20.06.2017

Pilot-Projekt: Notariatskammer digitalisiert GmbH-Gründung

Bei vorerst 16 Kanzleien kann der Notariatsakt zur GmbH-Gründung nun digital erfolgen. Dazu wird Videoidentifikation genutzt. Zugleich kritisiert die Notariatskammer, dass die lange Wartezeit für Gründer den Behörden geschuldet ist.
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(c) fotolia.com - stevecuk

Startups, die an die technologischen Möglichkeiten der digitalisierten Gegenwart gewohnt sind, stoßen gerade bei der Unternehmensgründung an analoge Grenzen. „Wenn ich die genaue Frage nicht kenne, woher soll ich dann wissen, ob das, was ich finde, für mich das Richtige ist“, fasst ein potenzieller Gründer seine Situation bei einer Bedarfserhebung der Notariatskammer im Grazer Science Park zusammen.

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In welcher Rechtsform bin ich am besten aufgehoben?

Die Beratung zur Unternehmensgründung betrifft das Finanzrecht, das Gewerberecht, Gesellschaftsrechtliches und häufig auch die erbrechtliche Situation. Am Beginn des Gründungsprozesses steht stets die Frage: In welcher Rechtsform bin ich eigentlich am besten aufgehoben? Die GmbH ist meist erst der zweite Schritt. Zuerst ein Ein-Personen-Unternehmen gründen und erst mit entsprechender Reife in eine GmbH einbringen, raten die Notare nicht selten. GmbH-Gründungen gibt es hierzulande ungefähr 11.000 im Jahr. Das reicht vom Startup bis zur Holding. Die Notariatskammer möchte sie nun auf digitale Füße stellen. Dazu sollen die Gründer die Möglichkeit zur Identitätsprüfung im Video-Identifikations-Verfahren haben. Diese Methode ist etwa für Banken seit Jänner 2017 zugelassen, zum Beispiel für die Kontoeröffnung.

Der Notariatsakt in der elektronischen Welt

Will man also eine GmbH gründen, bekommt man vom Notar einen Link zum Identifizierungsdienst. Dort wird die Identität geprüft und eine elektronische Signatur zugewiesen. Im sicheren Datenraum erfolgt der Austausch mit dem Notar. Die Gründer müssen sich dafür jedes Mal elektronisch identifizieren. Jeder einzelne Arbeitsschritt bzw. der Zugang zum Datenraum werden protokolliert. Die Beratung bildet das Kernelement und erfolgt über Videokonferenz-Systeme. Die Verträge werden dort hochgeladen und mit der elektronischen Signatur beurkundet. So läuft es in den 16 Kanzleien, die die erste Testphase mitmachen. Sie überprüfen, ob die gewählten technischen Systeme und Prozesse für den Ablauf in den Notariaten geeignet sind und wie „analoge“ Dienstleistungen wie z.B. die Face-to-face-Identifizierung, persönliche Beratungstermine, etc. in den digitalen Ablauf integriert werden können. Denn: „Es geht uns beim Thema Digitalisierung nicht um ein entweder – oder, sondern um eine sinnvolle Kombination”, betont der Präsident der Notariatskammer, Ludwig Bittner. Er findet: „Das Notariat ist schon lange digital. Denken Sie nur an das computerunterstützte Grundbuch!“

(c) ÖNK: Michael Umfahrer (li.) und Ludwig Bittner (re.)

Digitaler Workflow mit der Justiz

Die Notariatskammer sieht diesen Schritt als „logische Weiterentwicklung unserer bereits gelebten Arbeitspraxis eines digitalen Workflows mit der Justiz“. Immerhin ist das Urkundenarchiv – einst als Joint Venture mit Siemens aufgebaut – mittlerweile komplett digital und die Kammer wickelt seit 1996 alle Treuhandgeschäfte über die elektronische Notartreuhandbank ab. „Wir übermitteln digital an die Behörden“, erklärt Bittner. Nur: Das digitale Übernehmen dessen, was die Kammer liefert, stecke noch in den Kinderschuhen. Er wünscht sich, dass der digitale Workflow mit Justiz und Behörden weiter ausgebaut wird und unterstreicht die wichtige Rolle bei der Vertragserstellung und Beurkundung. Zudem ginge es um die Vorerledigung für die Eintragung ins Firmenbuch.

„Der elektronische Rechtsverkehr gehört vereinheitlicht, nicht nur im gesamtösterreichischen System sondern im gesamteuropäischen System“

Der Gesetzgeber muss erst nachziehen

„Das formelle Rüstzeug steht schon im Gesetz“, meint Bittner. Dennoch braucht die Notariatskammer vom Gesetzgeber noch Ergänzung in der Notariatsordnung. So müsste den Notaren die Online-Identifikation mittels Videoidentifikations-Verfahren ermöglicht werden. Zulassen müsste das Justizministerium also den amtlichen, elektronischen Ausweis zur Identifikation, ebenso wie Videokonferenzen als zusätzliche Möglichkeit der Beratung. Bittner fordert überdies ganz generell die Vereinheitlichung des elektronischen Rechtsverkehrs. „Jede Behörde, jedes Verwaltungsgericht, der Verfassungsgerichtshof hat seine eigene Ordnung über den Rechtsverkehr“, erklärt er. „Der elektronische Rechtsverkehr gehört vereinheitlicht, nicht nur im gesamtösterreichischen System sondern im gesamteuropäischen System“.

