10.09.2019

So kann man in Österreich seine GmbH online gründen

Nach einem zweijährigen Testbetrieb ermöglichen die österreichischen Notare nun, eine GmbH online zu gründen. Auf Beratung müssen die Gründer dabei nicht verzichten, die Sicherheit wird über komplexe Verfahren gewährleistet.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer
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Wer eine GmbH gründen möchte, der muss ab Herbst 2019 nicht mehr persönlich in der Kanzlei des Notars erscheinen, kann aber trotzdem auf dessen Beratung und Expertise zurückgreifen. Das ist einer Initiative der Österreichischen Notariatskammer zu verdanken, mit der die digitale Gründung einer GmbH ermöglicht wird.

+++Event-Reihe ab 17.9.: GründerInnenberatung im Science Park Graz+++

Dem vorausgegangen ist ein Pilotprojekt, in dem das Konzept zwei Jahre lang in zwölf Kanzleien getestet wurde (der brutkasten berichtete). „Wichtig war dabei vor allem, dass die Sicherheit gewährleistet wird“, sagt Michael Umfahrer, Leiter des Fachausschusses für Unternehmensrecht der Österreichischen Notariatskammer: Nun ist die Lösung weitgehend fertig und steht kurz vor dem Echtbetrieb.

Die Vorteile der digitalen GmbH-Gründung für Gründer

Die Vorteile für die Gründer liegen dabei auf der Hand: Sie müssen nicht mehr persönlich in der Kanzlei des Notars erscheinen, sondern können die GmbH gemütlich vom Sofa aus gründen – oder auch dann, wenn sie sich selber gerade im Ausland befinden.

+++Was man bei der Unternehmensnachfolge beachten sollte+++

Zugleich können sie sich wie bei einem „Offline-Termin“ via Videokonferenz vom Notar beraten lassen. Dieser kann die Gründer auch zu Themen aufklären, die sie vielleicht nicht im Fokus haben – wie etwa Streit unter den Gesellschaftern, Insolvenz oder der plötzliche Tod eines Co-Founders. „Wir ermöglichen somit eine digitale Gesellschaftsgründung, bei der zugleich weiterhin das professionelle Briefing des Notars gewährleistet wird“, sagt Umfahrer.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Dokumente digital vorhanden sind (mehr dazu weiter unten). Preislich sollen sich die Kosten für eine digitale GmbH-Gründung nicht von einer „analogen“ Gründung unterscheiden.

Der Ablauf der digitalen GmbH-Gründung

Beim digitalen Gründungsprozess spielt Sicherheit eine zentrale Rolle, die Klienten müssen zuerst einen entsprechenden Identifizierungsprozess durchlaufen. Dies geschieht, indem sie per Email eine Einladung bekommen, sich per Videoident-Verfahren zu registrieren und ihre Identität über einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

+++Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen+++

Der Notar erhält die entsprechenden Identifikationsdaten anschließend in einem elektronischen Datenraum, der eigens für die jeweilige GmbH-Gründung angelegt wird. Hinter diesem Prozess steht das Unternehmen A-Trust, welches dem Gründer – falls noch nicht vorhanden – in diesem Zuge auch gleich eine Handysignatur anlegt. Diese wird für den weiteren digitalen Gründungsprozess benötigt. Im Hintergrund wiederum überprüft der Notar die Identität der Gründer über diverse Datenbanken, um Betrug und Geldwäsche zu verhindern.

Die anschließenden Gespräche zwischen Gründer und Notar finden via Videokonferenz im besagten digitalen Datenraum statt. Hier klärt der Notar über verschiedene Themen auf, und die Gründer können Fragen stellen. Auch bei der Verlesung des Notariatsakts weist der Notar nochmals auf etwaige Ungereimtheiten hin.

Die Gründer signieren den Gründungsvertrag schließlich via Handysignatur. Der Notar wiederum leistet die amtliche Signatur mit einer speziellen Karte, die er in ein eigenes Kartenlesegerät steckt.

Elektronischer Kontakt zu Behörden

Das Ergebnis der digitalen Gründung ist eine „genuin elektronische Urkunde“, wie Umfahrer erläutert. Sie ist also in ihrer ursprünglichen Form digital vorhanden, was den Kontakt mit Behörden deutlich erleichtert, da diverse archaische Zwischenschritte – ausdrucken und einscannen – entfallen.

+++Was passiert, wenn der Co-Founder stirbt?+++

Dieser Vorteil zeigt sich bereits bei der Gründung selbst: Die signierten Dokumente werden digital an das Firmenbuchgericht übermittelt, so dass die Eintragung ins Firmenbuch erfolgen kann.

Übereilungsschutz und Rechtssicherheit

Wichtig ist bei der Beratung durch den Notar auch der sogenannte „Übereilungsschutz“ – also die Sicherstellung, dass niemand vorschnell einen Vertrag unterschreibt, durch den für ihn grobe Nachteile entstehen. Dies erfolgt über die Beratung im Videogespräch. „Hier reichen oft drei bis vier Fragen, die der Notar gezielt stellt“, sagt Umfahrer: Würde diese Aufklärung jedoch nicht geleistet, so könnte für einzelne Parteien rasch ein großer finanzieller Nachteil entstehen.

Außerdem kann – ergänzend zu den zuvor angeführten Sicherheitsvorkehrungen – der Notar das Gespräch abbrechen, wenn ihm eine Ungereimtheit auffällt. So ist zum Beispiel auch vorgesehen, dass während des Gesprächs und während der Identifikation die Internetverbindung der Parteien nicht abbrechen darf.

Der One-Stop-Shop für die GmbH-Gründung

Für die Zukunft ist geplant, die digitale GmbH-Gründung über die Notare als One-Stop-Shop zu etablieren. Denn die Österreichische Notariatskammer hat eine Kooperation mit dem Digitalisierungsministerium, über welche man auch die Features des Unternehmensserviceportals anbieten kann. So soll es zum Beispiel möglich sein, im Zuge der eigentlichen Gründung auch gleich Dinge wie die Beantragung einer UID, die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Anmeldung eines Gewerbes zu erledigen.

+++Checklist: 10 Fragen auf dem Weg zur GmbH-Gründung+++

Summa summarum sieht Umfahrer viel Potenzial für die digitale GmbH-Gründung. Denn zwar würden heute noch viele Menschen Dokumente auf Papier mit einem gewissen Sicherheitsgefühl verbinden – die Zukunft ist aber, wie auch in so vielen anderen Lebensbereichen, elektronisch. „Und die Notare gehen hier mit der Zeit“, sagt Umfahrer, „um vor allem bei jüngeren Klienten dem Bedürfnis nach einem modernen Gründungsprozess nachzukommen.“


Tipp: Am 17. September startet eine vierteilige Event-Reihe der Steiermärkischen Notariatskammer im Science Park Graz. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth gibt in der GründerInnenberatung nützliche und wertvolle Tipps, was man bei einer Unternehmensgründung wissen und beachten sollte. ⇒ Details zur Veranstaltungsreihe


Video: Freiheit vs. Sicherheit – Diskussion beim Europäischen Forum Alpbach


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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