30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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(v.l.) Christian Neubauer, Antonia Riva-Frizberg (beide Lumetry Diagnostics), Martin Hauer (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) | (c) Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien

Innovation wird gebraucht, gerade in der Gesundheitsversorgung. Das Grazer MedTech Lumetry Diagnostics arbeitet an solchen innovativen Lösungen. Brutkasten berichtete bereits 2023 über ein sechsstelliges Investment „weit über eine halbe Million“. Nun werden die Grazer abermals mit frischem Kapital unterstützt. Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien beteiligt sich mit zehn Prozent als Lead-Investor, neben lokalen und internationalen Kapitalgebern. „Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart“, heißt es von der Raiffeisenbank auf brutkasten-Nachfrage.

„Von einer bemerkenswerten Idee hin zu einer vielversprechenden Zukunft“

„Wir sind vorne mit dabei, wenn es darum geht, Unternehmen, die zu unserem Portfolio passen, zu unterstützen. Lumetry Diagnostics hat gezeigt, wie sich ein Geschäftsmodell von einer bemerkenswerten Idee hin zu einer vielversprechenden Zukunft entwickeln kann. Das hat uns überzeugt. Wir freuen uns, das Unternehmen bei seinem Marktstart zu begleiten“, betont Generaldirektor Martin Hauer, Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien. Mit der Investition bringt das MedTech die erste CE-gekennzeichnete Produktversion eines innovativen Atemanalysegeräts für COPD-Patient:innen in Europa auf den Markt.

Das innovative Atem-Analysegerät

Das Besondere an dem Produkt: Es kombiniert zwei Lungenmessungen für den Gebrauch zu Hause und in Kliniken, für die bisher meist getrennte Geräte nötig waren. Dadurch werden zwei Funktionen in einem Gerät vereint, nämlich die Spirometrie, die das Atemvolumen misst, und die Kapnographie, die das ausgeatmete Kohlendioxid erfasst. Die Ergebnisse werden digital aufbereitet.

„Bei Menschen mit COPD kann sich zu viel Kohlendioxid im Blut anreichern. Dieser Zustand kann lebensbedrohlich werden und muss deshalb zuverlässig überwacht werden“, erklärt Christian Neubauer, Co-CEO von Lumetry Diagnostics und ergänzt: „Künftig wollen wir diesen Wert einfach anhand der Atemluft abschätzen und darüber hinaus die frühzeitige Erkennung von COPD unterstützen – genau dort, wo Patient:innen häufig zuerst hinkommen: in der Hausarztpraxis, in der Apotheke oder in der Ambulanz.“

Lumetry Diagnostics arbeitet bereits an einem Folgemodell, das COPD früh erkennen und Kohlendioxid im Blut monitoren kann. Für beide Funktionen befinden sich KI-gestützte Algorithmen des Startups in klinischer Prüfung.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

AI Kontextualisierung

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
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  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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