23.11.2021

Facebook-DSGVO-Verfahren: Noyb zeigt irische Behörde bei WKStA an

Die NGO Noyb von Max Schrems wirft der irischen Datenschutzkommission (DPC) rechtswidriges Vorgehen vor, nachdem diese die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung verlangt hat und es zu einem Verfahrensausschluss kam.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Seit 2018 ermittelt die irische Datenschutzkommission (DPC) in Sachen DSGVO gegen Facebook, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems – später mit der NGO Noyb – eine entsprechende Beschwerde eingebracht hat. Nun nahm das Verfahren eine neue Wendung. Denn Noyb wurde von der Behörde davon ausgeschlossen, nachdem die NGO sich weigerte, eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) zu unterzeichnen. Die NGO sieht darin ein rechtswidriges Verhalten der irischen Behörde und meldete den Vorfall ihrerseits der in erster Instanz zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden. Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den zu Mund halten“, kommentiert Max Schrems in einem Blog-Beitrag, wo auch der gesamte Schriftverkehr zwischen DPC und Noyb zur NDA nachzulesen ist. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass Dokumente in einem öffentlichen Verfahren mit Millionen Betroffenen vertraulich behandelt werden müssen. Im Gegenteil: Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch handle es sich allein bei der Forderung um eine strafbare Handlung seitens der DPC. Sogar als Noyb-Mitarbeiter:innen der Forderung nachzukommen wäre möglicherweise strafbar, erklärt man bei der NGO.

Noyb: Facebook unter Beschuss anderer Datenschutzbehörden

Sowohl die Behörde als auch Facebook könnten aber stark davon profitieren, wenn die Verfahrensinhalte nicht öffentlich zugänglich sind, meint man bei Noyb. Denn andere europäische Datenschutzbehörden haben bereits in der Vergangenheit andere Positionen vertreten und könnten – mit entsprechender Grundlage – einen aktuellen Entscheidungsentwurf der DPC, der Facebooks Umgang mit der DSGVO als rechtmäßig beurteilt, kippen. Das sei angesichts 2019 veröffentlichter Leitlinien sogar sehr wahrscheinlich und wäre für Facebook ein „juristisches Desaster“ meint man bei Noyb.

„Wenn die anderen Behörden den Entwurf der Iren umdrehen, würde das wahrscheinlich bedeuten, dass große Teile der Datennutzung von Facebook in Europa für illegal erklärt würden“ erklärt Schrems. „Das würde nicht nur zu hohe Strafen führen, sondern es drohen auch Schadensersatzklagen von Millionen von Nutzern. Facebook hat ein großes Interesse daran, die Details dieses Verfahrens geheim zu halten. Facebook profitiert damit direkt von dem rechtswidrigen Vorgehen der Behörde“. Die Anzeige bei der WKStA sorgt jedenfalls bereits jetzt für internationales Medienecho. Das US-Magazin TechCrunch vermutet: „Facebook’s problems with European privacy law could be about to get a whole lot worse“.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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