27.10.2021

Padelzone: Wiener Schlägersport-Startup mit Exit an LeDap Group

Padelzone gab bekannt, dass es Teil der LeDap Group unter der Führung der europäischen Private-Equity-Gesellschaft Triton wird.
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Padelzone, Padel, Tennis, Squash,
(c) Padelzone - Das Padelzone-Gründer-Team wird Teil einer europäischen Padel-Gruppe.

Padelzone wurde 2020 von Dominik Beier, Herwig Straka und Conny Wilczynski gegründet und hat zum Ziel den Padelsport in Österreich durch vollautomatisierte, digitale Lösungen zu professionalisieren. Zur Erklärung: Padel wurde 1969 in Acapulco, Mexiko, erfunden. Es ist eine Schlägersportart, die Elemente von Tennis und Squash kombiniert.

Gespielt wird auf einem geschlossenen Platz, der von Glaswänden und Metallnetzen umgeben und durch ein Netz in zwei Hälften geteilt ist. Der Sport wird in der Regel als Doppel gespielt, wobei Tennisbälle mit geringerem Druck und spezielle, besaitungslose Schläger für Padel benutzt werden. Der Ball kann von jeder Wand abprallen, darf aber nur einmal den Rasen treffen, bevor er zurückgeschlagen wird. Es wird das gleiche Punktesystem wie beim Tennis verwendet.

Padelzone, Triton, Exit LeDap
(c) Padelzone/FB – Nach der Übernahme von Padelzone hofft die LeDap Group darauf, Padel olympisch zu machen.

Nun vermeldete Padelzone, dass es es Teil der LeDap Group unter der Führung der europäischen Private-Equity-Gesellschaft Triton wird. LeDap ist ein Zusammenschluss von Padelsport-Unternehmen aus Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Polen, Estland und Österreich, mit mehr als 90 Zentren und über 600 Padelplätzen in Europa.

Triton mit 18 Mrd. Euro Umsatz

Triton hat diesen Oktober eine wahre Akquisitions-Offensive gestartet und „We Are Padel“ aus Schweden, „Just Padel“ (Norwegen), „Padel Club Finland“, „Padel Tampere“ bzw. „ProPadel“ (alle Finnland) und eben Padelzone erworben. Die derzeit 49 von Triton geförderten Unternehmen verfügen über einen Gesamtumsatz von rund 18 Milliarden Euro und beschäftigen über 104.000 Mitarbeiter.

Padelzone-Gründer bleiben

Über die genaue Exit-Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Strukturell ändert sich bei Padelzone vorerst nicht viel. Die Gründer bleiben alle drei noch weiterhin im Unternehmen als „Minority Shareholder“. Auch das Management Team bleibt weiterhin dabei, wie Beier erzählt.

Er sagt: „Wir werden sicher stark von den Synergien der LeDap Group profitieren, die über Europa hinweg aktuell bereits 600 Courts betreiben. Padel ist in vielen Ländern die mit Abstand am schnellsten wachsenden Sportart für Frauen und Männer. Uns ermöglichst die Zusammenarbeit ein noch schnelleres Wachstum und natürlich auch den Best-Practice Austausch hinsichtlich Padel-Erlebnis, Digitalisierung und weitere Wertschöpfungsketten im Padel.“

Padelsport olympisch machen

Auch Per Agebäck, Manager des Verbrauchersektors von Triton und Vorstandsvorsitzender der LeDap Group sieht in der Übernahme von Padelzone eine wichtige Investition: „Wir streben danach, Marktführer in
allen Bereichen zu werden, in denen wir aktiv sind“, sagt er. „Wir sehen dieser Partnerschaft mit Freude entgegen. Gemeinsam werden wir den Padelsport in Österreich weiter etablieren. LeDaps und Padelzones ambitionierte Pläne zielen darauf ab, in Zusammenarbeit unserer Unternehmensgruppe mit der weltweiten Padel-Community, den Padelsport zu einer olympischen Disziplin zu machen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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