09.04.2024
VENTURE BUILDING

Pioneers erweitert Serviceangebot und holt Headhunting-Experten an Bord

Die Innovationsberatung Pioneers erweitert ihr Serviceangebot und bietet ab sofort Unterstützung für Unternehmen im Bereich Headhunting und Recruiting as a Service an. Dazu holt das Unternehmen den Headhunting-Experten Rupert Schmutzer mit an Board, der den neuen Servicebereich (Pioneers.Talent) aufbauen und leiten soll.
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Pioneers
(c) zVg - Rupert Schmutzer, Head of Pioneers.Talent.

Eine der größten Herausforderungen beim Aufbau und der Skalierung von neuen Ventures ist es, abhängig von der Unternehmensphase die passenden Talente zu finden. Nachdem in den vergangenen Jahren für viele Startups das Wachstumsziel häufig vorrangig war, wird aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen aktuell der Fokus auf Profitabilität immer stärker. Das stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen beim Auffinden und bei der Auswahl der Mitarbeiter:innen – das weiß Anton Schilling, Managing Partner Pioneers.

Pioneers: Fokus auf passgenaue Skills

Es geht oft nicht mehr nur darum, möglichst rasch die nötige personelle Kapazität für das geplante Wachstum zu finden, sondern vielmehr auch um das Auffinden und Gewinnen der Talente mit den passgenauen Skills und Erfahrungen für das Erreichen der Profitabilitätsziele. Pioneers hat daher in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Ventures bei der Entstehung und Skalierung begleitet und dabei immer wieder eine Erfahrung gemacht: „Oftmals mangelt es Unternehmen nicht nur an einem Netzwerk in der Startup- und Innovationsbranche, sondern auch an spezifischem Know-how für die präzise Auswahl von Talenten“.

Besonders in der Frühphase sei ein ausgeprägtes Employer Branding häufig nicht vorhanden, was den Rekrutierungsprozess zusätzlich erschwert. Mit dem Einstieg des ehemaligen ISG International Service Group Managing Partners Rupert Schmutzer als neuen Head von „Pioneers.Talent“ und dem Launch dessen hat die Innovationsberatung aktuell ein neues Serviceangebot entwickelt, das die Erfahrung im Venture Building und in Corporate Innovation mit zukunftsfähigen Werkzeugen der Personalberatung kombinieren soll.

„Last von Schultern nehmen“

„Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Unternehmen heute stehen, wenn es darum geht, talentierte Mitarbeiter:innen im Innovationsbereich zu finden“, sagt Schilling. „Mit unserem neuen Service wollen wir diese Last von den Schultern der Unternehmen nehmen und ihnen helfen, die besten Talente für ihre Teams zu gewinnen.“

Das Pioneers.Talent-Angebot umfasst dabei drei Leistungsbereiche: Headhunting, Recruiting as a Service und Interim Management (Pioneers in Residence). Bei letzterem werden Experten von Pioneers für einen definierten Zeitraum direkt in das Unternehmen integriert, um deren Know-how und Fähigkeiten optimal zu nutzen.

Pioneers möchte Recruiting effizienter machen

Durch das Pioneers.Talent Serviceangebot sollen Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen und von der Expertise eines Teams mit langjähriger Erfahrung im Recruiting sowie der Vernetzung im Startup- und Innovationsbereich profitieren.

„Unser Versprechen ist es, das Recruiting für Ventures zielgenauer und effizienter zu machen“, erklärt Schmutzer abschließend. „Damit tragen wir dazu bei, dass unsere Kunden ihre Ventures mit den passenden Talenten wachsen lassen und profitabel machen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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