06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Mösenbacher
(c) Foto Christian Mikes - Walter Mösenbacher.

Walter Mösenbacher leitete mehr als zwei Jahrzehnte lang als Geschäftsführer das digitale Kompetenzzentrum der Raiffeisen Bankengruppe. Dort trug er maßgeblich zur digitalen Transformation der Gruppe bei. Über die letzten Jahre konnte er sich ein starkes Netzwerk in der nationalen und internationalen Banken- und Finanzwelt aufbauen.

Mösenbacher: Startups und Blockchain

Als Lektor am Fintech-Lab der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und als Ambassador des internationalen Angel Investor Netzwerks Fintech Circle London, sammelte er in der Startup-Welt Erfahrung.

Zuletzt war Mösenbacher für das Austrian Blockchain Center (ABC Research) tätig, wo er unter anderem als Director der “Austrian Blockchain Conference” internationale Größen der Blockchain-Szene nach Wien holte.

Zudem entwickelte er die Blockchain Talks, die Vertreter aus Wirtschaft, Gesellschaft und Sozialpartnerschaft zusammenbringen, um relevante Blockchain-Themen zu diskutieren. Er ist auch Jury-Mitglied des Austrian Blockchain Awards.

Einstimmig gewählt

Nun aber bestellte der Vorstand der Digital Assets Association Austria (DAAA) den Digitalisierungs- und Finanzexperten einstimmig zum neuen Geschäftsführer.

“Wir freuen uns sehr, mit Walter einen der erfahrensten und angesehensten Experten für Finanzwesen und Digitalisierung für die DAAA gewonnen zu haben”, sagt DAAA-Obmann Paul Pöltner. “Seine umfassende Expertise wird maßgeblich dazu beitragen, die DAAA weiterzuentwickeln. Der Digital Asset Markt bietet immense Wachstums- und Transformationspotenziale. Prognosen zeigen, dass sich der Markt in Europa bis 2030 von derzeit einer Billion Euro auf etwa 5,6 Billionen Euro vergrößern wird. Mit der DAAA haben wir in Österreich seit dem Jahr 2018 eine Plattform, die sich für die nachhaltige Entwicklung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte einsetzt.”

Mösenbacher zu seiner neuen Aufgabe: “Ich bin der DAAA seit ihrer Gründung eng verbunden. Mein Berufsleben war immer von der Finanzbranche, Innovation und Digitalisierung geprägt, das ist meine Leidenschaft und die werde ich in den kommenden Jahren zur Weiterentwicklung der DAAA und den Standort Österreich einsetzen.”

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