17.05.2016

Qualifizierte Minderheit: So viel Mitspracherecht hat ein Investor

Powered by BTP Nährboden Immer wieder tauchte während der vergangenen Staffel "2 Minuten 2 Millionen" die Investorenforderung nach einer qualifizierten Minderheit. Im Folgenden wird geklärt werden, warum die "qualifizierte Minderheit" für Investoren von Bedeutung ist, was genau unter dem Begriff verstanden wird und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
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Das Gesetz sieht in einigen Fällen zwingend vor, dass ein Beschluss einer sogenannten qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen (Dreiviertelmehrheit) bedarf. pholidito-fotolia.com

Startups pitchen ihre Ideen, Investoren finden diese lukrativ und beteiligen sich daran. Was auf den ersten Blick als simples Konzept erscheint, hat rechtlich oft einen komplexen Hintergrund. Zumeist erwirbt der Investor Geschäftsanteile, was bedeutet, dass er Kapital zur Verfügung stellt, wofür ihm im Gegenzug Beteiligungsrechte an der GmbH eingeräumt werden. So wird der Investor zum Gesellschafter des Startups. Abhängig von der Höhe der Beteiligung und der näheren Ausgestaltung der Beteiligungsrechte, haben Gesellschafter unterschiedliche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung innerhalb der Gesellschaft.

Was genau ist bzw bedeutet nun der Begriff „qualifizierte Minderheit“?

Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos, Initiator vom BTP Nährboden-Programm

Wenn sich ein Business Angel oder anderer Investor an einem Startup beteiligen will, verlangt er zumeist, dass das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Die Willensbildung der Gesellschafter erfolgt bei einer GmbH durch Beschlüsse, die in der Generalversammlung oder in Form von sogenannten Umlaufbeschlüssen gefasst werden. Sofern gesetzlich oder durch den Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse durch einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Das Gesetz sieht in einigen Fällen zwingend vor, dass ein Beschluss einer sogenannten qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen (Dreiviertelmehrheit) bedarf. Von diesen Mehrheitserfordernissen leiten sich die negativen Minderheitenrechte bzw die sogenannte qualifizierte Minderheit oder Sperrminorität ab. Verfügt ein Gesellschafter über 25% der Stimmrechte plus eine weitere Stimme, so wird in der Praxis davon gesprochen, dass ihm eine qualifizierte Minderheit eingeräumt ist, da er so jene Beschlüsse blockieren kann, welche eine Dreiviertelmehrheit erfordern.

Welche Rechte bekommt ein Investor dadurch?

Bei der qualifizierten Minderheit handelt es sich nicht um ein positives Gestaltungsrecht sondern lediglich um ein Vetorecht im Zuge von Beschlussfassungen der Gesellschafter. Übt ein Investor sein Stimmrecht aus, kann er das Zustandekommen eines positiven Beschlusses durch die restlichen Gesellschafter verhindern. Abgesehen von den gesetzlich definierten Mehrheitserfordernissen können weitere Gegenstände festgelegt werden, bei deren Beschlussfassung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Auf diese Weise können dem Investor, der über eine qualifizierte Minderheit verfügt, weitere Vetorechte eingeräumt werden.

Bei der qualifizierten Minderheit handelt es sich nicht um ein positives Gestaltungsrecht sondern lediglich um ein Vetorecht.

Welche Punkte sind unumgänglich?

Für einige Beschlussgegenstände wird vom GmbH-Gesetz zwingend eine Dreiviertelmehrheit festgelegt. Zu diesen zählen neben der Änderung des Gesellschaftsvertrags, vor allem auch Beschlüsse über Umgründungsvorgänge und Kapitalmaßnahmen. Alle Mehrheitserfordernisse, deren Geltung das Gesetz nicht zwingend vorschreibt, sind jedoch durch Gesellschaftsvertrag (GmbH) abänderbar.

Dem Investor können – unabhängig von der konkreten Beteiligungshöhe – weitere Zustimmungsrechte eingeräumt werden:

  • durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag
  • durch eine separate Gesellschaftervereinbarung über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus

Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass bestimmte Beschlussgegenstände aufgrund vertraglicher Regelung der Zustimmung durch den Investor bedürfen oder die Mehrheitserfordernisse für bestimmte Angelegenheiten – abweichend von der gesetzlichen Regel – erhöht werden, sodass ein Beschluss nur mit Zustimmung des Investors erfolgen kann. So kann etwa bei bestimmten Beschlussgegenständen das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses mit mindestens 85% der abgegebenen Stimmen vorgesehen werden, wodurch etwa ein Investor mit einer Beteiligung von mehr als 15% eine Beschlussfassung verhindern könnte (Vetorecht).

