✨ AI Kontextualisierung
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bleiben für Startups auch 2026 ein zentrales Instrument. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Phantom Shares beschlossen. Damit können bestehende virtuelle Anteile weiterhin steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Der formale Beschluss im Nationalrat soll in Kürze folgen.
Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 und ist Teil der Industriestrategie Österreich 2035. Ziel sei es, Startups mehr Planungssicherheit zu geben und Beteiligungsmodelle langfristig nutzbar zu halten, heißt es aus Regierungskreisen. Gerade junge Unternehmen seien darauf angewiesen, Mitarbeiter:innen nicht nur mit Gehalt, sondern auch mit Beteiligungsperspektiven an sich zu binden.
Engagierte Schlüsselkräfte
„Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort“, betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner . Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Unternehmenserfolg beitrage, solle auch konkret daran teilhaben können. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Instrument für wachsende Startups, die auf engagierte Schlüsselkräfte angewiesen sind.
In der Praxis setzen viele Startups zunächst auf virtuelle Beteiligungen, da diese einfacher umzusetzen sind und keine unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Änderungen erfordern. Hält ein:e Mitarbeiter:in virtuelle Anteile an einem Startup und werden diese später in echte Beteiligungen umgewandelt, bleibt dieser Schritt weiterhin steuerneutral. Es fällt keine sofortige Besteuerung an, auch wenn der Unternehmenswert gestiegen ist. Steuern werden erst fällig, wenn tatsächlich ein Erlös entsteht, etwa bei einem Exit.
Laufende Evaluierung
Parallel dazu arbeite die Bundesregierung daran, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, so Zehetner. Ziel sei es, Mitarbeiterbeteiligungen langfristig attraktiver zu machen und Österreich als Startup-Standort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten.
Bereits seit Anfang 2024 gelten steuerliche Erleichterungen für virtuelle Beteiligungen (brutkasten berichtete). Besteuert wird nicht bei der Zuteilung, sondern erst bei der tatsächlichen Verwertung, etwa im Rahmen eines Exits. Ergänzt wird das Modell durch die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, die besonders flexible Beteiligungsvarianten ermöglicht, unter anderem Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte.
Wie gut die bestehenden Regelungen in der Praxis funktionieren, soll nun eine Studie der KMU Forschung Austria evaluieren. Sie soll aufzeigen, wo die Reformen greifen und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht. Gerade für Startups und junge KMU mit begrenzten liquiden Mitteln gewinnen Beteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung.





