30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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Junior Developer
(c) True Agency via Unsplash

„Wer glaubt, mit Künstlicher Intelligenz ließen sich Einstiegspositionen einfach streichen, verwechselt das Werkzeug mit der Person, die es sinnvoll einsetzt“, warnt André Holhozinskyj, CEO der europäischen Cloudflight Group. Die Warnung des Branchenexperten stützt sich auf eine aktuelle Befragung, die das Unternehmen durchgeführt hat. Unter den 1.119 Teilnehmenden – mehrheitlich Studierende und Berufseinsteiger:innen aus Deutschland, Österreich und Rumänien – zeigt sich eine weite Verbreitung, aber auch eine spürbare Reglementierung von KI-Tools im Arbeitsalltag.

Während 99 Prozent der befragten Nachwuchskräfte angeben, KI-Werkzeuge regelmäßig zu nutzen, stoßen sie in der Praxis häufig an organisatorische Grenzen. Rund zwei Drittel der Befragten berichten von Einschränkungen bei der Nutzung, die überwiegend organisatorischer Natur sind. Als Haupthindernis nennen 46 Prozent regulatorische Vorgaben wie Richtlinien von Schulen, Universitäten oder Unternehmen. Weit dahinter folgen Kosten und Lizenzgebühren mit 24 Prozent sowie ethische, rechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken mit 23 Prozent. Mangelndes Interesse spielt mit nur zwei Prozent praktisch keine Rolle.

Risiko durch Schatten-IT und Compliance-Verstöße

Die restriktive Haltung in vielen Organisationen birgt nach Einschätzung der Studienautor:innen jedoch Risiken: Wird die Nutzung im Unternehmen untersagt oder komplett eingeschränkt, weichen Mitarbeiter:innen häufig auf private Geräte und nicht freigegebene Consumer-Tools aus – ohne Wissen oder Zustimmung der IT-Abteilung.

Gernot Molin, CTO der Cloudflight Group, warnt vor den unmittelbaren Gefahren für die Datensicherheit: „Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind nicht für Unternehmenssicherheit oder Compliance konzipiert, sondern für einfachen Zugang, und das schafft unmittelbare Risiken.“ So könnten etwa proprietäre Algorithmen durch das Einfügen von Code-Schnipseln abfließen, oder Entwickler:innen könnten unbeabsichtigt Kundendaten bei der Analyse von Log-Dateien offenlegen. Unternehmen, die an Richtlinien wie DSGVO, HIPAA oder SOC 2 gebunden sind, riskieren laut Molin bei der Verwendung nicht autorisierter Dienste empfindliche Verstöße. Er plädiert daher für eine kontrollierte Freigabe von KI-Werkzeugen, die direkt in bestehende Entwicklungsumgebungen integriert und durch Sicherheitskontrollen sowie Audit-Trails abgesichert sind.

Vielseitige Nutzung abseits von reinem Code

Die Befragung räumt zudem mit dem Vorurteil auf, KI diene primär dem Schreiben von neuem Programmcode. Der Einsatz zur reinen Code-Generierung liegt bei 18 Prozent und ist damit fast gleichauf mit dem Debugging und Code-Reviews (19 Prozent), administrativen und organisatorischen Aufgaben wie Recherche (19 Prozent) sowie der Code-Optimierung (17 Prozent). Dokumentation (12 Prozent) und Testautomatisierung (10 Prozent) folgen mit etwas Abstand.

Den größten Nutzen sehen die Befragten in der Entlastung bei Routinearbeiten. Fast jede:r Zweite (48 Prozent) nutzt KI vor allem zur Bewältigung repetitiver, zeitaufwändiger Aufgaben wie dem Erstellen von Boilerplate-Code oder dem automatisierten Organisieren von Daten. Ziel sei es, so heißt es aus den offenen Antworten der Teilnehmenden, sich dank der KI auf die interessanten Teile der Arbeit konzentrieren zu können. Zudem schätzen 42 Prozent die Tools als eine Art rund um die Uhr verfügbaren Tutor, der komplexe Konzepte erklären kann. Dieser Effekt könnte nach Einschätzung der Studienautoren vor allem in Regionen mit schwächerer Bildungsinfrastruktur den Zugang zu hochwertiger Programmierausbildung demokratisieren.

Zukunftssorgen und die Rolle der Nachwuchskräfte

Trotz der intensiven Nutzung blickt die junge Generation keineswegs sorgenfrei in die Zukunft. Lediglich 12 Prozent der Befragten geben an, keinerlei Sorge hinsichtlich der Auswirkungen von KI auf ihre eigene Karriere zu haben. Die überwiegende Mehrheit von 88 Prozent äußert leichte bis extreme Besorgnis. Neben der allgemeinen Karriereentwicklung sorgt sich ein Teil der Entwickler:innen auch um den eigenen Lernfortschritt: Es besteht die Befürchtung, durch eine zu starke Abhängigkeit von der KI das eigene Weiterkommen zu bremsen und durch die automatisierten Lösungen „dümmer“ zu werden. Viele wünschen sich daher Erklärungen anstelle von fertigen Antworten.

Für Cloudflight-CEO Holhozinskyj zeigt die Untersuchung, dass Unternehmen umdenken müssen. Künstliche Intelligenz müsse wie eine „virtuelle Mitarbeiterin“ verstanden werden, die ein geregeltes Onboarding benötigt. Wer Juniorstellen aus Gründen der kurzfristigen Kostenersparnis streicht, begehe laut Holhozinskyj einen strategischen Fehler: „Urteilsvermögen entsteht nicht am Reißbrett, sondern über Jahre praktischer Erfahrung, auch aus eigenen Fehlern, und genau diese Erfahrung bauen Unternehmen gerade systematisch ab, wenn sie ihre Juniorstellen kürzen.“ Langfristig drohe den Unternehmen dadurch der Verlust der „Senior-Kompetenz von morgen“ an die Konkurrenz, was sich schnell zum mittelfristigen Wettbewerbsnachteil entwickeln könne.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
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  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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