06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Franz Josef Zeiler, Zeiler, Donau Versicherung.
(c) Donau - Franz Josef Zeiler.

Franz Josef Zeiler studierte in Wien und Reading (UK) Rechtswissenschaften und promovierte 2015 am Finanzrechtsinstitut der Universität Wien. Nach beruflichen Stationen bei namhaften Wirtschaftskanzleien setzte der gebürtige Wiener seine Karriere ab 2016 im Beteiligungsmanagement (Mergers & Acquisitions) der Vienna Insurance Group fort. Ab Juni 2019 leitete er das Generalsekretariat der Donau und baute den Bereich Digitalisierung und Innovation auf. 2022 führte Zeiler interimistisch die Landesdirektion Salzburg. Seit Juni 2023 ist er Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung mit Fokus auf strategische Projekte im Bereich Digitalisierung und Innovation.

Im selben Jahr wurde vom brutkasten als Innovator of the Year in der Kategorie “Corporate Innovation” ausgezeichnet.

Zeiler ab 1. Oktober Stellvertreter des Vorstandes

Nun hat der Aufsichtsrat der Donau Versicherung Zeiler mit Wirkung per 1. Oktober 2024 zum Stellvertreter des Vorstandes, Ressort Vertrieb, bestellt. In dieser Funktion wird der 37-Jährige die operative Führung des Vertriebs übernehmen und dabei direkt an das für das Ressort Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied Reinhard Gojer berichten.

Die Verantwortungsbereiche von Zeiler umfassen den Stammvertrieb sowie die Donau Brokerline. Zudem übernimmt er die Steuerungsfunktion für die neun Landesdirektionen der Donau. Der Bereich “Digitalisierung & Innovation” wird, wie wir auf Nachfrage erfahren, weiter von Zeiler geleitet werden.

Archiv: Wie die Donau Versicherung den Fokus auf Customer Experience verlagerte

“Franz Zeiler ist ein erfahrener Manager unseres Hauses und eine ausgezeichnete Ergänzung des Vorstandsteams der Donau. Er hat in den letzten Jahren den Erfolg unseres Unternehmens strategisch mitgestaltet”, sagt Judit Havasi, Vorstandsvorsitzende der Donau. “Auch für den Vertrieb hat er Impulse gesetzt, Projekte gestartet und die Umsetzung erfolgreich begleitet. Ich freue mich sehr, dass er diese neue Herausforderung angenommen hat.”

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