21.04.2022

PrimeCrowd-Gründer: „In Österreich wird wenig österreichisches Kapital investiert“

Seit fast zwei Jahren gibt es in Österreich ein Gesetz, das für Investments in österreichische Startups eine bürokratische Hürde bedeutet. In einem Interview zieht Investor Markus Kainz Bilanz.
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Markus Kainz über den Business Angel Summit
PrimeCrowd-Co-Founder Markus Kainz © Dominik Perlaki / brutkasten

Markus Kainz hat das Investor:innen-Netzwerk PrimeCrowd mitgegründet, dem mittlerweile in Österreich und Deutschland rund 3000 Investor:innen angehören. 300 davon investieren aktiv in Startups und Unternehmen, wie er im Gespräch mit dem brutkasten erzählt. Heuer will sich das Netzwerk vor allem auf Nachhaltigkeits-Investments konzentrieren. Im Interview spricht Kainz mit dem brutkasten über die erste Bilanz des Investitionskontrollgesetzes, das bald zwei Jahre lang in Österreich inkraft ist und auch im Startup-Bereich Investments verzögert.

Im Juli 2020 trat das Investitionskontrollgesetz in Österreich inkraft und hat in der Startup-Szene für Unmut gesorgt, da ausländische Investitionen in österreichische Unternehmen unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtig wurden. Ein erster Bericht zieht Bilanz über das erste Jahr des Kontrollgesetzes und vermerkt dort insgesamt 50 abgeschlossene Verfahren in diesem Zeitraum, von denen keines verweigert wurde und die meisten in einer frühen Phase genehmigt wurden. Wie ist dein Fazit nach fast zwei Jahren?

Markus Kainz: In den letzten acht Jahren vor dem Gesetz gab es insgesamt 25 Verfahren. Die Zahl hat sich also sehr stark erhöht. Von VCs höre ich oft den Vergleich zur Rot-Weiß-Rot-Card – man will schnell vorankommen und muss dann aufgrund bürokratischer Verfahren monatelang warten. Zwischen Antrag und Entscheidung werden da sehr aufwändige bürokratische Verfahren geschoben. Das ist für Investoren oder potenzielle Käufer unattraktiv. 

Ist das in der Praxis wirklich so, dass ausländische Investoren Deals absagen, weil sie zwei Monate warten müssen?

Es ist ohnehin schon sehr schwer, einen Investor zu überzeugen, bei dir zu investieren. Das Kontrollgesetz alleine ist sicher kein Dealbreaker, kann aber in Verbindung mit anderen Dingen vielleicht das Tüpfchen auf dem i sein. Da kommt oft viel zusammen, warum man jetzt eine Entscheidung braucht – vielleicht müssen auch alte Investoren herausgekauft werden. Es ist unangenehm, dann sagen zu müssen, dass es einige Wochen dauern kann, bis die Verträge unterschrieben werden können. Wochen, in denen sich vielleicht auch externe Faktoren ändern können und es sich der Investor wieder anders überlegt. 

Politiker:innen argumentieren, dass solche Kontrollen notwendig sind, um zu verhindern, dass Schlüsseltechnologien aus Europa abwandern. Ist das für dich gar nicht nachvollziehbar?

Ich verstehe das, aber ich glaube, dass die Schlüsse daraus die falschen sind. Ich glaube, dass wir mit Protektionismus den falschen Weg einschlagen. Statt zu sagen, wir produzieren einfach neue innovative Unternehmen nach, wollen wir Innovationen davor beschützen, über die Grenzen hinaus zu wachsen. Das ist nicht weitsichtig. 

Mit welchen anderen Strategien könnte man denn dieser Angst, dass Schlüsseltechnologien aus Europa „herausgekauft“ werden, begegnen?

Da braucht man sich nur anschauen, was bereits funktioniert hat. In den USA hat beim Aufbau des Silicon Valley funktioniert, dem Ökosystem so viel Raum und Finanzierung zu geben, wie möglich ist und das System Stück für Stück aufzubauen. Natürlich ist das viel Arbeit. Wir bräuchten einen europäischen Beschluss, der dem Thema Startup viel Raum gibt und auch Gesetze, um Startup-Investitionen attraktiv zu machen. Es muss mehr Geld in diesen Bereich gepumpt werden – vor allem aus dem privaten Markt. Bei Gesetzen, die das fördern, zögern wir und im Protektionismus sind wir dann Weltmeister. 

Laut dem Bericht zum Investitionskontrollgesetz gehört Österreich zu den Top 5 Ländern gemessen an der Anzahl der Investitionskontrollen in Europa. Das wird dort so interpretiert, dass Österreich für ausländische Investoren besonders attraktiv ist. Siehst du das auch so?

Sie haben insofern recht, weil in Österreich wenig österreichisches Kapital investiert wird. Dadurch sind wir natürlich sehr abhängig von ausländischen Investoren. 

Wir wissen ja auch aus diversen Reports für den Startup-Bereich in Österreich, dass das Kapital in diesem Sektor vor allem aus den USA kommt. Das ist oft, neben der finanziellen Komponente, auch eine strategische Überlegung, wenn es um die weitere Expansion der Startups geht. Ist es also überhaupt ein Problem, dass das Geld aus dem Ausland kommt?

In diesem Zusammenhang ist Israel ein gutes Beispiel. Israel hat praktisch den ganzen Venture-Capital-Bereich mit amerikanischen Investoren aufgebaut. In Israel werden unter anderem anwendungsorientierte Militärtechnologien entwickelt und dort hat auch niemand Angst vor einem Ausverkauf, wenn das Kapital aus den USA kommt. Ob uns jemand was wegnimmt, ist die falsche Frage. 

Laut der Bilanz ging kein Verfahren bei der Investitionskontrolle mit einer Verweigerung der Genehmigung aus – vier von 50 wurden vom Antragsteller zurückgezogen. Lässt sich daraus schließen, dass die Angst vielleicht ohnehin unbegründet ist?

Wenn kein einziges Verfahren abgelehnt wurde, kann man die Sinnhaftigkeit schon anzweifeln. Das klingt vielleicht toll, dass wir so die österreichische Technologie beschützen, wir müssen uns aber auch immer die langfristige Sinnhaftigkeit ansehen. 

Derzeit ist sehr viel Geld im Markt, das Umfeld ist aber auch gerade stark im Umbruch durch hohe Inflation, Krieg und Krisen. Denkst du, dass Startups als Assetklasse interessant bleiben?

Ja, ich glaube schon, dass Startups eine attraktive Assetklasse bleiben. Viele Investoren wollen sehen, worin sie investieren und auch ein Gefühl dafür haben. Ich glaube aber schon, dass es bei den Bewertungen eine Korrektur geben wird. Wir merken an den Börsen, dass Tech-Companies viel Kapital verlieren und die Venture-Capital-Fonds müssen sich dem anpassen. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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