05.03.2019

Facebook bringt neues Service für verstorbene User

Was passiert mit dem Social Media-Profil nach dem Tod des Users? Facebook versucht bereits seit einiger Zeit, in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen. Nun wurde eine "Tribute"-Sektion für Accounts von Verstorbenen eingerichtet.
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Facebook führt
(c) fotolia.com - Antonioguillem

Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich Facebook mit einer essenziellen Frage: Was passiert mit dem Profil der User, nachdem sie verstorben sind? Zu diesem Zweck gibt es schon seit Jahren den „Gedenkstatus“. Profile sind dadurch von niemandem mehr aktiv nutzbar – auch nicht von jenen Menschen, die die Zugangsdaten haben, selbst wenn sie dezidiert vererbt wurden. Ob der Account nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird, oder in diesen Gedenkzustand übergeht, kann man als User selbst festlegen. Man kann auch einen Nachlass-Kontakt definieren. Mit einem weiteren Feature, der sogenannten „Tribute“-Sektion will Facebook nun noch mehr Klarheit schaffen.

+++ Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und “Safe Harbour” +++

„Tribute“-Sektion für Post-Mortem-Postings

Denn bislang erschienen Postings anderer auf Profilen im „Gedenkstatus“ auf der bereits vor dem Tod genutzten Timeline. User konnten etwa auch weiterhin Posts kommentieren, die die Verstorbenen vor ihrem Tod erstellt haben. All diese Post-Mortem-Postings sollen künftig in der „Tribute“-Sektion landen. In dieser sollen von den Usern definierte Nachlass-Kontakte dafür einen weitreichenderen Zugriff haben.

Mehr Eingriffsrechte für Nachlass-Kontakte

So können sie etwa entscheiden, wer Postings erstellen bzw. sehen kann und gegebenenfalls auch welche löschen. Selbiges gilt, wenn die verstorbene Person von Dritten getagged wird. Für die Nachlass-Kontakte wird es jedoch weiterhin unmöglich sein, sich tatsächlich in den Account einzuloggen, private Nachrichten zu lesen und Freunde hinzuzufügen oder zu entfernen.

Schwierige Einzelfälle

Dass die Thematik hoch brisant ist, zeigt ein Beispiel aus Deutschland. Seit 2015 ist der Fall des Facebook-Profils einer verstorbenen 15-jährigen in Berlin Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Die Eltern des bereits 2012 verstorbenen Mädchens wollten Zugriff auf die privaten Nachrichten ihrer Tochter, um Hinweisen auf einen Suizid nachzugehen. Nachdem das Gericht 2018 geurteilt hatte, dass Facebook die Informationen an die Erben, also die Eltern, herausgeben muss, bekamen diese ein rund 14.000-seitiges pdf-Dokument auf einem USB-Stick. Damit gaben sie sich nicht zufrieden. Das Gericht urteilte dann erst vor wenigen Wochen, dass das Dokument nicht den Anforderungen entspricht.


⇒ Informationen zu Gedenk-Profilen in der Facebook-Hilfe

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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