Redaktionstipps

Wo liegen die Vor- und Nachteile für beide Parteien?

Markus Arzt, Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos, Co-Initiator vom BTP Nährboden-Programm

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beteiligungshöhe eines Investors davon abhängt, wieviel Kapital dieser in das Startup investiert und welche Unternehmensbewertung dem Investoreneinstieg zugrunde gelegt wird. Eine „allgemeine Regel„, wonach ein Investor ab einer bestimmten Investitionssumme eine qualifizierte Minderheit verlangt, besteht somit nicht. In der Praxis ist freilich festzustellen, dass Investoren mehr Mitspracherechte verlangen, je höher die von ihnen investierte Summe ist. Beim Investoreneinstieg wird meist ein individuelles Paket von Zustimmungs- bzw Vetorechten für den Investor zwischen den Gründern und dem Investor verhandelt.

Wo entstehen in der Praxis üblicherweise Probleme?

Steht dem Investor eine qualifizierte Minderheit zu bzw werden diesem vertraglich weitgehende Zustimmungsvorbehalte eingeräumt, führt dies dazu, dass der Investor stärker in die die Gesellschaft betreffenden Entscheidungen eingebunden ist und bestimmte Angelegenheiten durch die Gründer bzw übrigen Gesellschafter nicht ohne Zustimmung des Investors vorgenommen werden können. Für die Gründer bedeutet dies eine größere Abhängigkeit vom Investor und einen – unter Umständen sehr einschneidenden – Verlust von Autonomie. Gleichzeitig kann die notwendige Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen durch einen erfahrenen Investor auch vor unüberlegten Entscheidungen schützen und das Erfordernis eines einvernehmlichen Vorgehens mit dem Investor unter Umständen nachträgliche Auseinandersetzungen vermeiden, wenn eine beschlossene Maßnahme nicht das gewünschte Ergebnis bringt. Für den Investor bedeuten weitgehende Vetorechte (durch halten einer Sperrminorität oder auf vertraglicher Grundlage), dass er erhöhten Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann und wichtige Entscheidungen nicht ohne seine Zustimmung getroffen werden können.

Gibt es Spezielles bei der Eintragung im Gesellschaftsvertrag zu beachten?

Bei einer GmbH werden sämtliche Gesellschafter mit ihrer Stammeinlage und der darauf geleisteten Einzahlung in das Firmenbuch eingetragen. Aus dem Verhältnis der Stammeinlagen und dem – ebenfalls öffentlich einsehbaren – Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sind grundsätzlich die Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechtsregelungen ersichtlich. Ob einem Gesellschafter somit mehr als 25% am Stammkapital der Gesellschaft (und somit eine sogenannte qualifizierte Minderheit) zusteht, ist somit öffentlich ersichtlich. Allerdings können abweichende Regelungen – insbesondere auch weitergehende Vetorechte zugunsten eines Investors – in sogenannten Gesellschafter- oder Syndikatsverträgen zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft geregelt werden. Diese Verträge sind weder im Firmenbuch noch sonst öffentlich einsehbar. Gerade aus diesem Grund werden sensible Themen zwischen den Gesellschaftern häufig in solchen separaten Gesellschafter- oder Syndikatsverträgen geregelt.

Der BTP Nährboden ist eine Initiative von Brandl & Talos Rechtsanwälte und bietet vielversprechenden Start-ups die Möglichkeit, kompetente juristische Beratung zu rabattierten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Weiters bietet der BTP -Nährboden den Start-ups in seinem Pool, Zugang zum Netzwerk der Kanzlei und die Aussicht, auf Vernetzung mit relevanten Key Playern und potentiellen Investoren.

