08.07.2021

Ökosteuerreform: Blümel kündigt CO2-Bepreisung ab 2022 an

Der Finanzminister ging in einer Fragestunde im Nationalrat aber noch kaum auf Details zur geplanten Ökosteuerreform ein.
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Finanzminister Gernot Blümel sprach bei einer Fragestunde im Nationalrat zur geplanten Ökosteuerreform
Finanzminister Gernot Blümel sprach bei einer Fragestunde im Nationalrat zur geplanten Ökosteuerreform | © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

In Sachen Klimaschutz-Politik ist sie nicht nur in Österreich einer der größten Streitpunkte der vergangenen Jahre: Eine mögliche CO2-Steuer. Das Wort nahm Finanzminister Gernot Blümel bei einer Fragestunde heute im Nationalrat auch nicht in den Mund. Klar ist trotzdem: Die Regierung will das Thema nun endgültig angehen und im ersten Quartal kommenden Jahres im Rahmen einer „Ökosteuerreform“ umsetzen, bei der unter anderem ebenfalls die NoVA (Normverbrauchsabgabe beim Neufahrzeug-Kauf) weiter erhöht werden soll.

Schrittweise Umsetzung der CO2-Bepreisung

„CO2 wird ab 2022 einen Preis bekommen“, sagt Blümel. Nach welchem Modus die von den meisten Experten empfohlene CO2-Bepreisung genau funktionieren werde, sagte er aber noch nicht. Jedenfalls werde eine schrittweise Umsetzung erfolgen. „Das wird sukzessive ansteigen“, so Blümel. Damit wolle man nachhaltige Lenkungseffekte erzielen und Schritte wie den weiteren Austausch von Ölkesselheizungen forcieren.

Die CO2-Bepreisung ist nur ein Teilaspekt der geplanten „Ökosteuerreform“, in der sich auch mehrere Maßnahmen ohne ökologischem Lenkungseffekt finden werden. Der Minister verspricht ein Paket, „das sich sehen lassen kann“. Damit sollen trotz eines Festhaltens am Schuldenabbau nach der Krise gleichzeitig Unternehmen und Arbeitnehmer entlastet werden. Auf die Frage wie das gleichzeitig möglich sei antwortet Blümel: „Über eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik“.

„Ökosteuerreform“: Auch KÖSt- und Einkommenssteuer-Senkung geplant

Unternehmen will man im Rahmen der Reform mit der bereits im Regierungsprogramm angekündigten Senkung der Körperschaftssteuer entlasten. Bei der Besteuerung von Arbeitnehmern wolle man an den untersten drei Stufen drehen, meint der Minister. Der Eingangssteuersatz ist bereits von 25 auf 20 Prozent gesenkt worden. Das habe den betroffenen insgesamt 1,6 Milliarden Euro gebracht, sagt Blümel. Diesen Weg wolle man weitergehen. Im Konkreten dürfte man sich dabei wohl an das Regierungsprogramm halten: Dort ist die Reduktion der zweiten und dritten Steuertarife von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent vorgesehen.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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