24.10.2023

Pre-Seed: Neues Startup von Dieter Rappold und Felix Krause mit sechsstelligem Investment

Ein neues Startup hat die heimische Startup-Szene betreten. ContextSDK wurde von Felix Krause (fastlane.tools) gegründet und konnte Dieter Rappold als Co-Founder und CEO sowie weitere Prominenz als Investor:innen für sich gewinnen.
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(c) Krausefx/Klaus Vyhnalek - Felix Krause und Dieter Rappold.

Heutzutage haben Apps oft wenig Logik, wenn es um das Timing von In-App-Kommunikation oder Upsells geht. „Jeden Tag werden Milliarden von Aufforderungen und Popups zu suboptimalen Zeiten angezeigt, was zu verärgerten Nutzern und erhöhter Abwanderung führt“, sagt Felix Krause, Mitbegründer von ContextSDK. „Mit der heutigen Rechenleistung, präzisen Smartphone-Sensordaten, kombiniert mit den neuesten Algorithmen für maschinelles Lernen, können wir das viel besser machen.“

ContextSDK: PSPDFkit-Founder mit an Board

Krause, der seit seinem Erfolg mit fastlane.tools, das von Hunderttausenden mobiler Apps genutzt wird, eine gewichtige Stimme im Startup-Ökosystem ist, ist das Mastermind hinter ContextSDK und hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundlage für die nächste Generation mobiler Apps zu schaffen. Dafür konnte er einige prominente Namen für sich gewinnen. Sein Unternehmen konzentriert sich auf den Echtzeit-Nutzerkontext und hat zum Ziel, mobilen Apps personalisierte und ansprechende Erlebnisse zu bieten und gleichzeitig die Monetarisierung von Apps zu verbessern.

Die erste Finanzierungsrunde von ContextSDK wird von Business Angels wie Peter Steinberger (Gründer von PSPDFKit), Johannes Moser (Gründer von Immerok), Michael Schuster (ehemaliger Partner Speedinvest), Christopher Zemina (Gründer Friday Finance, GetPliant), Ionut Ciobotaru (ehemaliger CEO Verve Group), Eric Seufert (Heracles Capital), Moataz Soliman (Mitgründer Instabug) und anderen angeführt. Über die exakte Summe wurde Stillschweigen vereinbart, wie der brutkasten jedoch erfuhr, handelt es sich um ein hohes sechsstelliges Pre-Seed-Investment.

Die eingeworbenen Mittel werden für die nächsten Einstellungen im Unternehmen, die Unterstützung des Produkts und die Markteinführung verwendet.

500 Millionen Upselling-Aufforderungen

Ein kürzlich an Bord genommener Kunde zeigte als Fallstudie 500 Millionen Upselling-Aufforderungen, die zu 24 Millionen Verkäufen führten. Mit ContextSDK konnte das Unternehmen, eigenen Angaben nach, eine Steigerung der Konversionsraten um plus 43 Prozent verzeichnen, während die Intensität der Aufforderungen reduziert wurde.

„Mit mehr als 500 Millionen verarbeiteten Ereignissen und Konversionsraten von 40 und mehr haben wir eine hochkarätige Angel-Runde abgeschlossen und sind bereit, die Grundlage für die nächste Generation mobiler Apps zu schaffen. Felix Krause, das Mastermind hinter ContextSDK, ist ein Garant für Benchmark-Softwareentwickler-Tools“, sagt Dieter Rappold, Founder von Speedinvest Pirates und Mitgründer und CEO von ContextSDK.

Rappolds Aufgabe wird es künftig sein, eine effektive Organisation rund um das Produkt und die technische Expertise von Krause aufzubauen: „Wir glauben, dass jeder einzelne Ablauf in jeder App verbessert werden kann, indem der Kontext des Nutzers in Echtzeit berücksichtigt wird – Upselling Prompts sind nur der erste Schritt unserer größeren Vision.“

Branche wächst

Die Branche der mobilen Anwendungen wächst in einem hohen Tempo. Apple hat kürzlich veröffentlicht, dass sein App-Store-Ökosystem allein im Jahr 2022 1,1 Billionen Dollar an Entwicklerabrechnungen und Umsätzen generieren wird. Mit über 1,8 Millionen iOS-Apps, zu denen täglich etwa 1.200 neue Apps hinzukommen, wird prognostiziert, dass der Markt in den nächsten Jahren erheblich wachsen werde.

Durch die Nutzung von On-Device-Verarbeitung und der neuesten Technologie für maschinelles Lernen möchte ContextSDK ein wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur sein und die nächste Generation mobiler Anwendungen unterstützen. Das Startup arbeitet ohne jegliche Art von PII (Personal Identifiable Information), dank eines neuen Mechanismus, der die Privatsphäre der Nutzer:innen schütze und gleichzeitig App-Entwicklern helfe, ihre Geschäftsziele zu erreichen.

ContextSDK: Android-Version in Q1 2024

ContextSDK bezeichnet sich selbst als ein „extrem leichtgewichtiges SDK für iOS-Apps, das nur 0,2 Prozent der CPU, weniger als ein MB Speicherplatz und weniger als ein MB zusätzlich zur Binärgröße der App benötigt.“

Derzeit führt das Unternehmen Kund:innen mit Millionen von täglich aktiven Nutzern in die iOS-Version von ContextSDK ein und plant die Einführung der Android-Version im ersten Quartal 2024.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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