08.04.2024
LEBEN NACH DEM EXIT

Prescreen-Co-Founder Constantin Wintoniak: „Ich hatte Glück, mein Exit war nicht riesig“

Constanin Wintoniak, Co-Founder von Prescreen, ist keine Persönlichkeit, die nach einem Exit "um die Welt reist". Was er stattdessen tat, welche Komponenten ein "Earn Out" in sich trägt und wie sich sein privates Umfeld nach dem Verkauf seines Startups verändert hat, erzählt er in der brutkasten-Reihe "Das Leben nach dem Exit". Und beschreibt, warum sein "kleiner" Deal ein Glücksfall war.
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Wintoniak, Exit, Prescreen
(c) brutkasten - Constantin Wintoniak, Founder von Prescreen.

Es ist eine lange Geschichte, die Constantin Wintoniak, Co-Founder von Prescreen, mittlerweile erzählen kann. Noch unter dem Namen „MercuryPuzzle“ starteten 2013 die damaligen Studenten Nicolas Vorsteher, Alexander Birke, Dominik Hackl, Robert Rainer, Andreas Altheimer, Markus Presle und Wintoniak ihr Business. Vier Jahre und zahlreiche Adaptionen später, darunter auch die Änderung des Namens auf Prescreen, konnten sie Unternehmen wie UniCredit, Beiersdorf und Runtastic zu ihren Kunden zählen. Im Juli 2017 folgte der Exit an die deutsche Plattform XING (New Work SE) für 17 Millionen Euro.

In der brutkasten-Serie „Das Leben nach dem Exit“ berichtet Wintoniak nun über seine Erfahrungen, erzählt von seinen Learnings und gibt einen kleinen Einblick in sein Mindset.

Wintoniak und seine Neugier

Ein Exit, also der Verkauf des eigenen Startup-Babys, ist kein leichtes Unterfangen. Wintoniak betont in diesem Sinne, dass es bei einem „Earn Out“, wie bei seinem, „immer eine strategische, zukunftsorientierte Komponente gibt“, die man als Founder:in bedenken sollte.

Er vertieft: „Ganz selten passiert es aus meiner Sicht, dass Startups wegen des Status Quo gekauft werden und sich dann nichts mehr ändern soll. Vielleicht verhält es sich so, wenn man Technologie zukauft. Ich komme aus dem Bereich Software. Da gibt es typischerweise irgendeinen Plan für die Zukunft und eine notwendige Weiterentwicklung. Deswegen und damit das Kernteam unter Umständen dabei bleibt, macht man Earn-Outs.“

„So war es auch in unserem Fall. Ich kann ehrlich sagen, dass ich nicht nur ausschließlich wegen einer Earn-Out-Regelung geblieben bin, sondern schon auch aufgrund des Interesses, was als nächster Schritt im Wachstum von Prescreen passiert und wie das ablaufen wird“, erinnert sich Wintoniak.

Schlussendlich einigte man sich bei dem Verkauf auf eine Kombination von verschiedenen Zielen, auf die der Founder nur allgemein eingeht. Darunter: Integration zwischen den Unternehmen, Entwicklung neuer Produkte und die Definition von harten Zahlen.

Positive und negative Learnings

Was die Learnings betrifft, meint Wintoniak, dass es sowohl positive wie auch negative gab: „Ich glaube, dass man vielleicht gerne den Fehler macht, (Anm.: bei oder nach einem Exit) einen fixen Plan zu haben. Als Startup ist man es gewohnt, dass man 100 Prozent alles selber in der Hand hat. Wenn tatsächlich Ziele auf der Umsetzung von einem Plan basieren, sollte man versuchen, diese Schritte, die dorthin notwendig sind, möglichst kleinteilig oder exakt hineinzuschreiben.“ Der Grund dafür sei nicht die Sorge darüber, dass das Gegenüber das Vorhaben nicht einhalten werde, sondern, weil man nach dem Exit ein Teil eines größeren Gesamtgefüges ist und sich in diesem viel verändern kann.

„Es wird folglich sehr schwierig, noch genau festzuhalten, was eigentlich die Schritte waren, die als Grundüberlegung für den Plan gedient haben. Also empfiehlt es sich, nicht nur auf das Endergebnis zu schauen, sondern auch kleinteilig auf die Schritte dorthin und zu versuchen, diese so gut wie möglich, abzubilden“, sagt Wintoniak zu den Exit-Modalitäten, die man ausverhandeln sollte. Dies würde eine Menge an Diskussionen ersparen.

Die andere Option wäre, Käufer und Startup-Verkaufende sprechen über Flexibilitätsgrade in den Zielvereinbarungen. Weil man, laut Wintoniak, nach dem Verkauf plötzlich merken könnte, das Unternehmen brauche andere Dinge. Auch das sei im Nachgang des Exits schwieriger zu verhandeln.

Wintoniak erklärt Gründe für den Exit

Mittlerweile sind sechs Jahre nach dem Exit vergangen und Constantin Wintoniak kann sich mit all den Learnings und Entwicklungen auch heute noch nicht gänzlich festlegen, ob statt dem Exit nicht doch eine Finanzierungsrunde eine gute Alternative für Prescreen gewesen wäre.

