13.04.2021

Ozonos: Salzburger Startup bietet ersten ungefährlichen Ozonluftreiniger

Sogenannte Ozongeneratoren sind in der Entfernung von Gerüchen ausgesprochen wirksam, aber zugleich gefährlich für Menschen. Ozonos hat das Konzept weiterentwickelt.
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Optisch ist das Ozonos-Gerät relativ dezent
Optisch ist das Ozonos-Gerät relativ dezent (c) CIRVIS Consulting Inc

In der Erdatmosphäre spielt das Gas Ozon (O3) eine entscheidende Rolle in der Filterung gefährlicher UV-Strahlen der Sonne. Im bodennahen Bereich ist es hingegen wegen seiner hohen Reaktivität gefährlich für Menschen. Genau diese Reaktivität macht es aber auch zu einem hochwirksamen Luftreiniger, der nicht nur Gerüche entfernt, sondern auch desinfizierend wirkt. Genutzt wird dieses Prinzip mit sogenannten Ozongeneratoren. Das Salzburger Startup Ozonos hat das Prinzip weiterentwickelt. Sein mobiler Luftreiniger kann aufgrund einer deutlich geringeren Ozon-Konzentration ohne gesundheitliche Bedenken für Mensch und Tier eingesetzt werden.

Ozonos: Erstes Gerät seiner Art mit Haushaltsgerätezulassung

Schon ein Jahr nach der Gründung im Jahr 2017 erlangte Ozonos eine Zertifizierung vom TÜV Süd. „Als weltweit erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt damals eine Haushaltsgerätezulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das war ein Meilenstein“, erzählt Gründer Fredy Scheucher. Nun gelang selbiges auch in Übersee. Als erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt die Zertifizierung UL Listed für den nordamerikanischen Markt. „Hinter der Zertifizierung steckt viel Arbeit und beeindruckendes Know-how. Nicht ohne Grund hat es vor uns niemand geschafft, diese Zulassung zu erhalten“, kommentiert Scheucher.

Um das neue Zertifikat zu erlangen, wurde das Produkt abermals weiterentwickelt, erklärt Klaus Seelenbacher, Projektleiter beim Ozonos-Produzenten Digital Elektronik: „Um die mobilen Aircleaner an die Anforderungen von UL anzupassen, wurde das aktuelle Gerät für den amerikanischen Markt optimiert“. Es sei nun noch mobiler und variabler. Der Marktstart über einen kanadischen Distributionspartner erfolgte bereits Anfang des Jahres.

„Steine im Weg“ im Kampf gegen Corona

Zum Einsatz kommen die Geräte etwa in Privathaushalten, in der Hotellerie und Gastronomie, in Kindergärten, Schulen, Reisebussen und bei Ärzten. Beworben wird etwa auch die „Küche ohne Dunstabzug“. Zu kaufen sind sie – je nach Ausführung – ab 1100 Euro. Da die Luftreiniger nachweislich auch Viren wie Covid-19 in der Luft zerstören, versuchte das Startup, die Coronakrise entsprechend zu nutzen. Weil ein Arbeitskreis des zuständigen Ministeriums jedoch in explizit von Ozonluftreinigern abriet, beklagte Gründer Scheucher kürzlich: „Man legt uns Steine in den Weg“. Es handle sich dabei um eine unzulässige Pauschalverurteilung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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