23.11.2021

Facebook-DSGVO-Verfahren: Noyb zeigt irische Behörde bei WKStA an

Die NGO Noyb von Max Schrems wirft der irischen Datenschutzkommission (DPC) rechtswidriges Vorgehen vor, nachdem diese die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung verlangt hat und es zu einem Verfahrensausschluss kam.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Seit 2018 ermittelt die irische Datenschutzkommission (DPC) in Sachen DSGVO gegen Facebook, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems – später mit der NGO Noyb – eine entsprechende Beschwerde eingebracht hat. Nun nahm das Verfahren eine neue Wendung. Denn Noyb wurde von der Behörde davon ausgeschlossen, nachdem die NGO sich weigerte, eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) zu unterzeichnen. Die NGO sieht darin ein rechtswidriges Verhalten der irischen Behörde und meldete den Vorfall ihrerseits der in erster Instanz zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden. Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den zu Mund halten“, kommentiert Max Schrems in einem Blog-Beitrag, wo auch der gesamte Schriftverkehr zwischen DPC und Noyb zur NDA nachzulesen ist. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass Dokumente in einem öffentlichen Verfahren mit Millionen Betroffenen vertraulich behandelt werden müssen. Im Gegenteil: Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch handle es sich allein bei der Forderung um eine strafbare Handlung seitens der DPC. Sogar als Noyb-Mitarbeiter:innen der Forderung nachzukommen wäre möglicherweise strafbar, erklärt man bei der NGO.

Noyb: Facebook unter Beschuss anderer Datenschutzbehörden

Sowohl die Behörde als auch Facebook könnten aber stark davon profitieren, wenn die Verfahrensinhalte nicht öffentlich zugänglich sind, meint man bei Noyb. Denn andere europäische Datenschutzbehörden haben bereits in der Vergangenheit andere Positionen vertreten und könnten – mit entsprechender Grundlage – einen aktuellen Entscheidungsentwurf der DPC, der Facebooks Umgang mit der DSGVO als rechtmäßig beurteilt, kippen. Das sei angesichts 2019 veröffentlichter Leitlinien sogar sehr wahrscheinlich und wäre für Facebook ein „juristisches Desaster“ meint man bei Noyb.

„Wenn die anderen Behörden den Entwurf der Iren umdrehen, würde das wahrscheinlich bedeuten, dass große Teile der Datennutzung von Facebook in Europa für illegal erklärt würden“ erklärt Schrems. „Das würde nicht nur zu hohe Strafen führen, sondern es drohen auch Schadensersatzklagen von Millionen von Nutzern. Facebook hat ein großes Interesse daran, die Details dieses Verfahrens geheim zu halten. Facebook profitiert damit direkt von dem rechtswidrigen Vorgehen der Behörde“. Die Anzeige bei der WKStA sorgt jedenfalls bereits jetzt für internationales Medienecho. Das US-Magazin TechCrunch vermutet: „Facebook’s problems with European privacy law could be about to get a whole lot worse“.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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