Web: www.btp-naehrboden.at  | Facebook: www.facebook.com/naehrboden/ – @btpnaehrboden |

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Das Helferline-Führungsteam (vl.) Janko Glavić (CTO) und die beiden Gründer Clemens Schmidgruber (CEO) und Alexander Niederhofer (COO) | (c) Helferline
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Wer zuhause technischen Support, etwa mit Internet, TV oder Smartphone braucht, bekommt vom Wiener Startup Helferline innerhalb weniger Stunden eine:n Techniker:in aus seinem flächendeckenden Netzwerk vermittelt. Das ist bereits seit der Gründung vor etwas mehr als zehn Jahren so, in denen mehr als 100.000 Personen das Service nutzten.

Zu diesem B2C-Angebot kam schon bald nach dem Start eine B2B2C-Schiene dazu. Mit A1, Magenta und Drei setzen die drei großen heimischen Mobilfunker ebenso bereits seit Jahren im Service auf Helferline, wie etwa MediaMarkt, Emporia, die Uniqa oder Assa Abloy.

„Wir hatten viele harte Jahre. Jahre, in denen wir uns kein Gehalt ausgezahlt haben“

Doch die betriebswirtschaftliche Realität hinter den großen Namen und beachtlichen Zahlen war über lange Zeit hinweg weniger rosig, wie die beiden Gründer, Clemens Schmidgruber und Alexander Niederhofer, im Gespräch mit brutkasten im Büro im 9. Wiener Bezirk erzählen. „Wir hatten viele harte Jahre. Jahre, in denen wir uns kein Gehalt ausgezahlt haben und in denen wir das Glück hatten, dass auch unsere Mitarbeiter so sehr an die Idee geglaubt haben, dass sie mehrmals längeren Verzögerungen beim Gehalt zugestimmt haben“, sagt Schmidgruber.

„Wir konnten auch nicht, wie andere Tech-Unternehmen, Corona mitnehmen. Auf uns hat sich das negativ ausgewirkt, die Nachfrage nach Vor-Ort-Service ist zurückgegangen“, ergänzt Niederhofer. Und Jahre der Dauerkrise hätten ihre Spuren hinterlassen. „Die Belastung ging bei mir bis zum Burnout. Und irgendwann sind wir an den Punkt gekommen, an dem wir gesagt haben: Wenn es zu Weihnachten immer noch so aussichtslos ist, hören wir auf.“

Das war vor rund zwei Jahren. Mittlerweile schreibt das Unternehmen monatlich sechsstellige Gewinne. Was ist also in der Zwischenzeit passiert?

Eine Reihe von Gamechangern

„Wir haben damals bei einem Event Hansi [Anm. Hansmann] getroffen und sehr offen mit ihm über die schwierige Situation gesprochen. Ihm hat die Idee immer noch gefallen, er hat Potenzial gesehen und meinte, man kann immer noch was machen“, erzählt Schmidgruber. Schließlich stieg das Hansmann Family Office über einen Secondary in das Unternehmen ein. „Wir haben davor oft versucht, Kapital zu raisen, sind aber gescheitert. Die Zahlen haben nie entsprechend ausgesehen, wir hatten kein Hockeystick-Wachstum. Aber Hansi ist jemand, der Chancen erkennt und einfach anpackt, und hatte damit – wie so oft – den richtigen Riecher. Das hat uns den Atem gegeben, doch noch weiterzumachen“, sagt Niederhofer.

Doch das war nicht der einzige Gamechanger für Helferline. „In den letzten Jahren haben alle direkten Konkurrenten in Mitteleuropa aufgegeben bzw. ihr Geschäftsmodell geändert, dadurch mussten alle Firmen mit Bedarf an Vor-Ort-Service zu uns“, so Niederhofer. Und dieser Bedarf bestehe durchaus. „Über Jahre hinweg haben die Anbieter immer mehr auf Plug & Play und do it yourself gesetzt und den Field Service abgebaut. Das hat sich als nicht richtig herausgestellt. Der Bedarf ist weiterhin da – auch in der Telekom-Branche. Auch 2026 kennen sich immer noch nicht alle mit Technik aus“, sagt der Gründer.

