20.01.2026
PHANTOM SHARES

Regierung verlängert virtuelle Mitarbeiterbeteiligung bis Ende 2026

Finanzausschuss verlängert Übergangsregelung für Phantom Shares bis Ende 2026. Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026. Der formale Beschluss im Nationalrat soll am Mittwoch erfolgen.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bleiben für Startups auch 2026 ein zentrales Instrument. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Phantom Shares beschlossen. Damit können bestehende virtuelle Anteile weiterhin steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Der formale Beschluss im Nationalrat soll in Kürze folgen.

Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 und ist Teil der Industriestrategie Österreich 2035. Ziel sei es, Startups mehr Planungssicherheit zu geben und Beteiligungsmodelle langfristig nutzbar zu halten, heißt es aus Regierungskreisen. Gerade junge Unternehmen seien darauf angewiesen, Mitarbeiter:innen nicht nur mit Gehalt, sondern auch mit Beteiligungsperspektiven an sich zu binden.

Engagierte Schlüsselkräfte

„Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort“, betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner . Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Unternehmenserfolg beitrage, solle auch konkret daran teilhaben können. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Instrument für wachsende Startups, die auf engagierte Schlüsselkräfte angewiesen sind.

In der Praxis setzen viele Startups zunächst auf virtuelle Beteiligungen, da diese einfacher umzusetzen sind und keine unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Änderungen erfordern. Hält ein:e Mitarbeiter:in virtuelle Anteile an einem Startup und werden diese später in echte Beteiligungen umgewandelt, bleibt dieser Schritt weiterhin steuerneutral. Es fällt keine sofortige Besteuerung an, auch wenn der Unternehmenswert gestiegen ist. Steuern werden erst fällig, wenn tatsächlich ein Erlös entsteht, etwa bei einem Exit.

Laufende Evaluierung

Parallel dazu arbeite die Bundesregierung daran, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, so Zehetner. Ziel sei es, Mitarbeiterbeteiligungen langfristig attraktiver zu machen und Österreich als Startup-Standort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten.

Bereits seit Anfang 2024 gelten steuerliche Erleichterungen für virtuelle Beteiligungen (brutkasten berichtete). Besteuert wird nicht bei der Zuteilung, sondern erst bei der tatsächlichen Verwertung, etwa im Rahmen eines Exits. Ergänzt wird das Modell durch die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, die besonders flexible Beteiligungsvarianten ermöglicht, unter anderem Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte.

Wie gut die bestehenden Regelungen in der Praxis funktionieren, soll nun eine Studie der KMU Forschung Austria evaluieren. Sie soll aufzeigen, wo die Reformen greifen und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht. Gerade für Startups und junge KMU mit begrenzten liquiden Mitteln gewinnen Beteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung.

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Die Propcorn-Gründer Niki Stadler und Benjamin Buchta | (c) Propcorn
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2025 erhielt Propcorn AI – wie brutkasten berichtete – eine FFG-Förderung in Höhe von 640.000 Euro. Im April 2026 vermeldete man die Expansion nach Tirol und Vorarlberg und kann jetzt mit weiteren Neuigkeiten aufwarten.

Propcorn AI: Bestandsinvestoren ziehen mit

Das Wiener PropTech-Startup gibt offiziell den Einstieg eines neuen strategischen Investors bekannt: der Compass-Gruppe. Ergänzt wird die Finanzierungsrunde von allen bestehenden Investoren (Hanswomen Group bzw. nach Rebranding Hansmann Family Office, Weilburg Ventures, Calm/Storm, tecnet). Spezifische finanzielle Details werden derzeit nicht öffentlich kommuniziert. Wie aber brutkasten in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich um ein sechsstelliges Investment. Gemeinsames Ziel ist es, vorhandene Potenziale und Synergien zu heben und künftig in der Immobilienanalyse zu bündeln.

FFG-Förderung

Neben diesem Investment hat das Startup offiziell die Bewilligung für das zweite Jahr der FFG-Förderung (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) erhalten. Der Einstieg des neuen Investors und die Zusage der FFG kommen zeitlich zusammen mit einem wichtigen operativen Schritt. Nach der Etablierung in Wien sowie in Tirol und Vorarlberg erweitert Propcorn AI nun seine Aktivitäten auf ganz Österreich und beginnt zusätzlich mit der Expansion nach München.

Mit dem neuen Kapital plant das Startup, nicht nur den Vertrieb in den neuen Regionen zu stärken, sondern auch die Produktentwicklung voranzutreiben, um den „Anforderungen internationaler Märkte“ gerecht zu werden.

Propcorn AI-CEO: „Tor zum deutschen Markt“

„Das Investment der Compass-Gruppe sowie die Bestätigung des zweiten Förderjahres durch die FFG sind für uns ein großer Vertrauensbeweis und ein starker Impuls für unser weiteres Wachstum“, erklärt Niki Stadler, CEO von Propcorn AI. „Die Markterfahrung der Compass-Gruppe in den Bereichen Grund- und Firmenbuch wird unsere Expansion tatkräftig unterstützen. Bislang war unsere Präsenz vor allem auf Wien, Tirol und Vorarlberg konzentriert – nun ist es an der Zeit, unsere Lösungen flächendeckend in Österreich sowie in München anzubieten, das wir als Tor zum deutschen Markt betrachten.“

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