„Ich kann die Frage nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten“, sagt er. „Es war ein strategischer Faktor, sich für den Exit zu entscheiden. Zum damaligen Zeitpunkt gab es im Bereich ‚Recruiting für Bewerbermanagement‘ sehr viele Anbieter. Und die meisten davon hatten Schwierigkeiten, sich über Alleinstellungsmerkmale zu positionieren. Das war technologisch mittelfristig nicht lösbar. Wir haben folglich gesagt, da gibt es ein starkes Unternehmen mit einer Basis an Talenten und einem Zugang zum Markt. Für ‚High Potentials‘ und für junge Menschen, die im Recruiting gesucht werden. Und gemeinsam können wir eine Produktperspektive aufbauen, die besser ist als alles, was es gibt.“

Die Alternative mit der Finanzierung hätte dieses Problem nicht gelöst. Dafür aber den Foundern Freiheitsgrade bei Produktentscheidungen gelassen, die sie vielleicht gerne zu gewissen Zeitpunkten getroffen hätten: „Also fairerweise, es gibt kein richtig oder falsch“, beendet Wintoniak seine Überlegungen zur Exit-Frage.

Exit wirkt langsam

In weiterer Folge spricht der Prescreen-Founder von einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurzeit des „Signings“, dem Problem in die richtige Stadt (Hamburg) zu kommen, um auch schlussendlich die Unterschrift zu setzen. Auch erzählt er von extremer Müdigkeit, den Exit richtig zu feiern, erklärt, wie er heute als Startup-Investor tickt und gesteht eine sehr lange Erholungsphase nach dem Verkauf von Prescreen.

Privat hat sich unmittelbar nach dem Exit wenig verändert. Wintoniak war danach zwar Prescreen-Geschäftsführer, fand sich aber im Kontext einer größeren Organisation in einer neuen Rolle wieder. Nach dem endgültigen Ausstieg fing der Exit langsam an zu wirken.

„Man realisiert sich zuerst gar nicht“, erklärt er. „Zuerst schläft man vielleicht eine Woche. Mit der Zeit kommen dann private Themen dazu und man überlegt sich, ’na gut, ich habe jetzt ein bisschen Geld verdient, was mache ich jetzt eigentlich? Und wie geht es für mich in Zukunft weiter?‘.“

Für Wintoniak hieß das „Investieren“. Der Prescreen-Founder gesteht, dass retrospektiv betrachtet „fast alle Investments schlecht waren“. Zumindest jene, bei denen es man schon klar erkennt, dass sie sich nicht ausgezahlt haben.

Der Drang „Geld arbeiten zu lassen“

„Um es ganz konkret zu sagen, man macht (Anm.: nach dem Exit) verschiedene Dinge. Man versucht natürlich nach bestem Wissen und Gewissen, nicht sehr einseitig oder zu riskant zu werden. Ich habe sowohl natürlich riskantere Sachen mitfinanziert, direkt, als auch als Partner in einem Fonds. Und ich habe aber auch ganz klassische Sachen getan, in Wohnimmobilien zu investieren und dergleichen“, sagt er.

Wintoniak folgt beim Thema „Geld“ einem dualistischen Denken. Er hatte zwar schon das Gefühl bzw. den Drang, etwas mit seinem privaten Kapital anstellen zu müssen – da viele ja behaupten, Geld werde weniger wert, wenn es nur liege – andererseits verspürte er im „Herumliegen“ eine gewisse Freiheit, wie er sagt. Er nennt sie „den größten positiven Effekt“, da er nun in der Lage sei, ohne Fremdkapital ein neues Unternehmen aufzubauen.

„Dies hätte ich mir schon viel früher, nämlich beim ersten Startup, gewünscht. Das öffnet alle Türen und ermöglicht einem, wirklich das zu machen, was man möchte. Ohne sich Gedanken über die nächste Woche machen zu müssen“, präzisiert er. „Man geht entspannter durchs Leben.“

Alte Skills noch da…

Wie man weiß, blieb Wintoniak nach dem Exit bis Mitte 2021 noch bei Prescreen operativ tätig. Diese rund vier Jahre voller Meetings und Steering hatten den Effekt, dass er (und ein zweiter Co-Founder) sich wieder beweisen mussten, dass sie ihr Ursprungshandwerk noch nicht verlernt hätten: das Programmieren.

So sperrten sich die zwei Developer für drei Wochen in einer Unterkunft in Südtirol ein: „Wir wollten herausfinden, ob wir es noch können“, sagt Wintoniak. „Es hat sich dann herausgestellt, dass wir es noch können. Am Ende haben wir uns aber gedacht, ’super, jetzt wissen wir es, aber das ist noch kein Job. Wir brauchen irgendein Projekt‘. Das war der Grundstein für das aktuelle Startup, in dem noch ein ehemaliger Mitgründer von mir eingestiegen ist.“ Hierbei handelt es sich um das LegalTech fynk, das Wintoniak gemeinsam mit Dominik Hackl und Markus Presle im September 2022 gegründet hat – hier Näheres nachzulesen.

„Zuerst Heirat, dann Scheidung“

Insgesamt hat Wintoniak nach dem Exit für sich selbst festgestellt, dass er als Person nicht lange stillhalten kann. Statt um die Welt zu reisen und zu entspannen, kam es ihm nicht richtig vor, untätig zu sein: „Ich muss gestehen, ich hatte das Glück, dass mein Exit nicht riesig war“, sagt er. „Ich habe gar nicht die Wahl, bis zum Ende meines Lebens nichts mehr tun zu müssen. Und es ist besser, ich tue jetzt noch was Ordentliches, als später.“

Ob er nochmal einen Exit anstrebe, beantwortet Wintoniak mit einem Zitat seines Co-Founders Nic Vorsteher. Jener sagte einst: „Man soll ja eigentlich nicht über die Scheidung reden, bevor man geheiratet hat.“

„Niemand löst sich als Founder gerne von seinem Unternehmen. Aber Geld ist attraktiv und ein Exit-Szenario ist verlockend“, sagt Wintoniak abschließend. „Die grundlegende Frage ist, wie interessant muss das Angebot sein, dass ich mich wirklich davon trennen kann. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht ganz einfach, sich von seinem Baby zu trennen.“

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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