20.01.2026
PHANTOM SHARES

Regierung verlängert virtuelle Mitarbeiterbeteiligung bis Ende 2026

Finanzausschuss verlängert Übergangsregelung für Phantom Shares bis Ende 2026. Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026. Der formale Beschluss im Nationalrat soll am Mittwoch erfolgen.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bleiben für Startups auch 2026 ein zentrales Instrument. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Phantom Shares beschlossen. Damit können bestehende virtuelle Anteile weiterhin steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Der formale Beschluss im Nationalrat soll in Kürze folgen.

Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 und ist Teil der Industriestrategie Österreich 2035. Ziel sei es, Startups mehr Planungssicherheit zu geben und Beteiligungsmodelle langfristig nutzbar zu halten, heißt es aus Regierungskreisen. Gerade junge Unternehmen seien darauf angewiesen, Mitarbeiter:innen nicht nur mit Gehalt, sondern auch mit Beteiligungsperspektiven an sich zu binden.

Engagierte Schlüsselkräfte

„Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort“, betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner . Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Unternehmenserfolg beitrage, solle auch konkret daran teilhaben können. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Instrument für wachsende Startups, die auf engagierte Schlüsselkräfte angewiesen sind.

In der Praxis setzen viele Startups zunächst auf virtuelle Beteiligungen, da diese einfacher umzusetzen sind und keine unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Änderungen erfordern. Hält ein:e Mitarbeiter:in virtuelle Anteile an einem Startup und werden diese später in echte Beteiligungen umgewandelt, bleibt dieser Schritt weiterhin steuerneutral. Es fällt keine sofortige Besteuerung an, auch wenn der Unternehmenswert gestiegen ist. Steuern werden erst fällig, wenn tatsächlich ein Erlös entsteht, etwa bei einem Exit.

Laufende Evaluierung

Parallel dazu arbeite die Bundesregierung daran, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, so Zehetner. Ziel sei es, Mitarbeiterbeteiligungen langfristig attraktiver zu machen und Österreich als Startup-Standort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten.

Bereits seit Anfang 2024 gelten steuerliche Erleichterungen für virtuelle Beteiligungen (brutkasten berichtete). Besteuert wird nicht bei der Zuteilung, sondern erst bei der tatsächlichen Verwertung, etwa im Rahmen eines Exits. Ergänzt wird das Modell durch die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, die besonders flexible Beteiligungsvarianten ermöglicht, unter anderem Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte.

Wie gut die bestehenden Regelungen in der Praxis funktionieren, soll nun eine Studie der KMU Forschung Austria evaluieren. Sie soll aufzeigen, wo die Reformen greifen und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht. Gerade für Startups und junge KMU mit begrenzten liquiden Mitteln gewinnen Beteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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