11.05.2016

Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte

Ein Schutzaufsatz für Getränkedosen – das ist die Erfindung der 23-jährigen Thorid Schörkmayr. Bis zur Patenterteilung war es ein langer und kostenintensiver Weg, doch nun könnte ihre Idee zu einer Kooperation mit den Rolling Stones führen.
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(c) stockphoto-grafIngo: Erfindungen können über ein Patent geschützt werden

Ein Saison-Job in der Schweiz machte Thorid Schörkmayr zur Erfinderin. Dabei wollte sie als Barkeeperin einfach nur gutes Geld verdienen. Ihr fiel auf, dass Gäste ungern aus Dosen tranken und nicht selten ein Glas zu ihrem Red Bull bestellten. Und das aus gutem Grund: „Bedenkt man, wie die Dosen gelagert werden, und wie oft sie von allen möglichen Menschen angegriffen werden, dann will man nicht mehr so gerne daraus trinken“, erklärt die 23-Jährige. Es galt also einen Weg zu finden, das Trinken aus Dosen hygienischer zu machen. Schörkmayrs einfache aber praktische Idee: ein Schutzaufsatz, der einfach über die Dose gestülpt wird.

Diese Idee sollte ihr keiner wegnehmen. Direkt aus der Schweiz fuhr die gebürtige Kärntnerin nach München, wo sie einen Patentanwalt kannte. „Es war gar nicht so leicht, ihm etwas zu beschreiben, was es noch nicht gibt“, sagt Schörkmayr rückblickend. „Also bin ich ins Bastelgeschäft rein und hab aus allen möglichen Dingen einen Prototypen gebastelt.“

Patentmeldungen als langwieriger Prozess

Das alles ist zwei Jahre her, heute ist der Dosenaufsatz durch ein Patent geschützt. Bis es soweit war, war es ein langer Prozess. Zusammen mit ihrem Anwalt setzte Schörkmayr eine extrem detaillierte, achtseitige Patentschrift auf und meldete ihre Erfindung sowohl bei österreichischen als auch beim europäischen Patentamt an. Im Oktober 2014 erfolgte schließlich die Patenterteilung. „Das alles war eine sehr emotionale Sache“, erzählt die Erfinderin. „Die ganze Warterei, während das Amt prüft, ob es patentwürdig ist oder nicht, erfordert viel Geduld und starke Nerven. Immer wieder muss man etwas ausbessern oder nachreichen.“

Redaktionstipps

Tatsächlich ist eine Patentanmeldung relativ langwierig und nicht ganz unkompliziert. In der Patentschrift, muss der Erfinder sein Produkt so genau beschreiben, dass eine Fachkraft sie realisieren kann. Anschließend wird die Anmeldung formal, und die Erfindung sachlich geprüft. 18 Monate nach der Anmeldung wird die Anmeldeschrift dann veröffentlicht, ab diesem Zeitpunkt genießt der Erfinder bereits Schutz. Ist der Erteilungsbeschluss schließlich rechtskräftig, erfolgt die endgültige Patenterteilung.

Patentierter Rolling Stones Fan

Je nachdem ob man ein nationales, europäisches oder internationales Patent anmeldet, fallen Kosten zwischen 550 und 4300 Euro an – IMG_3451Anwaltskosten nicht inbegriffen. Hinzu kommt eine jährliche Gebühr, um das Patent aufrecht zu erhalten. „Es war wirklich sehr teuer, ohne finanzielle Hilfe von anderen hätte ich es nicht geschafft“, meint Schröcksmayr, die derzeit auf Investorensuche ist.

Ihre jüngste Geschäftsidee verspricht bereits Erfolg. „Es ist zwar ein Hygieneartikel, aber daraus kann man ja auch einen Gag machen“, dachte sie sich und entwarf einen Dosenaufsatz im Rolling Stones Design. Kurzentschlossen kontaktierte sie John Pasche, den Designer des berühmten „Lip and Tongue“-Logos. Der war von der Idee begeistert und schickte ein Bild des Prototypen an das Rolling-Stones-Office. Derzeit laufen Verhandlungen, ob der Aufsatz in Serie produziert und zum offiziellen Rolling Stones Fanartikel wird. „Das wäre einfach das Schönste“, sagt Schröcksmayr, ganz offensichtlich ein Fan der Band. Aber: „Ich bin für andere Kooperationen auch offen.“

Was man über Patentanmeldungen wissen sollte:

