30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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Gropyus, Berlin, Lichtenberg
© Gropyus

Es ist wohl eine der aufsehenerregendsten Insolvenzen in der heimischen Startup-Geschichte: Die auf automatisierten Hausbau spezialisierte Wiener Gropyus AG, die zuletzt im März dieses Jahres eine weitere in einer Reihe von Finanzierungen über je 100 Millionen Euro kommunizierte, vermeldet die Insolvenz mehrerer Tochtergesellschaften. Öffentliche Daten gibt es zu diesen Insolvenzen aktuell noch nicht – bislang ist nur bekannt, was Gropyus selbst per Aussendung kommuniziert.

Investorenzahlung laut Gropyus ausgeblieben

Demnach ist die Muttergesellschaft nicht insolvent. Auslöser für die Anträge bei den Tochtergesellschaften sei ein akuter Liquiditätsengpass. „Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten und bereits fälligen Investorenfinanzierung ist nicht wie geplant erfolgt, eine Überbrückung durch bestehende Gesellschafter reichte nicht für alle Gesellschaften aus“, heißt es vom Unternehmen. Die Verfahren sollen nun „einen geordneten rechtlichen Rahmen“ schaffen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, Finanzierungslösungen umzusetzen und die Fortführung der betroffenen Gesellschaften zu ermöglichen. „Zugleich verschaffen sie die Zeit, die laufenden Gespräche mit bestehenden und neuen Kapitalgebern strukturiert zum Abschluss zu bringen“, heißt es in der Aussendung weiter.

CEO Erler: „Gropyus soll gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen“

Gründer und seit dem Abgang von Markus Fuhrmann im August alleiniger CEO Philipp Erler kommentiert: „Die Anträge sind kein Rückzug, sondern ein aktiver Schritt, um diese Substanz zu sichern und Gropyus neu aufzustellen. Unser Fokus liegt auf der Fortführung laufender Projekte, der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und einer tragfähigen Finanzierung, mit der frisches Kapital gezielt in Produktion und Projekte fließt. Die weit fortgeschrittenen Investorengespräche wollen wir schnell abschließen – noch vor Eröffnung der Verfahren. Unser Ziel ist klar: Gropyus soll gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen.“

Vergesellschaftungsdebatte in Berlin als Unsicherheitsfaktor

Trotz der dezidierten Begründung der Insolvenz mit der ausbleibenden Investoren-Zahlung verweist Gropyus in der Aussendung auch auf ein „deutlich verschärftes“ Marktumfeld. „Hohe Bau- und Finanzierungskosten belasten die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte, lange Planungs- und Genehmigungszyklen verzögern Projektstarts“, heißt es vom Unternehmen. Hinzu kämen politische und regulatorische Unsicherheiten, „insbesondere die aktuellen Debatten um die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin, einem wichtigen Markt für Gropyus“.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

AI Kontextualisierung

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
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  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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