16.07.2018

FinTech Loanboox kooperiert mit Gemeindeportal kommunalnet.at

Startup-Portrait. Die Geld- und Kapitalmarktplattform Loanboox hat sich der Digitalisierung der Finanzierung verschrieben. Dazu hat das FinTech eine Online-Plattform entwickelt, auf der öffentlich-rechtliche Kreditnehmer, wie etwa Gemeinden, Kreditanfragen stellen können. Seit Mai ist das Unternehmen in Kooperation mit dem Gemeinde-Informationsportal kommunalnet.at auch in Österreich aktiv.
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Loanboox
(c) ra2 studio - Schweizer FinTech Loanboox nun auch in Österreich aktiv.

Das Schweizer FinTech-Unternehmen möchte mit dem Einstieg in den österreichischen Markt den rund 2100 österreichischen Gemeinden über ihre Plattform einen direkten Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen und damit die Kommunalfinanzierung vereinfachen. „Auf dieser können öffentlich-rechtliche Kreditnehmer, wie zum Beispiel Gemeinden, mit nur wenigen Klicks Kreditanfragen stellen. Institutionelle Kapitalgeber und Banken sehen die Anfrage und können dann direkt auf der Plattform ein Angebot abgeben. Im Gegensatz zum konventionellen Verfahren ist die Finanzierung und Investition über Loanboox einfacher, transparenter, günstiger und sicherer“, erzählt Christian Klumpe, Länderchef für Österreich, dem Brutkasten.

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Idee zu Loanboox am Strand

Für die Nutzung der Plattform entstehen den Usern keine Kosten. Einnahmen macht das FinTech erst, wenn eine Finanzierung abgeschlossen wird. „Dann erhält Loanboox von dem Kreditnehmer eineinhalb Basispunkte pro Laufzeit auf das durchschnittlich offene Kreditvolumen. Für Kapitalgeber sind die Transaktionen komplett kostenfrei“, so Klumpe. Die Idee zu Loanboox kam Gründer Stefan Mühlemann just im Urlaub, als er am Strand ein Buch las. Die allgemeine Entwicklung der Digitalisierung okkupierte seine Gedanken: „Einzahlungen, Shopping und sogar die Partnersuche, alles wird heute online erledigt. Wieso bloß werden große Kredite immer noch wie vor 50 Jahren aufgenommen? Das war der zündende Gedankengang, der schließlich 2016 in der Schweiz zu Loanboox führte“, so die Gründungs-Anekdote.

Um die Bekanntheit zu steigern, möchte man redaktionellen Content in entsprechenden Fachzeitschriften und Medien platzieren. Zudem bereitet das Unternehmen Inhalte zielgruppengerecht auf. „Auch die Präsenz auf relevanten Veranstaltungen spielt eine wichtige Rolle. Je nach Event beteiligen wir uns als Aussteller, Referent, nehmen an Podiumsdiskussionen oder Pitches teil. Daneben veranstalten wir auch eigene exklusive Workshops, Seminare und Webinare für unsere Key Accounts“ sagt Klumpe.

50% Marktanteil als Ziel

Die nächsten Ziele drehen sich darum den Ausbau des österreichischen Marktes zu forcieren und in weitere Länder zu expandieren. Loanboox, das 2017 seine Series A Finanzierungsrunde abgeschlossen hat, möchte in fünf Jahren in allen europäischen Key-Märkten vertreten sein. Aktuell steht der Markteintritt in Frankreich kurz bevor. „In jedem Markt, wo Loanboox aktiv ist, soll innerhalb dieser Zeit mehr als 50 % Marktanteil erreicht werden“, so Klumpe. In dieser Hinsicht ist bemerkenswert, dass die Plattform anfangs primär dafür konzipiert war, Versicherungen und Pensionskassen als Kapitalgeber anzuziehen. „Doch relativ schnell nach dem Start von Loanboox sind auch Banken aktiv auf uns zugekommen. Diese machen heute einen Großteil unserer Kunden auf Kapitalgeberseite aus“, so Klumpe. Aktuell nutzen über 1000 Kreditnehmer und Kapitalgeber die Plattform.

Über kommunalnet.at

Auf der Kommunikationsplattform, die es seit 2004 gibt und unter anderem dem österreichischen Gemeindebund gehört, sind rund 95 Prozent der Gemeinden als Mitglied registriert. Hinter der Plattform stehen der Österreichische Gemeindebund, seine Landesverbände und die Kommunalkredit Austria.


⇒ Zur Homepage der FinTech-Plattform

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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