26.07.2022

Psyducated: Das Netflix der Kinderpsyche

Psyducated ist eine Webplattform, die psychoedukative Verstehvideos für Kinder und Jugendliche bereitstellt.
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(c) Psyducated - Das Psyducated-Team (v.l.n.r.): Andreas Dorfer, Susanna Neueder, Patrick Neueder und Peter Widmann.

„Die Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind gravierend. Sie sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn bereits vor der Pandemie litten viel zu viele Kinder unter psychischen Belastungen“, sagte Christoph Jünger, Geschäftsführer des „Österreichischen Komitees für UNICEF“ bereits im Vorjahr. Konkret zeigen in Österreich 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Laufe ihrer Kindheit Symptome einer psychischen Erkrankung. Hierzu gehören vor allem Depressionen und Ängste, aber auch gesteigertes Stresserleben, Zwangsverhalten, Aggressionen, hyperkinetische Störungen, Verhaltensstörungen, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Gedanken, Essstörungen und Substanzmissbrauch. Das Wiener Startup Psyducated möchte daher mit Zeichentrickfilmen Aufklärarbeit leisten und helfen.

Psyducated: psychische Probleme entstigmatisieren

Susanna und Patrick Neueder wissen, dass Kinder, mit psychischen Belastungen mit massiven Schwierigkeiten in unterschiedlichen Lebensbereichen, beispielsweise in der Schule, zu kämpfen haben. Dies führe wiederum dazu, dass sich Symptome psychischer Erkrankungen manifestieren. Ein Teufelskreis, den Kinder und Jugendliche nicht ohne Unterstützung bewältigen können.

Daher legt Psyducated Wert darauf, psychische Probleme zu entstigmatisieren und Kinder und Jugendliche im Verstehen dieser zu unterstützen.

Founderin Susanna Neueder beschäftigt sich als klinische Psychologin schon länger damit, Kinder und Jugendliche altersgerecht über ihre Gesundheit aufzuklären. Besonders wichtig ist es ihr, dass das Lernen über Körper und Psyche auch Spaß macht. Sie ist es auch, die aus wissenschaftlich fundierter Theorie die Drehbücher für die Videos aufs Papier bringt.

Mit-Gründer Patrick Neueder ist Medienwissenschaftler und ständig auf der Suche nach Technologien, die die Geschichten des Startups digital zum Leben zu erwecken. Ihm ist dabei wichtig, Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe zu begegnen und komplexe Inhalte vereinfacht und altersgerecht darzustellen.

Von Disney und Co.: Der mediale Alltag der Kinder

„Das Medium der Zeichentrickfilme begeistert ja seit Walt Disney Kinder und Jugendliche“, erklärt Susanna Neueder. „Wir haben uns schlicht überlegt, wo der mediale Alltag der Kinder stattfindet. Und das ist nun mal der Zeichentrickfilm. Unser Anliegen ist es, Themen rund um die psychische und körperliche Gesundheit nicht nur zu erklären. Wir möchten, dass sich Kinder und Jugendliche verstanden fühlen.“

Der Prototyp der Webplattform sowie sieben Verstehvideos wurden vom Team privat finanziert und in der Freizeit aller Beteiligten entwickelt. Im Mai 2022 wurde das Projekt veröffentlicht, seitdem strebt Psyducated nach strategischer und finanzieller Unterstützung. Insbesondere sucht man nach möglichen Partner:innen, Sponsor:innen, Fördergeber:innen oder Stiftungen, die mit dem Startup kooperieren oder es in der Produktion weiterer Verstehvideos finanziell unterstützen möchten.

Psyducated als Netflix der Edukation

Psyducated bezeichnet sich selbst als „Netflix der Psychoedukation“. Zukünftig sollen nämlich bis zu 150 Verstehvideos zu unterschiedlichen Themenbereichen rund um die psychische und körperliche Gesundheit abrufbar sein. Ähnlich wie auf dem Streamingdienst sollen sich Erwachsene, die mit Kindern leben oder arbeiten, je nach Bedarf einer breiten Videothek zu beinahe allen wichtigen Lebensthemen bedienen können, so die Idee.

Der Begriff der Psychoedukation selbst beschreibt die Vermittlung von Wissen über Gesundheit und Krankheit. Laut den Gründer:innen hat jeder Mensch das Recht, über gesundheitsrelevante Themen aufgeklärt zu werden. Auch die Jüngsten einer Gesellschaft. Denn nur wer über seine
Psyche und seinen Körper Bescheid wisse, sei imstande, die eigene Gesundheit bewusst in die Hand zu nehmen und zu beeinflussen.

Kinder beim Thema psychische Gesundheit kaum eingebunden

Leider werde, so das Founder-Team weiter, mit Kindern und Jugendlichen noch viel zu selten über ihre psychische und körperliche Gesundheit gesprochen. Obwohl eine frühe Gesundheitskompetenz späteren gesundheitlichen Problemen vorbeugen kann, werden eine gesunde Psyche und ein gesunder Körper häufig als selbstverständlich und „nicht der Rede wert“ angesehen.

Der Grund dafür: Psychoedukation von Kindern und Jugendlichen zeige sich oft als große Herausforderung und es sei nicht leicht, komplexe Informationen über die menschliche Psyche und den menschlichen Körper altersgerecht zu übersetzen. Nicht selten würden Kinder und Jugendliche auf psychoedukative Themen mit Langeweile reagieren oder hätten Schwierigkeiten, das vermittelte Wissen zu verstehen und zu integrieren. Zudem können Themen rund um Gesundheit und Krankheit sensibel und schambesetzt sein. Die Wiener Plattform möchte daher genau hier als Hilfe dienen.

Die Gründer:innen betonen jedoch, dass Psyducated keineswegs persönliche Gespräche zwischen Kindern und Erwachsenen ersetzen möchte. Mit den Verstehvideos sollen vertrauensvolle Gespräche angestoßen und stützend begleitet werden. So plant das Startup unter anderem Videos zu den Themen „Depression“, „Angst“, „Autismus“ und „AD(H)S“. Ab August 2022 sind die ersten Videos konsumierbar.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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