09.09.2022

Fynk: Prescreen-Founder gründen neues Startup in Wien

Die drei Co-Founder wechseln ihren Schwerpunkt: Das neue gemeinsame Startup hat keinen direkten HR-Fokus und soll mit seinem Produkt mehrere Abteilungen unterstützen.
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Das Founderteam von fynk (v.l.): Constantin Wintoniak, Dominik Hackl und Markus Presle © privat
Das Founderteam von fynk (v.l.): Constantin Wintoniak, Dominik Hackl und Markus Presle © privat

Gemeinsam mit seinen ehemaligen Prescreen-Mitgründern Dominik Hackl und Markus Presle hat Constantin Wintoniak ein neues Startup gegründet. Die Idee fußt dabei direkt auf den Erfahrungen in ihrem HR-Startup Prescreen, das 2017 für 17 Millionen Euro an XING verkauft wurde. Das neue Software-Produkt dreht sich allerdings um einen anderen Schwerpunkt: Fynk ist ein LegalTech-Startup. „Durch die lange Zusammenarbeit sind wir ja bereits ein eingespieltes Team und das angenehme ist, dass sich die Kompetenzen haargenau ergänzen“, sagt Wintoniak gegenüber dem brutkasten.

„Man wird zum Verlangsamer des eigenen Wachstums“

„Bei unserem bisherigen Geschäft hatten wir das Problem, dass wir im Direktvertrieb mit allen Kunden verschiedenste Verträge aufsetzen mussten. Das war ein riesiges Bottleneck für Vertrieb und Marketing“, so der Gründer. Es habe ihn so viel Zeit gekostet, dass das Founder-Team nach einer Lösung gesucht habe. „Sonst wird man selber irgendwie zum Verlangsamer des eigenen Wachstums“, ergänzt er.

Auf einzelne Personen im Unternehmen angewiesen

Denn Verträge könnten oft nur von einzelnen Personen im Unternehmen, zum Beispiel Geschäftsführer:in oder In-House Anwalt:in geprüft, freigegeben und gezeichnet werden. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Mitarbeiter, die mit Kunden sprechen, keine juristische Ausbildung oder Entscheidungskompetenz haben, wenn es um die Ausgestaltung einzelner Klauseln oder Zusätze geht. Junge Unternehmen sind hier oft sogar auf externe Berater angewiesen“, sagt Wintoniak. Das koste alles Zeit, führe zu Frustration und einem schlechteren Erlebnis für die Kund:innen.

Fynk: „Den gesamten Lebenszyklus von Verträgen automatisieren“

Mit Fynk wollen die Gründer den Zeitaufwand in der Verarbeitung von Verträgen minimieren. Das Produkt soll einerseits digitale Verträge generieren, andererseits eine kontrollierende Hilfestellung bieten. Das heißt: Interne und externe Verträge werden kontrolliert und Unternehmen können mit Fynk prüfen, ob alle rechtlich notwendigen Aspekte korrekt im Vertrag enthalten sind. Damit soll kleineren und mittelständischen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden, da schließlich nicht jeder einen Inhouse-Juristen bzw. eine Inhouse-Juristin habe. Zugleich unterstütze Fynk auch größere Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien im gesamten Vertragsprozess.

„Mit fynk können Unternehmen den gesamten Lebenszyklus von Verträgen automatisieren. Es ermöglicht ihnen, Verträge von Anfang bis Ende in einer flexiblen, benutzerfreundlichen Plattform zu erstellen, bearbeiten, prüfen, genehmigen, signieren und verwalten“, sagt Wintoniak. Der Leitspruch sei: contracts without [contra]. „Verträge müssen das Wachstum unterstützen und nicht bremsen“, meint der Gründer.

„Wir sind Perfektionisten“

Zunächst wolle man sich auf wachsende Unternehmen als Zielgruppe fokussieren. Momentan sammle man noch Feedback in einer geschlossenen Beta-Phase. „Durch diese Abgrenzung wollen wir sicherstellen, dass wir die Probleme unserer zukünftigen Kunden richtig verstanden und auch gelöst haben, bevor wir das Tool für alle zugänglich machen. Wir sind außerdem Perfektionisten und das Motto ‚break things first, fix them later‘ halte zumindest ich für sehr riskant, wenn man B2B-Software entwickelt“, sagt Wintoniak. Auch für ihre Zukunftsvision haben sie einen passenden Leitspruch gefunden. Unter dem Motto „Put the ‚do‘ in documents“ streben sie ein intelligentes Dokumenten-Management-Tool an.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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