27.02.2023

Österreichische Founder eröffnen NFT-Restaurant in Dubai – Eintritt nur mit Token

Popsteak nennt sich das NFT-Restaurant, das in Dubai eröffnet wird.
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Popsteak, NFT-Restaurant, Eden
(c) Bida - Eden Biniaurishvili verfolgt mit den Foundern Raphael Tsitsovits und Christoph Divis und Danell Daral eine neue Idee.

Eden Biniaurishvili ist in der heimischen Startup-Szene schon öfter aufgefallen. War es einst ein Taxiservice nur für Frauen, Corona-Lollipop-Tests, mit denen er in der Pandemie bis zu 15 Mio. Euro Umsatz gemacht hat, der Gewinn des Bootcamp-Wettbewerbs am „MIT“ in den USA oder die Kooperation mit Stefan Piëch und der RIC+-Kinder-App – Biniaurishvili scheint rastlos zu sein. Nun hat der heute 26-Jährige das nächste Projekt ins Auge gefasst: Popsteak, ein Members-Restaurant, zu dem man nur mit einem NFT Zutritt erlangt.

Popsteak: Das NFT-Restaurant

Die Idee zum Konzept „Tokenized Members Club“ kam eigentlich von Raphael Tsitsovits und Christoph Divis, die mit ihrem Unternehmen „Non Fungible Solutions GmbH“ die Probleme der realen Welt mit der Technologie aus Web 3.0 lösen wollten.

So können Mitgliedschaften, Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Sammelpässe mit der Blockchain-Technologie unverfälschbar und gleichzeitig alltagstauglich gemacht werden. Das weiß man. Durch die Nutzung ebenjener Technologie möchten die beiden Gründer bestehende Prozesse verbessern und die Vorteile nutzen, die sich aus der Verschmelzung der Offline-Welt mit der Blockchain ergeben.

Veraltete Systeme

Als Mentoren und Investoren sind die beiden „Forbes 30 under 30“-Unternehmer Danell Daral und Biniaurishvilli mit an Bord. „Sie haben uns mit vielen Menschen vernetzt, die uns schlussendlich dorthin gebracht haben wo wir gerade sind“, sagt Divis.

Dabei steht das Members Club-Restaurant im Mittelpunkt des Web3-Konzeptes, denn genau hier soll die Technologie erstmals eingesetzt werden.

„Memberships heutzutage nutzen veraltete Systeme“, erklärt Raphael Tsitsovits. „Wir wollen mit Popsteak zeigen wie ‚the future of memberships‘ aussehen kann. Durch die Blockchain werden Memberships zu einem handelbaren Asset. Wir haben lange nachgedacht, in welchem Land wir Popsteak eröffnen sollen und haben uns schlussendlich für Dubai entschieden, da hier das Konzept von geschlossenen Members Clubs verbreitet ist. Es soll jedoch nicht dabei bleiben, sondern es werden weitere Locations in Metropolen wie London oder New York eröffnet.“

Zwei verschiedene Token – einer auf 300 Stück begrenzt

Für Popsteak stehen zwei verschiedene Token zur Verfügung. „Der „normale“ kostet 3.000 Euro und ist für Personen gedacht, die (lebenslang) Member werden möchten. Mit dem Kauf des NFTs erhalten Käufer:innen das Recht, das Restaurant zu betreten.

Der auf 300 Stück limitierte Token kostet 15.000 Euro und erlaubt das Gustieren in einem „HiddenRoom“, in dem man von einem VIP-Concierge bedient wird. „Für diesen Token kann man sich nur bewerben“, erklärt Biniaurishvili. „Jegliche Bewerbung wird von einem Concierge-Service geprüft.“

Der Token bzw. NFT dient hier allerdings nicht nur als Schlüssel zu Club und Restaurant, sondern soll seinen Haltern noch weitere, auch monetäre Vorteile bringen.

Ein Jahr Token: An Popsteak mitverdienen

Denn, zusätzlich zum Eintrittsrecht ins Restaurant wird jeder NFT-Besitzer, der den Token länger als ein Jahr hält, am „Trading Volume“ des Restaurants beteiligt. „Es werden 20 Prozent der Lokalgewinne auf Token-Halter aufgeteilt“, präzisiert Biniaurishvili. Zugangs-Token für Popsteak sind ab dem 15. März auf der Website erhältlich und können mit Ethereum erworben werden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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