gastronomie- und Tourismusbetriebe wie auch die Eventagenturen und zahlreiche andere von der Krise geplagten Unternehmen hinzu, wird die Zahl insgesamt in den nächsten Wochen und Monaten über 100.000 liegen.

Kaum jemand setzt sich  mit dem Thema Insolvenz auseinander, bevor es soweit ist. Eine Reihe irrtümlicher Annahmen haben sich mit der Zeit verbreitet, die erst enttarnt und möglicherweise richtig teuer werden, wenn der Insolvenzantrag gestellt ist. Damit es soweit nicht kommt, räumen wir mit gängigen Fehlannahmen auf.

Irrtum 1: Die GmbH schützt den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung

Das Märchen, dass die GmbH den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung schützt, hält sich hartnäckig. Die Haftungsbeschränkung der GmbH ist löchrig. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass das GmbH-Vermögen für den Geschäftsführer fremdes Vermögen ist. Er muss es mit großer Sorgfalt verwalten, auch wenn ihm die GmbH selbst gehört. Aus der Treuepflicht für fremdes Vermögen leitet der Gesetzgeber eine Vielzahl von Haftungstatbeständen zu Lasten des Geschäftsführers ab. Einige Beispiele:

Der Geschäftsführer haftet für Steuerrückstände der GmbH und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Er haftet ebenfalls für die zu späte Stellung des Insolvenzantrages. Hat die GmbH vor der Insolvenz ein Darlehen bedient, für das der Geschäftsführer persönlich haftet, muss er die im letzten Jahr vor der Antragstellung gezahlten Darlehensraten an die Insolvenzmasse erstatten.

Kurzum: Eigentlich müsste die GmbH “GmgH” heißen: Gesellschaft mit garantierter Haftung.

Für den Gesellschafter sieht es etwas besser aus, aber auch hier lauern Fallen. Oft geben Gesellschafter ihrer GmbH ein Darlehen und zahlen es sich später wieder zurück. Sie denken, mit der Rückzahlung ist der Fall erledigt, aber das ist ein Irrtum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Darlehen kein Darlehen war, sondern zur Erhöhung des Eigenkapitals diente. Sonst – so die Rechtsprechung – hätte die GmbH das Darlehen nicht vom Gesellschafter erhalten, sondern von einer Bank. Mit der Folge, dass der Gesellschafter die Rückzahlung aller Darlehen der letzten zwei Jahre vor der Insolvenz erstatten muss. Außerdem muss der Gesellschafter die Einzahlung der Stammeinlagen anhand eines Kontobeleges von seinem Privatkonto an die GmbH nachweisen. Die übliche Erklärung im notariellen Gründungsvertrag, alle Stammeinlagen seien erbracht, reicht als Nachweis allein nicht aus.

Irrtum 2: Der Insolvenzverwalter ist der Anwalt des Schuldners

Viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, verstehen die Funktion des Insolvenzverwalters falsch. Sie denken, der Insolvenzverwalter ist für sie da und hilft ihnen aus den Schulden. Aber der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, sondern eine neutrale Person. Erfahrungsgemäß fühlt sich der Insolvenzverwalter den Gläubigern näher als dem Schuldner. Weiter ist er ihm gegenüber zu keinerlei Rechenschaft oder Auskünften verpflichtet. Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss enteignet das Gericht den Schuldner. Demgemäß geht das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, der es für die Gläubiger verwaltet. Folglich muss er dem Schuldner nicht sagen, was er mit dem Vermögen macht.

Weil der Insolvenzverwalter sich häufig gegen die Interessen des Schuldners und anderer Beteiligter durchsetzen muss, hat er seitens des Gesetzgebers eine Position inne, in der er kaum angreifbar ist. Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen gibt es kaum. Weil das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter auswählt, wird es immer hinter ihm stehen und ihn nur bei ganz groben Regelverstößen nicht decken.

Irrtum 3: In der Insolvenz wird dem Schuldner geholfen

Viele Schuldner wie auch Geschäftsführer erhoffen sich von dem Insolvenzverfahren beziehungsweise dem Insolvenzverwalter Hilfe. Sie hoffen, dass er sie durch das Verfahren führt und die GmbH rettet. Und tatsächlich wird der Insolvenzverwalter versuchen, die GmbH zu retten sowie zu erhalten. Es ist sein Job, die Insolvenzmasse – also die GmbH – bestmöglich zu verwerten und der Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes bringt mehr Geld in die Kasse als die Zerschlagung und der Verkauf der Einzelteile. Für die alten Gesellschafter und Geschäftsführer ist hier jedoch kein Platz vorgesehen – sie sind raus. Allenfalls wird der Altgeschäftsführer noch gebraucht, um das neue Management anzulernen. Danach ist endgültig Schluss für ihn.

