21.11.2023

notarity führt ID Austria ein – Notariatskammer warnt in E-Mail vor Nutzung

Das Wiener Startup notarity bietet nun das neue staatliche Identifikationsverfahren ID Austria an. Bei einem Pressetermin dazu ging CEO Jakobus Schuster abermals auf den Konflikt mit der Notariatskammer (ÖNK) ein.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Ein Unternehmen komplett online in weniger als zehn Minuten gründen – das ist das aktuelle Produktversprechen des Wiener Startups notarity, über dessen Lösung Notartermine online erledigt werden können. Bei einer GmbH-Gründung könne es dann doch etwas länger dauern, weil der Gesellschaftsvertrag von der Notarin bzw. dem Notar verlesen werden muss, räumt Jakobus Schuster, Co-Founder und CEO des Startups ein.

ID Austria bei notarity als neue Alternative zur Videoidentifikation

Zuletzt wurde der Prozess der Identifikation noch einmal beschleunigt. Bislang war ein etwa zehnminütiges Videoidentifikationsverfahren für Online-Notartermine notwendig. Nun bietet notarity zusätzlich auch die Identifikation über das neue staatliche System ID Austria an. Damit betreibt das Startup eine von aktuell 63 Anwendungen in Österreich, die in der Pilotphase dabei sind. „Es ist ein zweistufiges Identifikationsverfahren. Die erste Stufe ist technisch, wo wir jetzt die neue Möglichkeit haben. Die zweite Stufe passiert durch den/die Notar:in im Termin, so, wie es das Gesetz vorsieht“, so Schuster.

„Kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran“

Mit der ID Austria, die unter der Ägide des Finanzministeriums vom Bundesrechenzentrum (BRZ) umgesetzt wurde, folgt Österreich einer EU-Verordnung (eIDAS-VO). „Das neue System kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran, als die bisherige Handy-Signatur. Neben dem Namen sind weitere Daten wie das Geburtsdatum, das offizielles Pass-Foto, wie im Reisepass oder Personalausweis, die E-Card, die Meldeadresse und Angaben, welche Gesellschaften ich vertreten darf, digital hinterlegt“, erklärt der notarity-CEO.

Letztlich bestätigt wird die Identität biometrisch – also über Face-ID oder Fingerabdruck – via der App „Digitales Amt“. Im Online-Notariatstermin bedeutet das: Wenn es zur Unterschrift kommt, bekommt der/die Nutzer:in eine Push-Benachrichtigung und kann mittles biometrischer Erkennung den Vorgang abschließen.

E-Mail an Notariate – „Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen“

„Es geht noch wesentlich schneller und bequemer, als über das Videoidentifikationsverfahren. Die User Experience ist deutlich besser“, ist Jakobus Schuster überzeugt. Bei der Notariatskammer (ÖNK) sieht man das neue staatliche Verfahren kritisch. Zuletzt erging laut dem notarity-Gründer eine warnende Mail an alle Notar:innen, dass dieses nicht zulässig sei, weil „kein Lichtbild involviert sei“. Für Schuster ist das nicht nachvollziehbar: „Es ist ja ein Foto in der ID Austria hinterlegt. Ich denke, die Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen.“

Auch Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky habe bereits einen Notar-Termin mit der ID Austria abgewickelt. Die IT-Tochter der Notariatskammer, die ebenfalls eine Plattform für Online-Notariatstermine betreibt, habe die Implementierung dagegen „wohl verschlafen“, schätzt der Gründer.

Weitere Statements zum Streit zwischen notarity und der ÖNK

Schuster spricht damit auch indirekt auf den laufenden (Rechts-)Streit zwischen ÖNK und notarity an. Die Kammer hatte im Oktober in mehreren Punkten geklagt. Inzwischen hat das Startup ein Rechtsgutachten zu seinen Gunsten vorgelegt und dieses kommentiert, wie brutkasten berichtete. Im Februar soll die erste Verhandlung stattfinden.

Der Gründer gibt sich weiterhin optimistisch. „Sie haben auch keine einstweilige Verfügung veranlasst, die uns zur Pause gezwungen hätte. Das spricht für uns dafür, dass sie sich in ihren Punkten nicht ganz sicher sind, denn das könnte später zu hohen Schadenersatzforderungen führen“, merkt Schuster an.

Nur ein Partner-Notar nach Klage abgesprungen

Bei der reinen Nutzung des Tools für Online-Notartermine habe man weiterhin rund ein Viertel der heimischen Notar:innen als Kund:innen. Davon ausgehend, dass mehr als die Hälfte der Notar:innen noch gar keine Online-Termine anbiete, liege der Marktanteil sogar bei mehr als 50 Prozent. Im deutlich kleineren Bereich der Vermittlung von notariellen Dienstleistungen sei nach der Klage ein Partner-Notar abgesprungen. „Wir haben in der Zwischenzeit bereits bestimmte Prozesse angepasst, um für unsere Partner:innen überhaupt keine Zweifel offen zu lassen“, sagt der Gründer, betont aber, dass dies aus seiner Sicht rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.

notarity-Gründer: „Haben auch einen Plan B, C und D“

Selbst sollte sich die ÖNK vor Gericht durchsetzen, bleibt Schuster übrigens insgesamt optimistisch. Die Expansion nach Deutschland ist bereits in Gange, wie brutkasten berichtete. „Ich glaube nicht, dass Österreich der Riesen-Wachstumscase ist, wir wollen von Österreich unabhängig werden“, sagt der notarity-Gründer. „Wir sind natürlich emotional an unsere Heimat gebunden. Es wäre schade, wenn es hier nicht klappt. Aber wir haben auch einen Plan B, C und D“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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