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Besonders lange Gründungsdauer in Österreich

In Österreich dauert die Unternehmensgründung besonders lange. Ganze 21 Tage, also drei Wochen, ergab eine Erhebung der Weltbank 2016. Wenn man bei der Notariatskammer von durchschnittlich zwei bis fünf Tagen spricht, meint man den notariellen Part, der hauptsächlich von der Hinterlegung des Stammkapitals abhängt. Bittner kritisiert den „blöden Nachtsprung“, das heißt, dass jede Eintragung erst am nächsten Tag am Bildschirm erscheint. Das müsse nicht so sein, sagt er, „wenn es der Rechtspfleger bewilligt, könnte das sofort aufscheinen“. Aber die Justizverwaltung sei zu diesem Schritt nicht bereit. Relativ lange würde es etwa dauern, bis man die UID- Nummer bekommt. „Da fallen wir in den internationalen Vergleichen zurück.” Den Vergleich mit anderen Staaten sieht man bei der Notariatskammer trotzdem differenziert: Das sei eine Frage der Kultur des Firmenbuches. Der angloamerikanische Raum und Frankreich geingen andere Wege, doch das Firmenbuch gewähre hohe Sicherheit.

“Wenn es unbedingt sein muss, schafft man die Gründung in zwei Tagen. Die wirkliche Arbeit passiert jedoch im Vorfeld.”

Und doch: “Die wirkliche Arbeit passiert im Vorfeld”

Michael Umfahrer, der den Fachausschuss für Unternehmensrecht der Notariatskammer leitet, fasst ergänzend zusammen: “Wenn es unbedingt sein muss, schafft man die Gründung in zwei Tagen. Die wirkliche Arbeit passiert jedoch im Vorfeld.” Und da sei man wieder bei der Beratung: Zwar begrüße die Notariatskammer Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, doch der Beratungsbedarf bei Gründern sei höher als angenommen. „Mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag ist man da sehr schnell an den Grenzen“, meint Umfahrer.

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Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS | Foto: Markus Fallenböck, Oliver Wolf (Hintergrund)

Als gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technische Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum findet am 10. Oktober 2024 erstmals der interdisziplinäre Technology Impact Summit in Graz statt. Vier führende wissenschaftliche Institutionen Österreichs bringen für einen Tag über 300 heimische und internationale Expert:innen zusammen, um sich dem prägenden Thema unserer Zeit – Künstliche Intelligenz – aus unterschiedlichen Perspektiven anzunähern.

Technology Impact Summit fördert Österreichs internationale Vernetzung

Ein besonderer Fokus liegt darauf, kritische Auseinandersetzungen und Diskussionen zu ermöglichen, um so einen Raum zu schaffen, in dem Teilnehmer voneinander lernen und sich gemeinsam weiterentwickeln können. Durch den offenen Dialog sollen neue Perspektiven gewonnen, kreative Lösungsansätze erarbeitet und die Kooperation auf allen Ebenen gestärkt werden. Ebenso soll die internationale Vernetzung und interdisziplinären Zusammenarbeit gefördert werden. 

„Mit ihrer starken Forschungs- und vielseitigen Wissenschaftslandschaft ist die Steiermark ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung in Österreich. Mit dem Technology Impact Summit heben wir ein neues Think Tank Forum aus der Taufe, das die Stärken des Standorts in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion aufzeigt und neue Kooperationen fördern wird“, betont Markus Fallenböck (Universität Graz), einer der Initiatoren.

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Neben zwei inspirierenden Keynotes von Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) und Julia Shaw (University College London) sowie der Keynote Debate mit Konrad Paul Liessmann (Universität Wien) und Viktor Mayer-Schönberger (Oxford University) tauschen sich führende Wissenschaftler:innen mit Repräsentant:innen der Initiatoren sowie namhafter Unternehmen in „Near Future Debates“ über die Bereiche Technik, Recht, Wirtschaft und Ethik aus.

Diskussion über alle Facetten Künstlicher Intelligenz in Graz

Über Europas Rolle in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und die Chancen, im internationalen Geschehen noch aufholen zu können, diskutieren unter der Moderation von Elisabeth Lex (Technische Universität Graz) in der ersten „Near Future Debate“ Mic Hirschbrich (Apollo.ai) und Jana Lasser (Universität Graz).

Ob der AI-Act der Europäischen Union ein Vorzeigemodell für die Welt oder ein direkter Weg auf das Abstellgleis im internationalen Wettbewerb ist, erörtert Thomas Burri (Universität St. Gallen) mit Jeannette Gorzala (European AI Forum). Matthias Wendland (Universität Graz) moderiert diese Debatte.

Stefan Thalmann (Universität Graz) und Harald Leitenmüller (Microsoft) analysieren unter der Moderation von Nicholas Katz (Joanneum Research) die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Arbeitsmarkt und beleuchten unterschiedliche Szenarien, in denen sie sich als Lösung für den Arbeitskräftemangel oder als Jobkiller erweisen wird.

Mit den gesellschaftlichen Auswirkungen befassen sich schließlich in der vierten „Near Future Debate“, moderiert von Birgit Philips (FH Joanneum), Markus Kneer (Universität Graz) und Sonja Schmer-Galunder (University of Florida). Sie gehen der Frage nach, ob sie zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen oder dieser durch inklusive und konstruktive Zugänge zu Technologie entgegenwirken kann.

In „Lightning Talks“ stellen Unternehmen richtungsweisende Use Cases für Künstliche Intelligenz vor und präsentieren künftige Anwendungsmodelle.


Der Technology Impact Summit 2024 wird unterstützt von ACP, Grant Thornton, Grazer Wechselseitige, LexisNexis, Microsoft Österreich, PwC, Schiefer Rechtsanwälte, Steiermärkische Sparkasse, AWS, Bankenverband, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, CANCOM, Energie Steiermark, Holding Graz, Industriellenvereinigung Steiermark, Land Steiermark, Österreichische Post/Business Solution, Raiffeisen-Landesbank Steiermark, SAP, Verband für Standort und Gesellschaft (VSG), Vrisch, WKO Steiermark, 4Events. 

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