16.09.2020

Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

Ein Jahr nach Einführung der PSD2-Richtlinie würde nur ein Fünftel ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern teilen, so die "European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC. Zudem wurden die beliebtesten Zahlungsmittel der Österreicher erhoben.
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Open-Banking
12 Prozent der Österreicher bezahlen mit ihrem Smartphone | (c) AdobeStock

Vor rund einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie. Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen. Die Intention der PSD2 Richtlinie: Durch den freien Datentausch sollen sich neue Bezahlmöglichkeiten und digitale Finanzdienstleistungen etablieren – der brutkasten berichtete.

Ernüchterndes Ergebnis für Open Banking

Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle “European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC ein ernüchterndes Ergebnis in Bezug auf die Akzeptanz der Bevölkerungen gegenüber Open Banking: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen. Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.

Neobanken und FinTechs abgeschlagen

In der Studie wurde zudem erhoben, wem die Befragten am meisten Vertrauen beim Teilen ihrer Finanzdaten schenken. Am besten schneiden laut PwC traditionelle Banken und Kartenanbieter (19 Prozent) ab. Erst danach kommen Einzelhändler (9 Prozent) und Zahlungsdienstleister (8 Prozent). Schlusslicht sind Neobanken und FinTechs, die weit abgeschlagen nur von zwei Prozent der Verbraucher Daten erhalten würden.

Am ehesten ließen sich die österreichischen Verbraucher mit Einkaufsrabatten (11 Prozent), einer automatisierten Steuererklärung (11 Prozent) oder der kostenlosen Nutzung von Bankdienstleistungen (5 Prozent) davon überzeugen, ihre Bankdaten zu teilen.

Bereitschaft in anderen Bereichen höher

In anderen Lebensbereichen sind laut PwC Konsumenten in Österreich allerdings durchaus bereit, für bestimmte Services ihre Daten zu teilen. Weit verbreitete Messenger (53 Prozent) oder Social Media-Apps (35 Prozent) werden häufig genutzt, ebenso wie Bonussysteme von Einzelhändlern (35 Prozent)

Hendrik Bremer, Partner bei Strategy& Österreich, erläutert: “Die Beispiele für erfolgreiche datenintensive Anwendungen außerhalb der Finanzwelt zeigen, welches Potential in Open Banking schlummert. Dieses muss nun über entsprechende Angebote weiter geweckt werden: Banken und FinTechs können ihren Kunden beispielsweise mit der übergreifenden Kontrolle über sämtliche Konten, Abbuchungen und Verträge die Vorteile von Open Banking aufzeigen.”

Bargeldloses Bezahlen: Bankomatkarte in Österreich am beliebtesten

Weiters geht die Studie darauf ein, welche Bezahlmöglichkeiten die Verbraucher präferieren.

Bankomatkarten steigen demnach weiter in der Beliebtheit und werden von 27 Prozent der österreichischen Befragten präferiert. 2018 lag dieser Wert noch bei 22 Prozent. Hingegen können Kreditkarten nicht von diesem Trend profitieren, ihr Anteil bei den beliebtesten Zahlungsmitteln sank von 8 Prozent (2018) auf 6 Prozent (2020).

Der Anteil der österreichischen Konsumenten, die aktuell bereits ihr Smartphone zum Bezahlen nutzen, hat sich von 11 Prozent (2018) auf 12 Prozent (2020) leicht erhöht. In Europa liegt der Anteil bei 14 Prozent.

Pandemie fördert digitale Zahlungsmethoden in Österreich

Die Studie untersuchte zudem den Einfluss der Coronakrise auf die Bezahlmethoden. Dazu heißt es: “Die COVID-19-Pandemie führt zu einem zusätzlichen Anstieg bei bargeldlosen Zahlungen” 39 Prozent der österreichischen Befragten geben an, momentan häufiger mit der Karte zu bezahlen als vor der Krise. Zusätzlich gibt die Mehrheit der Verbraucher in Österreich (54 Prozent) an, ihr geändertes Bezahlverhalten auch nach der Krise ganz oder größtenteils beibehalten zu wollen.

„Zum Jahrestag des Inkrafttretens von PSD2 wird deutlich, dass der Weg zum Open Banking in Österreich wie auch in anderen europäischen Ländern noch weit ist. Allerdings hat die COVID-19-Pandemie offensichtlich dazu beigetragen, das Zahlungsverhalten zugunsten digitaler Alternativen zu verändern – eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Open Banking-Infrastruktur”, so Bremer abschließend.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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AI Summaries

Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

  • Ein Jahr Open Banking: Mit der Einführung der PSD2-Richtlinie sollte sich in Europa der Datenaustausch zwischen Banken und Drittanbietern etablieren und eine Welt neuer Bezahlmöglichkeiten und digitaler Finanzdienstleistungen eröffnen.
  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
  • Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen.
  • Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle “European Payments”-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC hinsichtlich der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Open Banking ein ernüchterndes Ergebnis: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen.
  • Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.
  • Dabei vertrauen die österreichischen Befragten nach wie vor am meisten traditionellen Banken und Kartenanbietern, um ihnen persönliche Informationen zu überlassen (19%).

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  • Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.
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Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

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  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
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