06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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ViehFinder
© ViehFinder - Mit der App von ViehFinder sollen die Tiere rasch auffindbar gemacht werden.

Die Almwirtschaft ist nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Obwohl sich die Almfutterfläche in den vergangenen 25 Jahren nahezu halbiert hat, umfasste sie 2025 noch immer 322.446 Hektar. Damit war sie größer als das gesamte Bundesland Vorarlberg und entsprach etwa der siebenfachen Fläche Wiens. Der Anteil der Grünlandbetriebe, die ihre Tiere während der Sommermonate auf Almen auftreiben, blieb in diesem Zeitraum mit rund einem Viertel weitgehend konstant. Seit dem Jahr 2000 ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche österreichweit um 14 Prozent zurückgegangen. Umso wichtiger werden Lösungen, die den Arbeitsaufwand auf den Almen reduzieren und die Bewirtschaftung langfristig sichern – hier kommt das Startup ViehFinder ins Spiel.

ViehFinder nutzt Galileo

Das Grazer Unternehmen entwickelt ein digitales System, mit dem Landwirte jederzeit nachvollziehen können, wo sich ihre Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde befinden. Die Grundlage dafür bilden intelligente Halsbandsensoren, die ihre Position über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo bestimmen und an eine App übertragen.

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz und des ESA Business Incubation Centre Austria, betont: „Weltraumtechnologien entfalten ihren größten Nutzen dort, wo sie konkrete Herausforderungen auf der Erde lösen. Genau das ist unser Anspruch: Wir begleiten Startups, die aus Spitzentechnologie wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen entwickeln und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag leisten. ViehFinder ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Stundenlange Suche als Problem

Die Idee für ViehFinder hat ihren Ursprung im Kärntner Mölltal: Dort wuchs Gründer und Geschäftsführer Peter Lederer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb auf und erlebte schon als Kind, wie viel Zeit die tägliche Kontrolle von Tieren auf weitläufigen Almen in Anspruch nimmt. Stundenlang nach Tieren zu suchen – das gehört bis heute vielerorts zum Alltag, weiß der 58-jährige Gründer.

© ViehFinder – Gründer Peter Lederer mit seinen Söhnen Raphael Krebs und Jakob Krebs.

„Die Almwirtschaft ist für Österreich enorm wichtig – für die Landwirtschaft, den Tourismus und die Biodiversität. Unser Ziel ist es, die Almbewirtschaftung mit moderner Technik einfacher zu machen. Wenn noch mehr Bauern damit aufhören, wäre das ein Problem für ganz Österreich“, unterstreicht Lederer. Gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Raphael und Jakob gründete er daher 2020 ViehFinder: Während der Vater die Elektronik verantwortet, bringen die beiden Söhne ihre Expertise aus Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Physik ein.

Im ESA-Inkubationsprogramm

Mittlerweile ist die unternehmenseigene Entwicklung fortgeschritten: „Landwirte wissen mit unserer Applikation jederzeit, wo sich ihre Tiere befinden. Gerade auf großen Almen spart das viele Stunden Arbeit. Hirten und Almgemeinschaften können auf einen Blick kontrollieren, ob die Herde vollständig ist und wo sich einzelne Tiere aufhalten“, erklärt Lederer. Im Rahmen des ESA-Inkubationsprogramms entwickelt ViehFinder die Technologie aktuell weiter: Die neue Generation an Halsbandsensoren erfasst zusätzlich auch Bewegungsmuster und Umgebungsdaten.

„Dadurch kann das System künftig auch ungewöhnliche Situationen erkennen“, erklärt der Founder weiter. Zeigt eine Herde plötzlich auffälliges Bewegungsverhalten, kann das auf die Anwesenheit eines Wolfs oder Bären hindeuten. Ebenso möglich ist jedoch, dass Wanderer mit Hunden die Tiere aufgescheucht haben. Bleibt ein einzelnes Tier über einen längeren Zeitraum bewegungslos, könnte dies wiederum ein Hinweis auf eine Verletzung sein. „Derzeit testen wir diese Funktionen gemeinsam mit Landwirten in der Steiermark und Kärnten.“

Mehr Features geplant

Auch der Klimawandel spielt bei der Weiterentwicklung des Startups eine Rolle: Künftig sollen Satellitendaten zur Schneelage und Vegetationsentwicklung eingebunden werden. „Damit könnten Landwirte besser beurteilen, wann Almen bestoßen werden können oder der richtige Zeitpunkt für den Almabtrieb gekommen ist“, erklärt der ViehFinder-Geschäftsführer.

Derzeit bereitet das Grazer Startup die Markteinführung vor. Anfang 2027 soll das System rechtzeitig zur nächsten Almsaison verfügbar sein. Über den weiteren Wachstumskurs sagt Lederer: „Wenn wir die Produktion aufbauen, werden wir zusätzliche Partner brauchen. Für Investoren sind wir daher grundsätzlich offen.“

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