15.04.2024
UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Leadership: Vier Tipps von Philipp Maderthaner

Interview. Philipp Maderthaner ist Unternehmer, Berater und ehemaliger „2 Minuten 2 Millionen“-Investor. Ende 2023 erschien sein Buch „Führen oder geführt werden. Wie wir Teams zum Erfolg navigieren".
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Philipp Maderthaner über Leadership
Philipp Maderthaner | Foto: Ricardo Herrgott/NEWS

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Er ist einer der erfolgreichsten Business-Podcaster Österreichs und richtet sich mit Business Gladiators an Führungskräfte und Menschen mit Unternehmergeist: Philipp Maderthaner. Kürzlich hat er außerdem die Mehrheit der von ihm gegründeten Agentur Campaigning Bureau verkauft, bei der er operativ schon länger aus der Geschäftsführung ausgeschieden war. Für das brutkasten-Printmagazin hat Maderthaner vier seiner Leadership-Tipps verraten.

brutkasten: Müssen Gründer:innen anders an das Thema Leadership herangehen als angestellte Führungskräfte?

Philipp Maderthaner: Meine Erfahrung ist: Man nimmt es als Gründerin oder Gründer oft noch persönlicher. Das ist nicht immer hilfreich. Es ist hilfreich, sich immer wieder vor Augen zu führen: Es ist dein Business. Du hast dich entschieden, „all in“ zu gehen – für andere darf es auch mal nur ein Job sein. Die Gefahr, die eigene Motivation auf andere zu projizieren, ist groß.

Angenommen, ich bin ein:e produktorientierte:r Gründer:in, mein Startup wächst und ich bin zu einem immer größeren Teil mit Leadership-Aufgaben konfrontiert. Wie gehe ich damit um?

Das ist ja eines der häufigsten Probleme: Du bist verliebt in das, was du tust, und plötzlich hast du einen Job, für den du dich nie beworben hast – nämlich CEO. Es ist wichtig, eine bewusste Entscheidung zu treffen, ob man bereit ist, sich dieser Aufgabe vollumfänglich zu stellen, oder ob es richtiger ist, eine:n CEO zu installieren.

Wie vermeide ich es als Führungskraft, ins Micromanagement abzugleiten?

Mir hat am meisten geholfen, dass ich meine Aufgabe und Zielsetzung neu definiert habe. Ich habe mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass das Unternehmen größer ist als ich selbst; dass es mich überdauert und etwas ist, das bleibt.

Wer so denkt, muss ein Unternehmen mit jeder Entscheidung darauf ausrichten, dass es ohne einen funktioniert. CEOs sollten jeden Tag daran arbeiten, sich ersetzbar zu machen, um sich um die wirklich wichtigen Aufgaben zu kümmern: Richtung und Werte. Oder, um es im Business-Sprech zu sagen: Strategie und Kultur.

Mental Health wird heute groß geschrieben. Gehört es zu Leadership, dass ich mich als Führungskraft auch für private Probleme in meinen Teams interessiere? Und wie finde ich die richtige Balance?

Das ist tatsächlich eine Herausforderung. Die Erwartungen, die heute an Führungskräfte gestellt werden, sind nahezu unerfüllbar. Das Ausmaß an Reflexion, innerer Klarheit und Stabilität, das es – gepaart mit herausragender Kommunikationsfähigkeit – braucht, entspricht eher einem Übermenschen. Wir sind aber keine Übermenschen.

Ja, du sollst dich für das Wohlbefinden deiner Leute interessieren, aber wenn es eine bestimmte Grenze überschreitet, empfehle ich auch hier: Verstärke dich als Führungskraft, so gut es geht. Wenn du das Gefühl hast, dass jemand private Probleme hat oder dass die Wurzel eines Themas tiefer liegt, biete einen externen Coach an und lass die Profis ran.


Aus dem Archiv: “Führung ist das Thema unserer Zeit” – Videotalk mit Philipp Maderthaner

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15.07.2026

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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