  • Patente schützen neue technische Lösungen, die auf erfinderischen Leistungen beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Ein Patent stellt eine zeitlich und territorial begrenztes Ausschließungsrecht dar.
  • Der Patentinhaber ist berechtigt, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.
  • Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf der Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr patentierbar.
  • In der Patentschrift muss die Erfindung so genau erklärt werden, dass eine Fachkraft sie “nachbauen” kann.
  • Nach mindestens 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldeschrift. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erfindung geschützt.
  • Die Maximaldauer für ein Patent beträgt 20 Jahre. Danach erlischt es automatisch.
  • Zur Aufrechterhaltung des Patents muss eine jährliche Gebühr bezahlt werden.
  • Dritte haben die Möglichkeit, das erteilte Patent anzufechten.
  • Wird das Patent verletzt, kann am Handelsgericht gegen die Verletzung geklagt werden.
  • Die Kosten für die Anmeldung betragen je nach Art des Patents zwischen 550 und 4300 Euro.
  • Es ist sinnvoll, einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen.
  • Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Spielregeln und Geschäftsmethoden sind nicht patentierbar.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Die Arbeitswelt befindet sich mitten im Wandel. Spätestens während der Covid-Pandemie mussten viele Unternehmen ihre Arbeitsmodelle überdenken. Obwohl die Mehrheit der Beschäftigten mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist, bleibt der Wunsch nach ortsunabhängigem Arbeiten nach wie vor stark ausgeprägt.

Beschäftigte verlangen flexiblere Arbeitsmodelle

Für die Arbeitnehmer:innen steht fest: Die Arbeitsmodelle in der österreichischen Unternehmenslandschaft müssen flexibler gestaltet werden. Die aktuelle Arbeitsmarktstudie von kununu zeigt: Derzeit dürfen nur 39 Prozent der Befragten im Home-Office und lediglich 11 Prozent remote arbeiten. Somit haben aktuell nur etwa die Hälfte der Beschäftigten die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten. Von diesen sind nur ein Bruchteil (6 Prozent) vollständig im Home-Office oder remote tätig. Trotz der begrenzten Verfügbarkeit von Home-Office und Remote Work scheint dies für die Befragten ein entscheidendes Anliegen im Berufsleben zu sein. 60 Prozent der Befragten halten Home-Office für sehr oder eher wichtig, während 40 Prozent Remote-Work als bedeutend erachten.

Flexibilität soll zu besserer Work-Life-Balance führen

Flexible Arbeitsmodelle sollen laut der Studie sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen zahlreiche Vorteile bieten. Die Befragten sind sich einig, dass eine erhöhte Flexibilität bei den Arbeitszeiten zu größerer Arbeitszufriedenheit führe. Diese Flexibilität soll zudem zu einer besseren Work-Life-Balance beitragen. Allgemein sind Arbeitnehmer:innen der festen Überzeugung, dass ihre Produktivität in flexiblen Arbeitsmodellen steigt.

Laut der Arbeitsmarktstudie stellen sich die Befragten eine ideale Arbeitsplatzgestaltung wie folgt vor: Der größte Wunsch der Arbeitnehmer:innen ist eine flexible Wahl des Arbeitsplatzes, je nach Bedarf. Eine durchgehende Tätigkeit im Büro oder ausschließlich im Home-Office oder remote wird von den Befragten am wenigsten als attraktiv empfunden.

Diese aktuellen Ergebnisse bringt die repräsentative kununu-Arbeitsmarktstudie 2024. Hierbei wurden 3.119 Beschäftigte in Österreich zu ihrer Jobzufriedenheit befragt. Die Studie verdeutlicht, dass der Großteil der Arbeitnehmer:innen (70 Prozent) insgesamt mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist.

Die am häufigsten geschätzten Faktoren sind: Arbeitsplatzsicherheit (75 Prozent Zufriedenheit), Arbeitsklima (73 Prozent), Arbeitszeiten (72 Prozent), Arbeitsaufgaben (71 Prozent) sowie Arbeitsflexibilität (65 Prozent). Im Gegensatz dazu sind die Bereiche, in denen die Beschäftigten am unzufriedensten sind, die Bezahlung (nur 58 Prozent Zufriedenheit), Führungskultur (53 Prozent) und Karrierechancen (48 Prozent).

Wunsch nach mehr Gehalt, Steuererleichterung und Flexibilität

Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeigen auch, dass der größte Wunsch der Beschäftigten der nach einem höheren Gehalt (53 Prozent) bleibt. An zweiter Stelle stehen steuerliche Erleichterungen (49 Prozent), gefolgt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (32 Prozent). Nina Zimmermann, CEO von kununu, zieht aus der Studie den Schluss, dass „[…]Flexibilität längst einen zentralen Wunsch der Beschäftigten darstellt. Doch viele Unternehmen halten noch an alten Strukturen fest. Jetzt braucht es den Mut, diese aufzubrechen und echte Flexibilität zu ermöglichen – im Interesse der Beschäftigten und des langfristigen Unternehmenserfolgs“.

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