06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Insolventes Kärntner MobilityTech EnerCharge wird von Linzer Keba-Gruppe übernommen

Nach einem turbulenten Jahr hat sich ein Käufer gefunden. Das insolvente Kärntner Unternehmen EnerCharge geht an die Linzer Keba Gruppe.
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v.l.n.r: Christoph Knogler / CEO KEBA Group AG, Gerhard Weidinger / CTO KEBA Energy Automation GmbH, Jens Winkler / ehem. Geschäftsführer EnerCharge GmbH, Stefan Richter / CEO KEBA Energy Automation GmbH, Andreas Schoberleitner / CFO KEBA Group AG (c) Keba

Das Jahr 2024 gestaltet sich durchaus holprig für das Kärntner E-Mobility-Unternehmen EnerCharge. Der in Kötschach-Mauthen stationierte Ladeanbieter entwickelt und produziert Schnellladetechnik für E-PKW, E-LKW und E-Busse. Im Jahr 2018 entstand das E-Mobility-Unternehmen aus der österreichischen Alpen-Adria-Energie-Firmengruppe (AAE), die hierzulande auch als Ökostromlieferant AAE Naturstrom bekannt ist.

Anfang 2023 begann man stark zu wachsen. Im März dieses Jahres vermeldete EnerCharge schließlich eine neue Beteiligung, nämlich jene der deutschen Pfalzwerke Aktiengesellschaft in Höhe von 23 Prozent der Firmenanteile.

“Wir haben mit den Pfalzwerken einen Partner gewonnen, der mit uns die Internationalisierung des Unternehmens verstärkt vorantreiben kann”, sagte Roland Klauss, Unternehmensgründer und Geschäftsführer von EnerCharge, damals. “Dies wird uns künftig bei der Weiterentwicklung unserer Produkte stärken, sodass wir noch schneller auf die sich stetig ändernden Markt- und Nutzeranforderungen reagieren können”, hieß es weiter.

Überraschender Konkurs im Juli

Klauss kündigte damals große Pläne zur Expansion an, die sich vier Monate später revidierten: Das Kärntner Mobility-Unternehmen musste im Juli überraschenderweise Konkurs anmelden – brutkasten berichtete. Die Verbindlichkeiten betrugen rund 15,17 Millionen Euro – nachranging 3,22 Millionen Euro aus Gesellschaftsdarlehen. Betroffen waren rund 125 Gläubiger und 97 Dienstnehmende, davon 50 Angestellte und 47 Arbeiter:innen.

Ausschlaggebend dafür waren “nicht schnell genug zu fixierende Bestellungen zu Jahresbeginn, was dazu führte, dass sich die Kostenstruktur nicht nachhaltig decken ließ”, heißt es heute.

Noch im Juli berichtete der Alpenländische Kreditorenverband (AKV): EnerCharge hätte “keine finanziellen Mittel, um einen Sanierungsplan zu finanzieren”. Man beabsichtigte “in Absprache mit dem bestellten Insolvenzverwalter, das Unternehmen aus der Insolvenz ‘lebend’ als Ganzes zu verkaufen, damit für die Gläubiger eine höhere Quote erzielt werden kann”.

Keba übernimmt beide Standorte von EnerCharge

So geschah es: Mit dem heutigen Donnerstag vermeldet die Linzer Keba-Gruppe, das Kärntner MobilityTech EnerCharge zu übernehmen. Keba agiert mit 2000 Mitarbeitenden als Maschinenbauer und Automatisierungshersteller und ist aktuell an 26 Standorten tätig. Nun übernimmt man die Firma EnerCharge mit rund 60 Personen an den beiden Standorten Kötschach-Mauthen und Oberlienz in Osttirol.

Mit der Übernahme will man die Produkte und Lösungen von EnerCharge integrieren und Keba damit zum “Vollsortimenter im Markt der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge” machen, heißt es per Aussendung. Mit EnerCharge übernimmt der Linzer Maschinenbauer auch dessen Fachgebiet im Bereich der DC-Gleichstrom-Ladestationen zwischen 40 und 480 kW Leistung. Anwendung finden diese sowohl in der Schnellladeinfrastruktur für E-Autos als auch bei E-LWKs. Absatzmärkte befinden sich aktuell in Europa und dem Mittleren Osten.

Kaufpreis bleibt verschwiegen, EnerCharge wird zu Keba-Tochter

Organisatorisch soll die EnerCharge GmbH als neu gegründete Gesellschaft mit dem Namen Keba eMobility DC GmbH als Tochtergesellschaft der Keba Energy Automation GmbH integriert werden. Über den Kaufpreis, heißt es per Pressemeldung, wurde Stillschweigen vereinbart.

“Mit dieser Akquisition vervollständigen wir nicht nur unser KEBA eMobility Portfolio,
sondern gewinnen auch rund 60 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere
Unternehmensgruppe”, sagt Christoph Knogler, CEO der Keba Group AG.

“Offen gesagt hätten wir uns keinen besseren Käufer vorstellen können”, sagt Jens
Winkler, bisheriger Geschäftsführer der EnerCharge GmbH, über die Akquisition. “Mit der Unterstützung aus Linz werden wir unsere Schnellladetechnologie unter der Marke KEBA nun noch schneller in die internationalen Märkte bringen und technologisch konsequent weiterentwickeln.”

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