20.09.2024
MINIATURISIERUNG

ParityQC und Quantum Brilliance entwickeln mobilen Quantencomputer für deutschen Großauftrag

Das Tiroler Quanten-Spin-off ParityQC, das im April ein Investment zu einer neunstelligen Bewertung bekommen hat, kooperiert mit dem deutschen Quantenunternehmen Quantum Brilliance für die Miniaturisierung eines Quantencomputers. Mit dem Ziel, einen 35-Millionen Euro Großauftrag zu ergattern.
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(c) ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser.
Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. (c) ParityQC

Quantum Brilliance, Entwickler für Quantencomputing-Produkte und -Lösungen und ParityQC, entwickeln gemeinsam einen mobilen Quantencomputer. Als Konsortium sind die beiden Unternehmen unter den drei Finalisten des Projekts “Mobiler Quantencomputer” (MQC) der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur).

Ziel des Wettbewerbs ist die Miniaturisierung von Quantencomputern, um sie im Hinblick auf Größe, Gewicht und Energieverbrauch mobil einsetzen zu können. Die Phase III des Projekts läuft insgesamt 30 Monate und wird von der Cyberagentur mit insgesamt 35 Millionen Euro gefördert.

ParityQC “der richtige Partner”

“Wir sind stolz darauf, dass wir den mobilen Quantencomputer für die Cyberagentur entwickeln dürfen. Bei diesem großartigen Projekt werden die Stärken unserer Hardware voll zum Tragen kommen – und mit ParityQC haben wir genau den richtigen Partner, um ein leistungsfähiges Produkt zu schaffen”, sagt Mark Mattingley-Scott, General Manager EMEA bei Quantum Brilliance.

Ein mobiler Quantencomputer bietet den Vorteil, hochkomplexe Simulationen in Quantengeschwindigkeit direkt vor Ort durchführen zu können, ohne Rechenzentrum und Cloud-Infrastruktur. Das ermöglicht eine sichere und zuverlässige Rechenleistung auch in entlegenen Umgebungen.

Der zu entwickelnde mobile Quantencomputer soll in erster Linie in Sicherheit und Verteidigung, aber auch in zivilen Szenarien zum Einsatz kommen. Die Technologie eignet sich beispielsweise zur Berechnung komplexer Logistik-Szenarien und als Basis für leistungsstarke Verschlüsselungstechniken für einen effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen.

Quantenarchitektur und Software

ParityQC ist zuständig für die Quantenarchitektur und Software für die NV-Center-Hardwareplattform von Quantum Brilliance. Dafür stellt das Unternehmen einen Hardware-nativen Compiler bereit, der reale Probleme in Quantengatter übersetzt, die spezifisch für die diamantbasierte Hardware von Quantum Brilliance sind.

Mit der Architektur von ParityQC lassen sich Qubits effizienter nutzen und eventuell auftretende Fehler korrigieren – das führt zu zuverlässigeren Berechnungen. Darüber hinaus verhindere dieser Aufbau, dass einzelne Qubits über größere Entfernung miteinander agieren müssen, was im Rahmen der heutigen Technologie oft nur schwer möglich sei.

ParityQC: Mobile Entwicklung

“Wir glauben, dass die Partnerschaft zwischen ParityQC und Quantum Brilliance der richtige Weg ist, um den weltweit ersten mobilen Quantencomputer zu entwickeln”, sagt ParityQC Co-CEO Wolfgang Lechner.

Auch Co-CEO Magdalena Hauser äußert sich ähnlich: “Die speziell für NV-Center entwickelte Architektur bietet Vorteile, die für die mobile Entwicklung von entscheidender Bedeutung sein werden, zum Beispiel die Fähigkeit, komplexere Algorithmen schneller und mit geringerer Fehlerquote zu bearbeiten.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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