30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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(v.l.) Michael Schöngruber, Hansi Hansmann, Samuel Brandstätter, Lisa Pallweber | © 3Folio

Nach der jüngsten Neustrukturierung im Management rund um CEO Samuel Brandstätter und CPO Michael Schöngruber (brutkasten berichtete) macht 3Folio nun mit einem neuen Investor auf sich aufmerksam: dem Hansmann Family Office. Das Krypto-Startup möchte durch diese Zusammenarbeit seine technologische Basis weiter skalieren und die Position bei professionellen und regulierten Marktteilnehmern ausbauen. Über die Höhe des Investments wurde Stillschweigen vereinbart. Die Zusammenarbeit soll aber über die Bereitstellung von Kapital hinausgehen: Erfahrung im Unternehmensaufbau, strategischer Austausch und Sparring bei der Skalierung sollen die nächste Entwicklungsphase von 3Folio begleiten. Das Unternehmen möchte „entlang konkreter Kundennachfrage nachhaltig und profitabel wachsen“.

„Mit Erfahrung und Netzwerk unterstützen“

„Digitale Assets werden Teil des Finanzsystems – und damit braucht es professionelle Infrastruktur für Accounting, Tax und Compliance. Sam, Michael und das Team haben dafür eine starke Basis geschaffen. Wir wollen sie jetzt mit Kapital, aber vor allem auch mit Erfahrung und Netzwerk dabei unterstützen, daraus einen europäischen Player zu bauen“, sagt Hansi Hansmann zu seinem neuesten Investment.

Brandstätter blickt über die österreichischen Grenzen hinaus: „Jetzt geht es darum, diese in ein international skalierbares Unternehmen zu übersetzen. Mit dem Hansmann Family Office gewinnen wir einen Partner, der Technologieunternehmen langfristig begleitet und mit uns an den entscheidenden Fragen für die nächste Wachstumsphase arbeitet.“

Europäische Ausrichtung

3Folio will sich als europäische Referenzplattform für Finance und Compliance im Digital-Asset-Markt etablieren. Österreich und Deutschland bilden dabei die ersten Schwerpunktmärkte. Das Fintech-Startup konzentriert sich auf Anwendungsbereiche wie Crypto Accounting & Taxation, bei denen Daten für buchhalterische und steuerliche Prozesse aufbereitet werden. Mit dem Investment des Hansmann Family Offices möchte 3Folio diese Bereiche weiterentwickeln und „die Voraussetzungen für weiteres europäisches Wachstum schaffen“.

3Folio richtet sich unter anderem an Crypto-Asset-Service-Provider und strukturiert Transaktionsdaten so, dass sie für Buchhaltung, steuerliche Verarbeitung und regulatorisches Reporting nutzbar werden. Die Plattform bildet die Daten- und Prozessbasis zwischen dem operativen Umgang mit digitalen Assets und den nachgelagerten Finance-, Compliance- und Reporting-Systemen. Im Mittelpunkt von 3Folio stehen nachvollziehbare Datenherkunft, konsistente Verarbeitung und prüfbare Ergebnisse.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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