O2 wird zum großen Hebel

Und ein Großauftrag in genau diesem Bereich war es schließlich auch, der bei Helferline zum großen Hebel wurde. „Ende vergangenen Jahres haben wir mit einem riesigen Projekt für O2 begonnen. Der Anbieter schenkt jedem Neukunden einen Helferline-Einsatz – und das bei zehntausenden Neukunden im Monat“, erzählt Schmidgruber. Niederhofer ergänzt: „Mit diesem Angebot will O2 sich vom Wettbewerb absetzen und die Nummer 1 im Bereich Kundenzufriedenheit werden.“

Helferline habe die Aktion unter anderem einen Auftritt in deutschlandweiten TV-Spots und indirekte Werbung auf der Titelseite der Bild-Zeitung gebracht. Die Kapazitäten in kurzer Zeit für einen derartigen deutschlandweiten Auftrag auszubauen, sei aber alles andere als einfach gewesen, erzählt Schmidgruber und zeigt auf den „Schlachtplan“, der zur Erinnerung noch immer an der Bürotür im 9. Bezirk hängt: „Wir haben ja ein Freelancer-Modell. Wir mussten innerhalb weniger Wochen hunderte neue Techniker rekrutieren, onboarden und auf die Plattform bringen, um das Projekt abbilden zu können.“

Niederhofer führt aus: „Es war letztlich ein großer Team-Effort: Wir haben jede Menge Growth Hacks genutzt, haben Techniker als Promotoren an technische Unis geschickt, jedes schwarze Brett genutzt, Flyer verteilt und sogar Bierflaschen beklebt.“ Die teuerste Maßnahme sei das Engagement der größten deutschen Tech-Influencer gewesen. „Die haben uns dann auch über Nacht tausende Bewerbungen gebracht“, erklärt Niederhofer.

Doch bei diesem einen Großauftrag sollte es nicht lange bleiben. Gerade als das O2-Projekt in trockenen Tüchern war, sei bereits der nächste gekommen, erzählen die Gründer – und zwar auf ungewöhnliche Weise. „Es kam eine Mail an Alex [Anm. Niederhofer] herein, die auf den ersten Blick extrem nach Spam aussah“, erzählt Schmidgruber. Niederhofer führt aus: „Da schreibt jemand, der meint, er arbeitet bei Starlink und sie suchen jemanden, der die Installation für die Starlink-Satellitenschüsseln in ganz Europa übernimmt.“

Entgegen des ersten Impulses habe man die Mail ernstgenommen. „Wir haben uns gefragt: Ist es realistisch, dass unsere Techniker in Zukunft Sat-Schüsseln installieren, obwohl wir zu dem Zeitpunkt noch niemanden hatten, der das machen konnte? Sollen wir uns das trauen?“, erzählt Schmidgruber. Die beiden haben die Frage mit Ja beantwortet – ohne zu ahnen, was auf sie zukommen wird. Die Kooperation mit dem Musk-Unternehmen war von Anfang an nicht mit den europäischen Kooperationspartnern vergleichbar.

Niederhofer bringt ein Beispiel: „In einem Call wurde kurz darüber gesprochen, ob wir theoretisch die Logistik für Ersatzteile übernehmen könnten und wer unser Logistikpartner sei. Ein paar Tage später ruft mich unser Logistiker aus Deutschland an: Drei LKWs von Starlink stehen vor der Halle und wollen jetzt tonnenweise Hardware ausladen. Ohne jede Vorankündigung. Es gab zu dem Zeitpunkt weder einen Vertrag noch sonst etwas Schriftliches. Wir haben das dann mit den Amerikanern geklärt, die Ware übernommen und ein paar Tage später die erste Installation durchgeführt.“

Kurios sei auch gewesen, wie Helferline zu dem Auftrag kam: „Die amerikanischen Mitarbeiter haben einfach bei Claude eingegeben, welches Unternehmen im DACH-Raum diese Montagen am besten durchführen könne – und Claude hat geantwortet: Helferline“, erzählt Niederhofer. Das Service lief an. „Mittlerweile installieren wir in Deutschland und Österreich vierstellig Starlink-Schüsseln pro Monat – und es könnte bald fünfstellig werden“, sagt Schmidgruber. Und inzwischen installiert man schon erste Starlink-Antennen in Frankreich und den Niederlanden.

„Das war noch lange nicht alles“

Und die Welle an neuen Aufträgen reiße seitdem nicht ab. Weitere, teilweise noch größere Projekte seien bereits in der Pipeline oder unterschrieben und werden gerade vom mittlerweile 40-köpfigen Team umgesetzt. „Wir mussten so viele Hürden überwinden und sind einfach nur dankbar, dass wir jetzt eine so positive und spannende Zeit erleben dürfen“, sagt Niederhofer. Und Schmidgruber verspricht: „Aber das war noch lange nicht alles.“

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