Irrtum 4: Der Geschäftsführer muss weiter seiner Arbeit nachgehen

Beantragt der Geschäftsführer das Insolvenzverfahren, steht er erst einmal unter Schock. Also wird er sich automatisch an der starken und anfangs freundlichen Person des Insolvenzverwalters orientieren und sich von ihm manipulieren lassen. Der Insolvenzverwalter weiß das zu seinem Vorteil zu nutzen. Er wird den Geschäftsführer dazu bringen, weiterzuarbeiten und den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Eine Verfügung verspricht der Insolvenzverwalter zwar, aber nicht schriftlich und deshalb bezahlt er sie auch nicht. Das heißt: Der Geschäftsführer macht sich mehrere Monate für den Insolvenzverwalter krumm, der es ihm mit einem späteren Rauswurf und noch etwas später mit einem Brief dankt, in dem er den Geschäftsführer für tausende Euro Schadensersatz in Haftung nimmt.

Dabei ist der Geschäftsführer nicht zur Fortsetzung der Arbeit verpflichtet. In Deutschland gibt es keine Arbeitspflicht. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Der Geschäftsführer muss dem Insolvenzverwalter zwar bezüglich der Handelsbücher Rede und Antwort stehen und umfassend Auskunft erteilen, aber den Geschäftsbetrieb muss er nicht fortführen. Mit Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht kann der Geschäftsführer nach Hause gehen und sich um sein neues Leben kümmern. Will er das Unternehmen retten oder für sich behalten, muss er ein Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.

Irrtum 5: Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Kasse leer ist

Gerade die Geschäftsführer kleinerer Unternehmen setzen sich oft nicht mit dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Insolvenzrechts auseinander. Sie denken, die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn das Konto leer ist. Das ist ein Trugschluss, denn die Zahlungsunfähigkeit tritt viel früher ein. Es genügt bereits, wenn die fälligen Forderungen 10% höher als die liquiden Mittel sind, unabhängig vom Kontostand. Die Folge ist die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Irrtum 6: Man darf während der Insolvenz nicht selbständig sein

Ein weit verbreiteter Irrglaube von Einzelhändlern und Freiberuflern ist, in der Insolvenz nicht selbstständig sein zu dürfen. Das ist falsch. Ganz im Gegenteil kann die Selbständigkeit während der Insolvenz sogar vorteilhaft sein. Etwas Nachjustierung des Verhaltens zu Beginn des Insolvenzverfahrens kann den Insolvenzverwalter dazu bringen, den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse frei zu geben. Somit ist die Selbständigkeit dann nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass der Selbständige wieder tun und so viel Geld verdienen kann, wie er will, ohne dass es gepfändet wird. In der Praxis einigt man sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen festen monatlichen Betrag von ca. 100 Euro. Selbst wenn man dann 10.000 Euro monatlich verdienen würde, müsste man nur den vereinbarten Betrag an die Insolvenzmasse bezahlen.

Irrtum 7: Das vor der Insolvenz noch vorhandene Vermögen im Kasino verspielt

Viele private Schuldner wollen Vermögenswerte vor der Insolvenz verstecken. So wird die Lebensversicherung aufgelöst, das Geld im Wald vergraben und erst dann beantragt der Schuldner die Insolvenz. Fragt der Insolvenzverwalter nach dem Verbleib, antworten viele: „Ich habe das Geld verspielt oder damit private Schulden bezahlt.“ Keine gute Idee, weil ein derartiges Vorgehen strafbar ist. Erlaubt ist es, vorhandenes Vermögen vor der Insolvenz maßvoll auszugeben und für den Lebenserwerb zu verbrauchen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da auch der maßvolle Verbrauch des Vermögens einen Gläubiger dazu bringen kann, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn er davon erfährt. Will man das Guthaben unbedingt für sich behalten, kann man die Insolvenz nicht beantragen, ehe das Geld ausgegeben ist.

Irrtum 8: Die Bank ist nett, weil man jahrelang ein guter Kunde war

Eine jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung zum Kundenberater der Bank bringt dem Schuldner nichts, weil der Vorgang in eine Spezialabteilung verlegt wird. Der persönliche Bonus ist weg und genau das ist auch die Absicht dahinter. Auf diese Weise lässt sich „Dienst nach Vorschrift“ eher sicherstellen.


Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

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Anekdoten - Das brutkasten-Team und seine Weggefährten haben in den vergangenen zehn Jahren viel erlebt | (c) Marko Kovic
Das brutkasten-Team und seine Weggefährten haben in den vergangenen zehn Jahren viel erlebt | (c) Marko Kovic

Dieser Artikel ist im Dezember 2024 in der Jubiläumsausgabe des brutkasten-Printmagazins – “Wegbereiter” – erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Es gibt bekanntlich für alles ein erstes Mal – und in einem Startup gibt es diese ersten Male noch ein bisschen häufiger. Gründet man ein Medien-Startup, das sich mit Startups beschäftigt, sollte man etwa erst einmal die bekannten Gesichter der Startup-Szene kennenlernen. Aber wie?

