06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
/artikel/phantom-shares-neue-steuerliche-beguenstigung-fuer-virtuelle-beteiligungsprogramme-in-aussicht
Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

Deine ungelesenen Artikel:
17.07.2026

retrostrap: Österreichischer Entwickler ermöglicht den Bau von Webseiten im 90er-Jahre-Stil

Das Internet der späten 1990er-Jahre erlebt eine technische Neuinterpretation: Der österreichische Entwickler Stefan Gündhör hat mit retrostrap ein Framework veröffentlicht, das den charakteristischen Stil des frühen Webs mit modernen Anforderungen wie Barrierefreiheit und responsivem Design kombiniert.
/artikel/retrostrap-oesterreichischer-entwickler-ermoeglicht-den-bau-von-webseiten-im-90er-jahre-stil
17.07.2026

retrostrap: Österreichischer Entwickler ermöglicht den Bau von Webseiten im 90er-Jahre-Stil

Das Internet der späten 1990er-Jahre erlebt eine technische Neuinterpretation: Der österreichische Entwickler Stefan Gündhör hat mit retrostrap ein Framework veröffentlicht, das den charakteristischen Stil des frühen Webs mit modernen Anforderungen wie Barrierefreiheit und responsivem Design kombiniert.
/artikel/retrostrap-oesterreichischer-entwickler-ermoeglicht-den-bau-von-webseiten-im-90er-jahre-stil
retrostrap
© Screenshot-retrostrap

Es ist 1996. Keine verschwundene Freundin oder Südsee-Gefühle, dafür ein Web, das heute eventuell bei manchen melancholische Erinnerungen weckt: ohne Reizüberflutung und ohne Hektik. In diesem Sinne hat der österreichische Entwickler Stefan Gündhör heute retrostrap veröffentlicht, ein quelloffenes CSS- und JavaScript-Framework, mit dem sich Websites konkret im Stil des Webs von 1996 bis 2003 bauen lassen, technisch aber auf heutigem Stand sind: barrierefrei, auf jeder Bildschirmgröße nutzbar, ohne Tracking und ohne Werbung. Das Projekt ist ab sofort kostenlos verfügbar und versteht sich zugleich als Gegenbewegung zum schnellen, überladenen Internet der Gegenwart.

retrostrap: Ästhetik der alten Web-Jahre

Retrostrap gibt der Ästhetik der frühen Web-Jahre eine technische Form: eine feste Farbpalette aus den 216 websicheren Farben, neun zeittypische Schriftfamilien, kantige Flächen statt runder Ecken. Zugleich erfüllt jede Seite heutige Anforderungen, sie passt sich an Handybildschirme an, lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen und lädt ohne externe Dienste. Ein eingebauter Prüfer stellt sicher, dass diese Regeln eingehalten werden.

Darüber hinaus bietet Retrostrap eine ausführliche Dokumentation, die den Einsatz der einzelnen Bausteine erklärt und Entwickler:innen die Anpassung für eigene Projekte erleichtern soll. Dadurch lasse sich das Framework flexibel für unterschiedliche Arten von Websites einsetzen, heißt es.

Nicht das erste Privat-Projekt

„Ich habe meine Jugend in deutschsprachigen Support-Foren verbracht, erst als Fragensteller, später als Moderator und Co-Admin“, sagt Gündhör. „Der Umgangston war freundlich, die Netiquette war echt. Das vermisse ich heute. Die aktuellen Netzwerke sind für mich kaum noch auszuhalten: alle auf 180, mehr Werbung als Inhalt, und vieles fühlt sich nach Abzocke an. Retrostrap ist der technische Teil einer Gegenbewegung, ein ruhiger, kultivierter Ort im Netz für alle, die sich danach zurücksehnen.“

Der Entwickler fiel bereits im Februar auf, als er die beiden Plattformen freitext.org und rohtext.org öffentlich zugänglich machte. Diese bieten gemeinfreie deutschsprachige Literatur kostenlos und ohne Registrierung an. Nutzerinnen und Nutzer können dort auf mehr als 9.200 Bücher von über 2.250 Autorinnen und Autoren zugreifen. Entwickelt wurden die Plattformen ebenfalls in Eigenregie ohne Unternehmen oder externe Investoren.

Auch ein Community-Feature

Zum aktuellen Projekt retrostrap gehören über 30 frei einsehbare Beispielseiten sowie der „Builder“, mit dem man testweise selbst Websites mit den retrostrap-Komponenten zusammenklicken kann. Ein eigenes Community-Forum, die „Retrostrap Boards“, startet gemeinsam mit dem Projekt. Ebenfalls am Start: „Retrospace“, ein kuratiertes Verzeichnis für Seiten im Retro-Stil.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht