16.09.2020

Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

Ein Jahr nach Einführung der PSD2-Richtlinie würde nur ein Fünftel ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern teilen, so die "European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC. Zudem wurden die beliebtesten Zahlungsmittel der Österreicher erhoben.
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Open-Banking
12 Prozent der Österreicher bezahlen mit ihrem Smartphone | (c) AdobeStock

Vor rund einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie. Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen. Die Intention der PSD2 Richtlinie: Durch den freien Datentausch sollen sich neue Bezahlmöglichkeiten und digitale Finanzdienstleistungen etablieren – der brutkasten berichtete.

Ernüchterndes Ergebnis für Open Banking

Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle „European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC ein ernüchterndes Ergebnis in Bezug auf die Akzeptanz der Bevölkerungen gegenüber Open Banking: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen. Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.

Neobanken und FinTechs abgeschlagen

In der Studie wurde zudem erhoben, wem die Befragten am meisten Vertrauen beim Teilen ihrer Finanzdaten schenken. Am besten schneiden laut PwC traditionelle Banken und Kartenanbieter (19 Prozent) ab. Erst danach kommen Einzelhändler (9 Prozent) und Zahlungsdienstleister (8 Prozent). Schlusslicht sind Neobanken und FinTechs, die weit abgeschlagen nur von zwei Prozent der Verbraucher Daten erhalten würden.

Am ehesten ließen sich die österreichischen Verbraucher mit Einkaufsrabatten (11 Prozent), einer automatisierten Steuererklärung (11 Prozent) oder der kostenlosen Nutzung von Bankdienstleistungen (5 Prozent) davon überzeugen, ihre Bankdaten zu teilen.

Bereitschaft in anderen Bereichen höher

In anderen Lebensbereichen sind laut PwC Konsumenten in Österreich allerdings durchaus bereit, für bestimmte Services ihre Daten zu teilen. Weit verbreitete Messenger (53 Prozent) oder Social Media-Apps (35 Prozent) werden häufig genutzt, ebenso wie Bonussysteme von Einzelhändlern (35 Prozent)

Hendrik Bremer, Partner bei Strategy& Österreich, erläutert: „Die Beispiele für erfolgreiche datenintensive Anwendungen außerhalb der Finanzwelt zeigen, welches Potential in Open Banking schlummert. Dieses muss nun über entsprechende Angebote weiter geweckt werden: Banken und FinTechs können ihren Kunden beispielsweise mit der übergreifenden Kontrolle über sämtliche Konten, Abbuchungen und Verträge die Vorteile von Open Banking aufzeigen.“

Bargeldloses Bezahlen: Bankomatkarte in Österreich am beliebtesten

Weiters geht die Studie darauf ein, welche Bezahlmöglichkeiten die Verbraucher präferieren.

Bankomatkarten steigen demnach weiter in der Beliebtheit und werden von 27 Prozent der österreichischen Befragten präferiert. 2018 lag dieser Wert noch bei 22 Prozent. Hingegen können Kreditkarten nicht von diesem Trend profitieren, ihr Anteil bei den beliebtesten Zahlungsmitteln sank von 8 Prozent (2018) auf 6 Prozent (2020).

Der Anteil der österreichischen Konsumenten, die aktuell bereits ihr Smartphone zum Bezahlen nutzen, hat sich von 11 Prozent (2018) auf 12 Prozent (2020) leicht erhöht. In Europa liegt der Anteil bei 14 Prozent.

Pandemie fördert digitale Zahlungsmethoden in Österreich

Die Studie untersuchte zudem den Einfluss der Coronakrise auf die Bezahlmethoden. Dazu heißt es: „Die COVID-19-Pandemie führt zu einem zusätzlichen Anstieg bei bargeldlosen Zahlungen“ 39 Prozent der österreichischen Befragten geben an, momentan häufiger mit der Karte zu bezahlen als vor der Krise. Zusätzlich gibt die Mehrheit der Verbraucher in Österreich (54 Prozent) an, ihr geändertes Bezahlverhalten auch nach der Krise ganz oder größtenteils beibehalten zu wollen.

„Zum Jahrestag des Inkrafttretens von PSD2 wird deutlich, dass der Weg zum Open Banking in Österreich wie auch in anderen europäischen Ländern noch weit ist. Allerdings hat die COVID-19-Pandemie offensichtlich dazu beigetragen, das Zahlungsverhalten zugunsten digitaler Alternativen zu verändern – eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Open Banking-Infrastruktur“, so Bremer abschließend.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

  • Ein Jahr Open Banking: Mit der Einführung der PSD2-Richtlinie sollte sich in Europa der Datenaustausch zwischen Banken und Drittanbietern etablieren und eine Welt neuer Bezahlmöglichkeiten und digitaler Finanzdienstleistungen eröffnen.
  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
  • Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen.
  • Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle „European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC hinsichtlich der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Open Banking ein ernüchterndes Ergebnis: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen.
  • Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.
  • Dabei vertrauen die österreichischen Befragten nach wie vor am meisten traditionellen Banken und Kartenanbietern, um ihnen persönliche Informationen zu überlassen (19%).

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