27.05.2019

Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel

Im Rechtsbereich den Überblick zu bewahren, wird für Gründer oft zur Herausforderung. Als unparteiische Instanz blicken Notare auf eine lange Tradition zurück. Das Berufsbild hat sich zuletzt geändert und erweitert. Wir sprachen mit Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Notare.
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ÖNK: Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner
(c) ÖNK: Notariatskammer-Präsident Ludwig Bittner
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Sie wirken oft wie graue Eminenzen. Und das ist bei den Notarinnen und Notaren wohl nicht ganz unbeabsichtigt. „Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, – ähnlich wie ein Richter – unparteiisch zu sein. Das heißt, der Notar vertritt nicht einseitig die Interessen eines Auftraggebers. Er steht nicht für oder gegen eine Partei, sondern schafft Chancengleichheit“, sagt Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) im Gespräch mit dem brutkasten.

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Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden

Durch diese Unparteilichkeit sorge der Notar für ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse und könne damit etwaige Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden. „Er verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil“, sagt Bittner. Es sei diese Beratungsfunktion, die das Berufsbild immer mehr präge und zur Rechtssicherheit beitrage.

Der Ursprung des Notariats geht übrigens auf das Revolutionsjahr 1848 zurück, als erstmals jeder Bürger Grund und Boden erwerben konnte, Privateigentum schaffen und entsprechende Geschäfte tätigen konnte. 1871 wurden die Aufgaben des Notares dann in einem eigenen Berufsrecht festgelegt: Grundbuch, Vermögensrecht und Funktion als Gerichtskommissär.

Auch Startups profitieren von Unparteilichkeit

Inzwischen sind die rund 500 heimischen Notare auch bei Fragen zu Themen wie Vererben, Verschenken, Unternehmensgründung und -übergabe, Gesellschafts- oder Immobilienrecht und Vorsorge wichtige Ansprechpartner und Berater. Von diesen Leistungen sollen auch Startups profitieren. Denn verlässliche und vollständige Rechtsinformationen in Sachen Gründung sind im Internet schwer zu finden – wenn man überhaupt weiß, wonach man genau suchen muss.

Einmal mehr wird in der Beratung von Startups auch die Unparteilichkeit zum Bonus der Notare. „Bei der Beratung und Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages muss etwa der Einstieg weiterer Partner, vor allem Financiers, gleich mitbedacht werden. Hier profitieren alle Seiten von der neutralen Position des Notars“, sagt Bittner.

Bittner zu Blockchain: „Der Mensch muss die letzte Instanz bleiben“

Und auch für die Zukunft sieht man sich gerüstet, wie der ÖNK-Präsident ausführt: „Das Notariat hat zwar eine lange Tradition, ist aber dennoch zukunftsorientiert. Wir sind Vorreiter der digitalen Revolution. Das digitale Testamentsregister beispielsweise gibt es seit fast 50 Jahren, jährlich übermitteln die Notarinnen und Notare rund 700.000 Urkunden auf elektronischem Weg an die Grund- und Firmenbücher“. Das aktuellste Beispiel für die Vorreiterrolle sei die Möglichkeit, GmbHs auch digital gründen zu können. Dass die Blockchain-Technologie in Zukunft das Notariat ersetzen könnte, glaubt Bittner übrigens nicht: „Sie ist ein gutes Mittel, um qualifizierte Abläufe zu automatisieren. Aber der Mensch muss die letzte Instanz bleiben“.

⇒ notar.at

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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