13.09.2023

Pixofarm: Wiener Agritech-Startup ist insolvent – Unternehmen soll nicht fortgeführt werden

Das Wiener Startup Pixofarm hat eine AI-gestützte Smartphone-Lösung entwickelt, die Obstbauern bei ihrer Ernteprogonose unterstützt. Nun ist das Unternehmen insolvent und soll nicht fortgeführt werden.
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(c) Pixofarm

Die Serie an Insolvenzen in der österreichischen Startup-Landschaft reißt nicht ab. Wie am Mittwoch über KSV1870 und AKV bekannt wurde, musste nun das 2019 gegründete Wiener Startup Pixofarm Insolvenz anmelden. Das Unternehmen entstammt dem bekannten österreichischen Corporate Company Builder WhatAVenture.

Pixofarm rund um Gründer und Geschäftsführer Farid Edrisian hat eine AI-gestützte Smartphone-Lösung entwickelt, die Obstbauern bei ihrer Ernteprogonose unterstützt. Mithilfe des Tools können Landwirte Fotos von ihren Apfelbäumen machen, wobei eine eigens entwickelte Software Anhaltspunkte für die gezielte Bewässerung oder den Einsatz von Düngemittel liefert. Neben dem Kernmarkt Europa kam die Software unter anderem auch in Australien und Südamerika zum Einsatz.

Millionen-Investment für Pixofarm

Erst Mitte Juni 2021 gab das Startup den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Als strategischer Partner konnte damals der weltweit agierende Agrarkonzern UPL gewonnen werden, der sich auf Lösung für die Landwirtschaft spezialisiert hat und in über 130 Ländern weltweit aktiv ist. Zur Einordnung: Der Jahresumsatz von UPL beläuft sich auf über fünf Milliarden Euro jährlich.

Im Zuge der Finanzierungsrunde hieß es damals, dass UPL Pixofarm bei der Skalierung unterstützen soll, indem der Zugang zu Landwirten geschaffen wird. Zuletzt war die UPL Europe Ltd. laut Firmenbuch mit 36 Prozent am Unternehmen beteiligt, die WhatAVenture Beteiligungs GmbH hielt hingegen 49,11 Prozent und Farid Edrisian 8,88 Prozent. Weitere Gesellschafter sind Hamed Bastani mit 3,84 Prozent sowie die S-way Project Development GmbH mit 2,17 Prozent.

Unternehmen soll nicht fortgeführt werden

Zur Höhe der Passiva und der Anzahl an betroffenen Gläubigern waren am Mittwoch noch keine näheren Details bekannt. Fest steht allerdings, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden soll. Wann das Unternehmen vor dem zuständigen Handelsgericht Wien geschlossen wird, steht noch nicht fest.

Stefan Perkmann Berger, Founder von WhatAVenture, erläutert in einem ersten Statement gegenüber brutkasten die Gründe: „Unser strategischer Partner von Pixofarm ist einer der größten Agrar-Chemie-Konzerne weltweit. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage treffen viele Unternehmen Entscheidungen wieder verstärkt auf das Kerngeschäft zu fokussieren und Investments zurückzufahren. Das hat auch dazu geführt, dass viele zukunftsorientierte (Digitale-) Transformationsprojekte eingestellt werden. Dieser strategische Richtungswechsel hat nun dazu geführt, dass die Weiterführung von Pixofarm in dem aktuellen Setup nicht mehr zielführend und realistisch ist.“

Wie lange der Dienst von Pixofarm für die Nutzer:innen noch weiterlaufen wird, ist bis dato noch nicht bekannt. Eine entsprechende brutkasten-Anfrage an Pixofarm-Gründer Farid Edrisian blieb bislang unbeantwortet. Derzeit ist die App noch in den App-Stores von Google und Apple gelistet.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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