21.11.2023

notarity führt ID Austria ein – Notariatskammer warnt in E-Mail vor Nutzung

Das Wiener Startup notarity bietet nun das neue staatliche Identifikationsverfahren ID Austria an. Bei einem Pressetermin dazu ging CEO Jakobus Schuster abermals auf den Konflikt mit der Notariatskammer (ÖNK) ein.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Ein Unternehmen komplett online in weniger als zehn Minuten gründen – das ist das aktuelle Produktversprechen des Wiener Startups notarity, über dessen Lösung Notartermine online erledigt werden können. Bei einer GmbH-Gründung könne es dann doch etwas länger dauern, weil der Gesellschaftsvertrag von der Notarin bzw. dem Notar verlesen werden muss, räumt Jakobus Schuster, Co-Founder und CEO des Startups ein.

ID Austria bei notarity als neue Alternative zur Videoidentifikation

Zuletzt wurde der Prozess der Identifikation noch einmal beschleunigt. Bislang war ein etwa zehnminütiges Videoidentifikationsverfahren für Online-Notartermine notwendig. Nun bietet notarity zusätzlich auch die Identifikation über das neue staatliche System ID Austria an. Damit betreibt das Startup eine von aktuell 63 Anwendungen in Österreich, die in der Pilotphase dabei sind. „Es ist ein zweistufiges Identifikationsverfahren. Die erste Stufe ist technisch, wo wir jetzt die neue Möglichkeit haben. Die zweite Stufe passiert durch den/die Notar:in im Termin, so, wie es das Gesetz vorsieht“, so Schuster.

„Kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran“

Mit der ID Austria, die unter der Ägide des Finanzministeriums vom Bundesrechenzentrum (BRZ) umgesetzt wurde, folgt Österreich einer EU-Verordnung (eIDAS-VO). „Das neue System kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran, als die bisherige Handy-Signatur. Neben dem Namen sind weitere Daten wie das Geburtsdatum, das offizielles Pass-Foto, wie im Reisepass oder Personalausweis, die E-Card, die Meldeadresse und Angaben, welche Gesellschaften ich vertreten darf, digital hinterlegt“, erklärt der notarity-CEO.

Letztlich bestätigt wird die Identität biometrisch – also über Face-ID oder Fingerabdruck – via der App „Digitales Amt“. Im Online-Notariatstermin bedeutet das: Wenn es zur Unterschrift kommt, bekommt der/die Nutzer:in eine Push-Benachrichtigung und kann mittles biometrischer Erkennung den Vorgang abschließen.

E-Mail an Notariate – „Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen“

„Es geht noch wesentlich schneller und bequemer, als über das Videoidentifikationsverfahren. Die User Experience ist deutlich besser“, ist Jakobus Schuster überzeugt. Bei der Notariatskammer (ÖNK) sieht man das neue staatliche Verfahren kritisch. Zuletzt erging laut dem notarity-Gründer eine warnende Mail an alle Notar:innen, dass dieses nicht zulässig sei, weil „kein Lichtbild involviert sei“. Für Schuster ist das nicht nachvollziehbar: „Es ist ja ein Foto in der ID Austria hinterlegt. Ich denke, die Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen.“

Auch Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky habe bereits einen Notar-Termin mit der ID Austria abgewickelt. Die IT-Tochter der Notariatskammer, die ebenfalls eine Plattform für Online-Notariatstermine betreibt, habe die Implementierung dagegen „wohl verschlafen“, schätzt der Gründer.

Weitere Statements zum Streit zwischen notarity und der ÖNK

Schuster spricht damit auch indirekt auf den laufenden (Rechts-)Streit zwischen ÖNK und notarity an. Die Kammer hatte im Oktober in mehreren Punkten geklagt. Inzwischen hat das Startup ein Rechtsgutachten zu seinen Gunsten vorgelegt und dieses kommentiert, wie brutkasten berichtete. Im Februar soll die erste Verhandlung stattfinden.

Der Gründer gibt sich weiterhin optimistisch. „Sie haben auch keine einstweilige Verfügung veranlasst, die uns zur Pause gezwungen hätte. Das spricht für uns dafür, dass sie sich in ihren Punkten nicht ganz sicher sind, denn das könnte später zu hohen Schadenersatzforderungen führen“, merkt Schuster an.

Nur ein Partner-Notar nach Klage abgesprungen

Bei der reinen Nutzung des Tools für Online-Notartermine habe man weiterhin rund ein Viertel der heimischen Notar:innen als Kund:innen. Davon ausgehend, dass mehr als die Hälfte der Notar:innen noch gar keine Online-Termine anbiete, liege der Marktanteil sogar bei mehr als 50 Prozent. Im deutlich kleineren Bereich der Vermittlung von notariellen Dienstleistungen sei nach der Klage ein Partner-Notar abgesprungen. „Wir haben in der Zwischenzeit bereits bestimmte Prozesse angepasst, um für unsere Partner:innen überhaupt keine Zweifel offen zu lassen“, sagt der Gründer, betont aber, dass dies aus seiner Sicht rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.

notarity-Gründer: „Haben auch einen Plan B, C und D“

Selbst sollte sich die ÖNK vor Gericht durchsetzen, bleibt Schuster übrigens insgesamt optimistisch. Die Expansion nach Deutschland ist bereits in Gange, wie brutkasten berichtete. „Ich glaube nicht, dass Österreich der Riesen-Wachstumscase ist, wir wollen von Österreich unabhängig werden“, sagt der notarity-Gründer. „Wir sind natürlich emotional an unsere Heimat gebunden. Es wäre schade, wenn es hier nicht klappt. Aber wir haben auch einen Plan B, C und D“.

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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