“Am Anfang, als ich das Ganze begonnen habe und es mich so fasziniert hat, habe ich erst einmal versucht herauszufinden, wie ich Andreas Tschas (Anm.: damals Gründer und CEO Pioneers Festival) kennenlernen kann. Das war für mich so, als ob ich es schaffen muss, einen Superstar kennenzulernen”, erzählt brutkasten-Gründer und -CEO Dejan Jovicevic. “Auch Hansi Hansmann war für mich weit weg und unerreichbar.” Schließlich schaffte er es bekanntlich, und nach Tschas vor ein paar Jahren ziert nun Hansmann das aktuelle brutkasten-Cover.

Ein besonderer allererster Live stream

Leichter – vielleicht sogar etwas zu leicht – fiel es Redakteur Martin Pacher anfangs, an so richtig bekannte Persönlichkeiten zu kommen. “Es war Anfang 2019; ich war gerade erst zwei Wochen in meiner fixen Position bei brutkasten und hatte noch nie einen Video-Talk moderiert”, erzählt Pacher. “Und dann hat es sich ergeben, dass Dejan kurzfristig die Moderation eines sehr hochkarätig besetzten Livestream-Interviews nicht machen konnte, und ich war der Einzige, der Zeit hatte, einzuspringen.”

Die Gesprächspartner:innen für Pachers allererstes Video-Interview waren keine Geringeren als die damalige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, der damalige Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny, Business-Angel-Legende Hansi Hansmann und “Future Law”-Gründerin Sophie Martinetz; natürlich alles in einem Take und live in den Social-Media-Kanälen von brutkasten.

Martin Pachers (l.) erster Live-Video-Talk mit (vlnr.) Ewald Nowotny, Margarete Schramböck, Hansi Hansmann und Sophie Martinetz | (c) brutkasten

“Ich habe eigentlich immer den Ansatz, zu sagen: ‘Ja, mach’s einfach!’ – auch wenn es wenig Vorbereitungszeit gibt und man ins kalte Wasser springen muss“, erzählt der Redakteur. In der Situation sei er dann aber doch sehr aufgeregt gewesen. “Haris, unser damaliger Head of Video, hat mir dann positiv zugeredet. Er hat mich schön in Szene gesetzt, die Lichter eingeschaltet und heruntergezählt: ‘3, 2, 1, go!’ Und ja, dann kam es zu meiner ersten Anmoderation. Die hätte ich rückblickend betrachtet vielleicht noch ein bisschen flüssiger machen können“, räumt Pacher ein.

Es sollten noch Dutzende weitere Video-Interviews werden – “ich weiß nicht, wie viele Video-Talks ich in all der Zeit moderiert habe, aber es ist definitiv im dreistelligen Bereich!”, so Pacher. Unter seinen Interviewpartnern waren Leute wie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder Formel-1-Legende Jean Todt. Letzterer habe mitten im Interview sein Handy abgehoben und zu telefonieren begonnen, erzählt der Redakteur. “Das hat mich dann doch ein bisschen aus dem Konzept gebracht. Aber es ist dann alles gut gegangen und wir konnten die Aufnahme fortführen, nachdem Todt dann noch einen großen Schluck Kaffee genommen hatte.”

Martin Pacher im Gespräch mit Jean Todt | (c) brutkasten

Exit während der Weihnachtsfeier

Manchmal hat man den Kontakt zu den wichtigen Persönlichkeiten schon erfolgreich hergestellt, und dann kommen einem aber andere Hindernisse in die Quere, weiß Redakteur Momcilo Nikolic. Er hatte bei KI-Koryphäe Sepp Hochreiter um ein Interview angefragt – “und er hat sich auch gemeldet. Es war der erste Schultag meines Sohns und wir sind gemeinsam mit anderen Eltern vor der Schule gestanden. Da ruft Hochreiter an und sagt, er hätte jetzt ein paar Minuten Zeit”, erzählt Nikolic. Und dann? “Ich habe festgestellt: Auch das geht. Ich bin kurz auf die Seite gegangen, habe inmitten von nervösen Eltern auf der Straße ein komplexes Interview über KI geführt und war glücklicherweise rechtzeitig wieder fertig.”

Generell ist Nikolic der Mann für solche Fälle bei brutkasten. “2021 hatten wir – noch coronabedingt – eine Remote-Weihnachtsfeier. Kurz nach neun Uhr abends kam die Meldung zum Durchblicker-Exit; einer der größten Exits der österreichischen Startup-Geschichte. Ich habe mir ein Glas Whiskey gegönnt und das runtergetippt”, erzählt der Redakteur.

