06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Vl.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | (c) Biogena / Reploid / Alimentastic
v.l.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | © Biogena / Reploid / Alimentastic

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid bleibt weiterhin voll auf Wachstumskurs. Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten über aktuelle Geschäftszahlen und Nordamerika-Expansionspläne. Nun verkündete das Unternehmen eine Beteiligung über 25,5 Prozent am Salzburger Food-Vertriebsspezialisten Alimentastic. Dabei bestehe die Option auf eine Aufstockung auf 51 Prozent in den kommenden drei Jahren. Spannend: Bereits seit März ist laut Firmenbuch die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer mit 25,5 Prozent an Alimentastic beteiligt. Somit befinden sich bereits jetzt 51 Prozent der Anteile in seiner Einflusssphäre.

Alimentastic als „Brückenbauer“ für Food-Unternehmen

Die Anteile übernahm Reploid von der Akira Management Holding von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, die nun noch 26 Prozent hält. Der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist ist bekanntlich bei mehreren heimischen Food-Startups beteiligt und baute die Marke Alimentastic in den vergangenen Jahren unter anderem auch für diese Portfolio-Unternehmen auf. Das Unternehmen versteht sich als „Brückenbauer zwischen den Herstellern von Produkten auf der einen Seite und dem Lebensmittelhandel, dem Fachhandel und dem Großhandel auf der anderen Seite“. Dabei übernehme man die komplette Wertschöpfungskette von der Produktentwicklung zur Markteinführung über Distribution und Logistik bis hin zu Marketing- und Vertriebsstrategien, heißt es in einer Aussendung.

Reploid setzt auch auf Consumer Brands

Reploid wiederum betreibt neben seinem B2B-Geschäft mit dem Aufbau von Insektenzuchtanlagen ebenfalls zwei Consumer Brands – die Hundefutter-Marke „Schnauze & Co“ und die Edelpilz-Marke „Vitus Vitality“. Für diese und weitere geplante Marken soll Alimentastic nun den Vertrieb übernehmen. Mastermind soll dabei Geschäftsführer und Eigentümer der verbleibenden 23 Prozent, Laurenz Hoffmann, bleiben. Er steht nach Führungspositionen bei Hofer, Aldi Süd und Kaufland und dem CEO-Posten der Restaurant-Kette dean&david seit 2023 an der Spitze von Alimentastic.

Er wolle nun den Wachstumskurs von Reploid marketingseitig unterstützen und die Produkte „vertriebsgerecht positionieren“, kommentiert Hoffmann. Und Reploid-CEO Pauer erklärt: „Mit unserer Beteiligung an Alimentastic erhalten wir sowohl einen stärkeren Zugang zum Einzelhandel als auch wertvolles Markt-Knowhow. Mit Laurenz Hoffmann verantwortet ein erfahrener Manager im Bereich Fast Moving Consumer Goods das gruppenweite Marketing und die Vertriebsaktivitäten von Konsumprodukten.“

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