14.08.2020

Polizei soll bei N26-Betriebsratsversammlung Sicherheitskonzept überprüft haben

Die N26-Betriebsratsinitiatoren teilten heute zu Mittag via Twitter mit, dass zur zweiten Betriebsratsversammlung die Polizei gerufen wurde, um das Sicherheits- und Hygienekonzept zu überprüfen.
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N26
(c) AdobeStock

Gestern Donnerstag fand trotz der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes Berlin der erste von zwei Betriebsratsterminen der N26-Betriebsratsinitiatoren statt. Als Veranstalter trat kurzerhand die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen – der brutkasten berichtete.

Welche Konsequenzen dies für die getroffenen Beschlüsse hat, ist bislang noch unklar. Gegenüber dem brutkasten erläuterte eine Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts am Freitagnachmittag: „Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen.“ (ganze Begründung siehe weiter unten)

IG-Metall als neuer Veranstalter eingesprungen

Heute Freitag nun das gleiche Spiel: Laut den N26-Betriebsratsinitiatoren hat die Unternehmensleitung eine weitere einstweilige Verfügung beantragt, um auch den zweiten Termin zu verhindern.

Heute sollte ein Wahlvorstand für einen künftigen Betriebsrat für die N26 GmbH bestimmt werden, gestern ging es um die N26 Operations GmbH.

Um die neuerlich eingebrachte Verfügung zu umgehen, die sich gegen Verdi als Veranstalter richtete, sprang nun die IG-Metall ein.

Polizei überprüft das Treffen von N26-Mitarbeitern

Wie N26-Betriebsratsinitiatoren via Twitter am Freitag um 11:53 Uhr mitteilten, hätte jemand die Polizei zum Veranstaltungsort des zweiten Betriebsratstermins, dem Hofbräu Wirtshaus Berlin, gerufen. Wer die Polizei gerufen hat, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Zwei Minuten nach dem ersten Tweet wurde um 11:55 Uhr ein zweiter Tweet abgesetzt. Wie dem Tweet zu entnehmen ist, hätte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort überprüft. Laut den N26-Betriebsratsinitiatoren hätte es keine Beanstandungen gegeben. Zudem soll die Polizei mittlerweile den Veranstaltungsort verlassen haben.

+++ Update (14.08.2020 / 17 Uhr) +++ Polizei bestätigt Einsatz

Am Freitagabend bestätigte ein Sprecher der Berliner Polizei gegenüber dem brutkasten, dass es am Freitagnachmittag einen Polizeieinsatz gab. Grund war ein externer Hinweis, der bei der Berliner Polizei eingegangen ist. „Es gab einen telefonischen Hinweis, wonach im Hofbräuhaus in der Karl-Liebknecht-Straße eine Veranstaltung der IG-Metall stattfinde und man dort gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen würde.“

Die zuständigen Beamten ließen sich vor Ort vom Geschäftsführer des Hofbräu Wirtshaus Berlin das Hygiene- und Sicherheitskonzept zeigen, das den geltenden Bestimmungen entsprach. Zudem konnten laut dem Polizeisprecher keine Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt werden. Die Teilnehmerzahl betrug um die 20 Personen. Alle Teilnehmenden trugen Masken und hielten sich an das Abstandsgebot, so der Sprecher abschließend.

+++ Update (14.08.2020 / 15:30 Uhr) +++ Begründung des Berliner Arbeitsgerichts

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.


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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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  • Gestern Donnerstag fand trotz der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes Berlin die erste von zwei Betriebsratsterminen statt.
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  • Zwei Minuten nach dem ersten Tweet wurde um 11:55 Uhr ein zweiter Tweet abgesetzt.
  • Wie dem Tweet zu entnehmen ist, hätte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort überprüft.

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