20.05.2026
FINANZIERUNG

Ohrstöpsel per Handyscan: Wiener Startup ohrheld erhält 150.000 Euro FFG-Förderung

Das Wiener Startup ohrheld entwickelt ein Verfahren, mit dem maßgefertigte Gehörstöpsel digital per Smartphone-Scan bestellt werden können. Unterstützt durch eine FFG-Förderung arbeitet das Team an Ohrstöpseln nach Maß, die per Handyscan und 3D-Druck, ohne Akustiker-Termin angefertigt werden.
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ohrheld Gründer (v.l.): Léon Can Aricioglu, Markus Hirzberger © ohrheld

Auf einer Bali-Reise sah Mitgründer Léon Aricioglu maßgefertigte Ohrstöpsel bei einem Freund und versuchte danach, selbst welche bei einem Hörakustiker zu erwerben. Dieser Prozess erwies sich jedoch als umständlich: Er verlangte einen physischen Abdruck vor Ort, einen zweiten Termin zur Abholung und bot wenig Preistransparenz. Obwohl die Qualität des Endprodukts überzeugte, entstand aus dieser Erfahrung der Impuls für eine digitale Alternative. Ziel von ohrheld ist es, individuell angepasste, wiederverwendbare Ohrstöpsel anzubieten.

Durchgängiger Digitalprozess statt Akustiker-Termin

Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit 150.000 Euro unterstützte Entwicklungsprojekt soll einen nahtlosen Ablauf vom mobilen Handyscan bis zur Fertigung im 3D-Druck etablieren. Laut Mitgründer Markus Hirzberger ermöglicht die Förderung, den Produktionsprozess technologisch so weiterzuentwickeln, dass die Preise für Maßanfertigungen auf das Niveau von Standard-Stöpseln sinken. Zukünftig will man die Ohrstöpsel nach Maß für 49,99 Euro anbieten.

Die Produktion soll bewusst in Österreich stattfinden. Zu Beginn druckte das Team die ersten Prototypen noch mit einem gebrauchten 3D-Drucker, den die Gründer kurzerhand auf Willhaben erworben haben. Nach rund 20 Iterationen und anfänglichen Komfortproblemen steht das Startup nun kurz vor dem offiziellen Launch. „Die ersten Prototypen haben direkt nach dem Einsetzen richtig weh getan, weil wir sie schlecht nachbearbeitet haben“, erinnert sich Léon.

Validierung über LinkedIn

Das Marktinteresse wurde vorab über ein Pilotprogramm auf LinkedIn getestet. Laut Aussendung zahlten rund 100 Personen innerhalb eines Monats für einen frühen Prototyp. „Dass uns innerhalb so kurzer Zeit 100 fremde Menschen Geld überwiesen haben, war für uns ein sehr starkes Signal“, sagt Markus. „Es hat bestätigt, wie unzufrieden viele mit bestehenden Ohrstöpseln sind.“

Das Feedback der Testkunden bestätigte, laut Gründern, typische Probleme herkömmlicher Produkte, wie Druckschmerzen bei Seitenschläfern oder das Herausfallen in der Nacht. Deshalb fokussiert sich ohrheld zum Start primär auf das Thema Schlaf. Langfristig planen die Unternehmer jedoch Anwendungen für Reisen, konzentriertes Arbeiten oder Konzerte, für die mittelfristig auch Produkte mit speziellen Musik- und Eventfiltern denkbar sind.

Die Köpfe hinter dem Startup

Léon Can Aricioglu studierte Wirtschaft an der WU sowie Industriedesign an der Universität für angewandte Kunst. Er war zuvor als CFO bei Interactive Paper tätig und verantwortet bei ohrheld das Produkt, die Produktion sowie das Marketing.

Markus Hirzberger, ehemaliger Judo-Leistungssportler, schloss sein Wirtschaftsinformatik-Studium an der WU Wien ab und spezialisierte sich in Data Science an der TU Wien. Vor orheld gründete er bereits die Plattformen Immoshark sowie Grizzly.jobs – brutkasten berichtete. Er leitet die Entwicklung der Scan-App und die Customer Experience.

Aktuell arbeitet das Team an der Fertigstellung der App, während sich Interessierte bereits auf einer Warteliste eintragen können

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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