21.11.2023

notarity führt ID Austria ein – Notariatskammer warnt in E-Mail vor Nutzung

Das Wiener Startup notarity bietet nun das neue staatliche Identifikationsverfahren ID Austria an. Bei einem Pressetermin dazu ging CEO Jakobus Schuster abermals auf den Konflikt mit der Notariatskammer (ÖNK) ein.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Ein Unternehmen komplett online in weniger als zehn Minuten gründen – das ist das aktuelle Produktversprechen des Wiener Startups notarity, über dessen Lösung Notartermine online erledigt werden können. Bei einer GmbH-Gründung könne es dann doch etwas länger dauern, weil der Gesellschaftsvertrag von der Notarin bzw. dem Notar verlesen werden muss, räumt Jakobus Schuster, Co-Founder und CEO des Startups ein.

ID Austria bei notarity als neue Alternative zur Videoidentifikation

Zuletzt wurde der Prozess der Identifikation noch einmal beschleunigt. Bislang war ein etwa zehnminütiges Videoidentifikationsverfahren für Online-Notartermine notwendig. Nun bietet notarity zusätzlich auch die Identifikation über das neue staatliche System ID Austria an. Damit betreibt das Startup eine von aktuell 63 Anwendungen in Österreich, die in der Pilotphase dabei sind. “Es ist ein zweistufiges Identifikationsverfahren. Die erste Stufe ist technisch, wo wir jetzt die neue Möglichkeit haben. Die zweite Stufe passiert durch den/die Notar:in im Termin, so, wie es das Gesetz vorsieht”, so Schuster.

“Kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran”

Mit der ID Austria, die unter der Ägide des Finanzministeriums vom Bundesrechenzentrum (BRZ) umgesetzt wurde, folgt Österreich einer EU-Verordnung (eIDAS-VO). “Das neue System kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran, als die bisherige Handy-Signatur. Neben dem Namen sind weitere Daten wie das Geburtsdatum, das offizielles Pass-Foto, wie im Reisepass oder Personalausweis, die E-Card, die Meldeadresse und Angaben, welche Gesellschaften ich vertreten darf, digital hinterlegt”, erklärt der notarity-CEO.

Letztlich bestätigt wird die Identität biometrisch – also über Face-ID oder Fingerabdruck – via der App “Digitales Amt”. Im Online-Notariatstermin bedeutet das: Wenn es zur Unterschrift kommt, bekommt der/die Nutzer:in eine Push-Benachrichtigung und kann mittles biometrischer Erkennung den Vorgang abschließen.

E-Mail an Notariate – “Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen”

“Es geht noch wesentlich schneller und bequemer, als über das Videoidentifikationsverfahren. Die User Experience ist deutlich besser”, ist Jakobus Schuster überzeugt. Bei der Notariatskammer (ÖNK) sieht man das neue staatliche Verfahren kritisch. Zuletzt erging laut dem notarity-Gründer eine warnende Mail an alle Notar:innen, dass dieses nicht zulässig sei, weil “kein Lichtbild involviert sei”. Für Schuster ist das nicht nachvollziehbar: “Es ist ja ein Foto in der ID Austria hinterlegt. Ich denke, die Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen.”

Auch Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky habe bereits einen Notar-Termin mit der ID Austria abgewickelt. Die IT-Tochter der Notariatskammer, die ebenfalls eine Plattform für Online-Notariatstermine betreibt, habe die Implementierung dagegen “wohl verschlafen”, schätzt der Gründer.

Weitere Statements zum Streit zwischen notarity und der ÖNK

Schuster spricht damit auch indirekt auf den laufenden (Rechts-)Streit zwischen ÖNK und notarity an. Die Kammer hatte im Oktober in mehreren Punkten geklagt. Inzwischen hat das Startup ein Rechtsgutachten zu seinen Gunsten vorgelegt und dieses kommentiert, wie brutkasten berichtete. Im Februar soll die erste Verhandlung stattfinden.

Der Gründer gibt sich weiterhin optimistisch. “Sie haben auch keine einstweilige Verfügung veranlasst, die uns zur Pause gezwungen hätte. Das spricht für uns dafür, dass sie sich in ihren Punkten nicht ganz sicher sind, denn das könnte später zu hohen Schadenersatzforderungen führen”, merkt Schuster an.

Nur ein Partner-Notar nach Klage abgesprungen

Bei der reinen Nutzung des Tools für Online-Notartermine habe man weiterhin rund ein Viertel der heimischen Notar:innen als Kund:innen. Davon ausgehend, dass mehr als die Hälfte der Notar:innen noch gar keine Online-Termine anbiete, liege der Marktanteil sogar bei mehr als 50 Prozent. Im deutlich kleineren Bereich der Vermittlung von notariellen Dienstleistungen sei nach der Klage ein Partner-Notar abgesprungen. “Wir haben in der Zwischenzeit bereits bestimmte Prozesse angepasst, um für unsere Partner:innen überhaupt keine Zweifel offen zu lassen”, sagt der Gründer, betont aber, dass dies aus seiner Sicht rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.

notarity-Gründer: “Haben auch einen Plan B, C und D”

Selbst sollte sich die ÖNK vor Gericht durchsetzen, bleibt Schuster übrigens insgesamt optimistisch. Die Expansion nach Deutschland ist bereits in Gange, wie brutkasten berichtete. “Ich glaube nicht, dass Österreich der Riesen-Wachstumscase ist, wir wollen von Österreich unabhängig werden”, sagt der notarity-Gründer. “Wir sind natürlich emotional an unsere Heimat gebunden. Es wäre schade, wenn es hier nicht klappt. Aber wir haben auch einen Plan B, C und D”.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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