30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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Thomas Greiner | Konzernsteuerung - Strategie Owner Innovation | Asfinag | (c) LinkedIn-Profil Thomas Greiner

Extremtemperaturen, Monsungüsse und schärfstes Streetfood: Die Ankunft in Mumbai ist ein sensorischer Weckruf. Um das Land und seinen Modernisierungshunger zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Zahlen im direkten Kontrast zu Österreich: Mit über 1,4 Milliarden Menschen ist Indien das bevölkerungsreichste Land der Erde. Das durchschnittliche BIP bzw. Einkommen liegt bei rund 2.300 bis 2.500 Euro pro Kopf im Jahr, in Österreich sind es rund 50.000 bis 55.000 Euro. Auch bei der Lebenserwartung klafft mit etwa 68 bis 71 Jahren in Indien gegenüber über 82 Jahren in Österreich eine Lücke von mehr als einem Jahrzehnt.

Den wohl drastischsten Tribut fordert das Wachstum auf den Straßen: Während Österreich jährlich rund 350 bis 400 Verkehrstote zählt, verzeichnet Indien offiziell über 150.000 bis 170.000 Opfer – mehr als 450 tödlich verunglückte Menschen an einem einzigen Tag. In Gesprächen mit den dortigen Behörden über Vermeidungsstrategien wurde schnell deutlich: Sicherheit ist hier untrennbar mit dem rasanten Ausbau und der Modernisierung resilienter Infrastruktur verknüpft.

Gleichzeitig verlangt einem der Alltag vor Ort alles ab. Der permanente Geräuschpegel, die drückende Schwüle, die spürbare Luftverschmutzung und die sprachlichen Nuancen zwischen rasantem indischem Englisch und lokalen Dialekten fordern die eigene Anpassungsfähigkeit fortwährend heraus. Diese Reibungspunkte machen jedoch schonungslos bewusst, auf welch hohem Niveau unsere europäische Lebensqualität angesiedelt ist, eine Grenzerfahrung, die extrem fordernd, aber genau deshalb ungemein lehrreich war.

Indien klettert im Global Innovation Index unaufhörlich nach oben (mittlerweile fest unter den weltweiten Top 40) und stellt nach den USA und China das drittgrößte Startup-Ökosystem der Welt. Wer begreifen will, wie skalierbare Technologien und Großinfrastrukturen unter extremen Rahmenbedingungen entstehen, muss hierherblicken und Zeit vor Ort investieren.

Bildung als knappes Privileg & als Treibstoff

Der Kontrast zu unserer gewohnten akademischen Welt ist gewaltig: Während ein Studium bei uns oft als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird, ist der Zugang zu universitärer Bildung in Indien ein hart erkämpftes Gut. Das resultiert in einer beispiellosen Leistungsbereitschaft. Am renommierten Indian Institute of Technology (IIT) Bombay, wo ich einen Teil meiner Zeit verbracht habe, ist der Wissensdurst und der unbedingte Umsetzungswille der Studierenden mit Händen greifbar. Die Universitäten fungieren nicht als Elfenbeintürme, sondern als agile Brutstätten, die ein kompromissloses unternehmerisches Mindset tief in den Köpfen verankern. Die Begegnungen mit zahlreichen Studierenden, deren unbändige Motivation und gelebtes Erfindertum wirkten förmlich ansteckend.

Startups: Tempo, 7-Tage-Woche und radikale Kostenvorteile

Dieser Geist setzt sich nahtlos in der Gründerszene fort. Bei meinen Treffen mit lokalen Startups war die Dynamik greifbar. Man gewinnt schnell das Gefühl, die Arbeitswoche hätte hier grundsätzlich sieben Tage und ein Urlaub wirkt wie ein Luxusgut für spätere Zeiten.

Deepdive im Indian Institute of Technology Bombay

Besonders im Software- und KI-Umfeld verblüffen die Kennzahlen für Ingenieurleistungen: Gründer nannten mir gegenüber wiederholt Werte von halber Entwicklungszeit bei einem Drittel der Kosten im Vergleich zu Europa. Auch wenn sich solche Relationen im Detail schwer unabhängig verifizieren lassen, steht fest: Die Kombination aus hochqualifizierten Fachkräften, niedrigen Stundensätzen und bedingungslosem Einsatzwillen verschafft dem indischen Tech-Sektor eine enorme Hebelwirkung. Auch wenn „Made in Europe“ zu Recht einen hohen Stellenwert genießt, sollten gerade bei uns junge Startups über strategische Zeit- und Kostenvorteile durch gezielte Kooperationen mit indischen Partnern nachdenken.

Deep Tech & Infrastruktur: Von Quanten-KI bis RAHSTA Expo

In gemeinsamen Workshops am Civil Engineering Department des IIT Bombay drehte sich die Diskussion um handfeste Zukunftstechnologien. Dabei zeigten insbesondere Impulse zur Optimierung von Energieprofilen in Immobilien mittels quantencomputergestützter Algorithmen auf, wie CO₂-Fußabdrücke im Gebäudesektor auf mathematisch völlig neuem Niveau minimiert werden können.

Den praktischen Gegenpol lieferte die RAHSTA Expo, Asiens Leitmesse für den Straßen-, Brücken- und Tunnelbau. Von KI-gestütztem Asset-Monitoring über Baugeräteautomatisierung bis hin zu lückenlosen Digital Twins und Low-Carbon-Baumaterialien: Das Tempo, mit dem Indien seine lebenswichtigen Verkehrs- und Großinfrastrukturen digitalisiert, ist beeindruckend.

Fazit: Was wir lernen müssen

Indien wartet nicht auf globale Standards, es gestaltet sie durch schiere Geschwindigkeit und Pragmatismus mit. Für das europäische Innovations-Ökosystem liegt der wichtigste Lerneffekt nicht allein im Technologietransfer, sondern vor allem im Mindset: Hunger auf Fortschritt, radikale Umsetzungsstärke und der Mut, Spitzenforschung und Unternehmertum ohne Berührungsängste zu verschmelzen.

Während bei uns in Europa dichte Regulatorien oft für lange Verfahrensdauern und zähe Bauzeiten sorgen, geht Indien den umgekehrten Weg. Ein ausgewogenes Mittelding aus europäischer Sorgfalt und indischem Tempo wäre für beide Welten ein echter Gewinn. Was wir zudem ganz konkret lernen können, ist der Umgang mit extremen Wetterereignissen: Wie Großinfrastruktur immenser Hitze und sintflutartigem Starkregen trotzt, zeigt uns Indien eindrucksvoll. Blicken wir also öfter über den eigenen Fahrbahnrand hinaus.

„Fortschritt entsteht dort, wo wir die Komfortzone der Standards verlassen und über den gewohnten Fahrbahnrand hinausdenken.“ Thomas Greiner. Im Bereich der Verkehrssicherheit wird viel geforscht, es gibt hier aber auch viel aufzuholen, eine Change für Firmen aus Österreich.


Mein Dank gilt Alexander Redlein (TU Wien) für die Ermöglichung dieser Studienreise, Rashmi Jois für die Begleitung durch die Metropole Mumbai sowie den Partnern am IIT Bombay für den profunden akademischen Dialog sowie der Trade Commission Indien für die wertvolle Vernetzung vor Ort.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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