Die legendäre “gemischte Platte”

Ein halbes Jahr später war die Coronazeit halbwegs überwunden, das brutkasten-Sommerfest konnte in Präsenz stattfinden – und eine brutkasten-Tradition wurde eingeführt, wie sich Conny Wriesnig, Lead Media Consulting und Begründerin dieser Tradition, erinnert: “Damals ist die ‘gemischte Platte’ entstanden.“ Dabei handelt es sich um ein Tablett mit unterschiedlichsten alkoholischen Getränken bzw. Shots – first come, first serve. “Das war praktisch eine neue Sales-Taktik: Erst wollten ein paar Leute nichts trinken, dann habe ich die gemischte Platte gepitcht, und zack: Auf einmal hatte jeder ein Getränk in der Hand”, erzählt Wriesnig.

Gemischte Platte bei der brutkasten-Weihnachtsfeier 2023 | (c) brutkasten

“Mein Highlight war aber am nächsten Morgen: Wir haben alle fast durchgefeiert und höchstens drei Stunden geschlafen und hatten gleich um neun ein Meeting. Dort hat Dejan erzählt: Als seine Frau ihn gefragt hat, was er frühstücken will, hat er instinktiv gesagt: ‘Eine gemischte Platte’. Ab dem Moment wusste ich: Es wird keine Feier mehr ohne die gemischte Platte geben!”. Und tatsächlich sollte das nicht die einzige Anekdote mit Beitrag des besonderen Getränketabletts bleiben.

Folgenreiche Aprilscherze

An dieser Stelle sollte betont werden, dass man es bei brutkasten auch ohne Alkohol lustig haben kann, etwa am 1. April, wie Aprilscherz-und-Weihnachtslied-Beauftragter Dominik Perlaki, Autor dieser Zeilen, weiß. “Der ‘Standard’ ist einmal auf einen meiner Aprilscherz-Artikel hereingefallen und hat den Inhalt zwei Tage später in einem ernst gemeinten Beitrag verarbeitet. Hansi Hansmann, um den es ging, fand das dann leider nicht mehr so lustig”, erzählt Perlaki.

“Ich habe im Laufe der Jahre die brutkasten-Wochenzeitung ‘im Kasten’ erfunden und Sebastian Kurz zum ‘2 Minuten 2 Millionen’-Investor gemacht. Mein Highlight war aber ein Scherz, den hiMoment-Gründer Christoph Schnedlitz, der damals im Büro im weXelerate ein paar Meter entfernt saß, mit mir umsetzte.” Schnedlitz, der sich stets sehr skeptisch zum Konsum sozialer Medien äußerte, wurde im Aprilscherz-Artikel ein 100-Millionen-Euro-Exit an Facebook angedichtet. „Kurze Zeit später hat mir Christoph erzählt, dass es richtig anstrengend für ihn wurde: Sein Steuerberater hat ihn gefragt, wie er so etwas machen kann, ohne es mit ihm zu besprechen, und noch Wochen später haben sich regelmäßig Leute bei ihm gemeldet, mit denen er ewig keinen Kontakt hatte, um zu fragen, wie es ihm denn so geht.“

Titelbild zum HiMoment-Exit-Aprilscherz mit Christoph Schnedlitz | (c) brutkasten

Im Railjet erkannt werden

Mit Prominenz muss man eben umgehen können. Dazu kann auch Dejan Jovicevic etwas erzählen: “Ich bin einmal im Railjet gesessen und bei der Fahrscheinkontrolle kommt die Schaffnerin zu mir und sagt: ‘Du bist doch Dejan vom brutkasten!’ Ich dachte: ‘Jetzt bin ich schon so bekannt, dass mich alle kennen!’ Aber es stellte sich heraus: Sie war ÖBB-Vorständin und quasi undercover unterwegs – und hatte mich kurz zuvor bei einem Event gesehen.”

Zumindest für eine Zeit lang in Erinnerung geblieben dürfte auch Dominik Perlaki einmal einigen Event-Teilnehmern sein, wie er erzählt: “Es war AustrianStartups-Stammtisch im später leider geschlossenen Wiener Coworkingspace sektor5; Stargast war der damalige Kanzler Christian Kern.” Am Ende des Programms habe Moderator Daniel Cronin gesagt, Kern könne nur mehr eine Frage aus dem Publikum beantworten, bevor er gehen müsse. “Und Cronin erklärte, die Frage dürfe derjenige stellen, der auf drei am höchsten hüpft und am lautesten schreit. In einem gestopft vollen Raum mit mehreren Hundert Leuten war ich der Einzige, der gehüpft ist und geschrien hat – und zwar ziemlich hoch und laut”, erzählt Perlaki. An die Frage könne er sich aber nicht mehr erinnern.

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