23.09.2025
NACHHALTIGKEIT

Projekt Ahead von AIT und Takeda startet: „Zeigt, wie aus Stärken Innovation entsteht“

Am 22. September fand die offizielle Inbetriebnahme von Ahead beim Pharmaunternehmen Takeda in Wien statt. Damit befindet sich eine umweltfreundliche Lösung für CO₂-freie Dampferzeugung für industrielle Prozesse am Markt, "die in dieser Form einzigartig ist", heißt es.
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Die Inbetriebnahme von Ahead mit renommierten Gästen | Foto: Takeda Fotograf: Gregor Schweinester

Das internationale Pharmaunternehmen Takeda setzt neue Maßstäbe in der pharmazeutischen Industrie: Am Standort Wien wurde das Projekt Ahead gestern, den 22. September 2025, offiziell in Betrieb genommen.

Bei Ahead handelt es sich um ein Vorzeigeprojekt, im Zuge dessen Prozessdampf vollständig ohne fossile Energieträger erzeugt werden soll. Das Vorhaben ist eine Kooperation mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) und Takeda und soll nicht nur eine Verringerung des CO₂-Ausstoßes für industrielle Prozesse bewirken, sondern auch eine langfristige Verbesserungen für nachhaltige Produktionsprozesse weltweit herbeiführen.

Umweltfreundliche Dampferzeugung bei Takeda

Brutkasten berichtete bereits 2023 über das damals neu gelaunchte Forschungsprojekt. Gestern wurde Ahead offiziell in Betrieb genommen. Ahead steht für „Advanced Heat Pump Demonstrator“ – ein Hochtemperatur-Wärmepumpensystem, das mit 100 Prozent natürlichen Kältemitteln arbeitet. Damit kann Prozessdampf erzeugt werden, wie er in der pharmazeutischen Produktion benötigt wird: Beim Partnerunternehmen Takeda in Wien sind das in etwa 184 Grad Celsius bei elf bar(a).

Das Besondere: Ahead nutzt nicht nur reine Stromquellen ohne fossile Brennstoffe, sondern verknüpft sich mit der bereits existierenden Energiezentrale am Standort sowie mit saisonal verfügbarer Abwärme aus bestehenden Kälteanlagen.

Jährlich bis zu 1.600 Tonnen weniger CO₂

Der Wiener Takeda-Standort könnte durch Ahead jährlich bis zu 1.600 Tonnen CO₂ einsparen, was etwa einer Reduktion von 80 Prozent der Emissionen dieses Produktionsstandortes entspricht.

Takeda hat sich weltweit zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen in den eigenen Betrieben bis 2035 verpflichtet. Dabei wird das Projekt Ahead als ein zentraler Baustein gesehen, um dieses Ziel zu erreichen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus einem wissenschaftlich begleiteten Monitoring mit über 4.000 Betriebsstunden sollen auf andere Standorte und Industrien übertragbar sein.

„Ahead zeigt, wie aus Stärken Innovation entsteht“

Wolfgang Hattmansdorfer, Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, äußert sich positiv über den Projektfortschritt von Ahead: „AHEAD zeigt, wie aus diesen Stärken Innovation entsteht, die Wertschöpfung schafft und unseren Standort international sichtbar stärkt. Meine Gratulation gilt allen, die zu diesem Vorzeigeprojekt beigetragen haben.“

Das Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Pharmaunternehmen Takeda und dem AIT Austrian Institute of Technology. Außerdem wird es finanziell durch die Forschungsinitiative „NEFI – New Energy for Industry“ unterstützt, gefördert vom Klima- und Energiefonds, mit Mitteln des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.

Außerdem wird Ahead nicht nur lokal in Wien genutzt: Auf der Expo 2025 in Osaka, Japan wird das Projekt im Österreich-Pavillon als Beispiel für wegweisende Technologien präsentiert. Takeda plant, die Technologie nicht nur am Wiener Standort, sondern auch global zu adaptieren. Das Monitoring soll Erkenntnisse liefern, die bei der Skalierung helfen.

Zukunft der nachhaltigen Arzneimittelproduktion

Das Projekt Ahead eröffnet große Chancen für die Zukunft der nachhaltigen Arzneimittelproduktion. Immerhin verspricht es eine Reduktion von CO₂-Emissionen. Österreich soll sich mit dieser Technologie als Vorreiter für innovative und klimafreundliche Industrieprojekte positionieren können, was nicht zuletzt auch zur Erreichung nationaler und internationaler Klimaziele beiträgt und einen notwendigen Schritt zur Dekarbonisierung der Prozesswärme darstellt.

Gleichzeitig muss sich das System unter realen Produktionsbedingungen über längere Zeiträume bewähren und stabile Ergebnisse liefern. Auch die wirtschaftliche Seite spielt eine Rolle: Die hohen Investitionskosten sowie der Aufwand für Monitoring und Wartung müssen sich langfristig amortisieren. Zudem stellt sich die Frage der Übertragbarkeit, da unterschiedliche Standorte und Industrien jeweils spezifische Prozessanforderungen mitbringen, die individuelle Anpassungen erfordern.

Gelingt es, die Praxistauglichkeit und Skalierbarkeit des Projekts nachzuweisen, könnte Ahead weitreichende Veränderungen in der industriellen Energienutzung anstoßen und als internationales Modell für klimafreundliche Produktionsprozesse dienen, heißt es vonseiten der Projektpartner.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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